Zitat von
OneDownOne2Go
Ehrlich gesagt, bei so wenig Einsicht in die Realität weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll, dir das zu erklären. Na, schauen wir mal...
Der Bundespräsident ist zwar formal das Staatsoberhaupt, tatsächlich ist er aber für die Politik, die das tägliche Leben der Bürger bestimmt, noch viel unbedeutender, als der unbekannteste Hinterbänkler im Bundestag. Die Berührungspunkte des Bundespräsidenten mit der "echten" Politik sind gering.
Er ernennt und entlässt Minister und Kanzler, und seine Unterschrift setzt Gesetze in Kraft. Er hat aber weder das Recht, eine Ministerernennung zu verweigern noch einen Minister aus eigenem Entschluss zu entlassen, noch hat er ein materielles Prüfungsrecht für die Gesetze, die er unterschreibt. Er darf lediglich prüfen, ob ein Gesetz formal richtig zu Stande kam, also alle Schritte des Gesetzgebungsverfahrens einwandfrei durchgeführt worden sind.
Selbst, wenn der Bundespräsident die Qualifikation als Verfassungsrechtler besäße - und die besaß noch keiner, soweit ich mich erinnern kann - so dürfte er nicht mal dann die Unterschrift verweigern, wenn er wüsste, dass ein Gesetz nicht mit der Verfassung konform ist, so lange es formal richtig beschlossen worden ist, denn diese Kompetenz besitzt nur das BVerfG.Der Bundespräsident besitzt keinen eigenen Haushalt und hat auch keinerlei Haushaltskompetenz, er hat keine Weisungsbefugnis oder Beratungsfunktion für Kanzler und Minister, er ist realpolitisch absolut macht- und bedeutungslos, seine Funktion ist rein repräsentativer Natur. Wer immer Bundespräsident wird, kann auf diesem Posten zumindest mit politischen Mitteln kaum noch Schaden anrichten, weswegen bei Wulff ja auch die Rede davon war, er sei als MP "weggelobt" worden.