Und was lernen wir daraus? Es ist nichts so blöd, dass man in Deutschland nicht trotzdem meinen kann, es wäre eine gute Idee ...
Und was lernen wir daraus? Es ist nichts so blöd, dass man in Deutschland nicht trotzdem meinen kann, es wäre eine gute Idee ...
Dieser Mord wurde auf dem Gebiet Afghanistans begangen, also gelten afghanische Gesetze und nicht die perversen deutschen wo Opfer nicht wichtig ist sondern nur der Täter.
In der BRD hat man die Todesstrafe für Morde an Deutschen abgeschafft, umgekehrt vernehme ich selten bedauern, sondern es wird immer die ganze Härte des Gesetzes verlangt, wie beim Sven in München der sich von zwei Musels nicht erschlagen lies sondern einen von denen in das Paradies beförderte.
Einen Stein und drauf Kugel ist zu schade
Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek
Sprüche 1:7
Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.
Nö. Erst mal waren es 6-7 Albaner(stämmig) und der Haupttäter hat von Sven G. (den meinst Du doch, oder?) nur ein Neckknife in den Hals gekommen - was letztendlich zum
Ziel führte. Nämlich das Sven G. unverletzt blieb. Auftrag der Evolution erfüllt.
Der Albaner (der zuvor schon mit seinem Trupp aus einem Jugendzentrum geflogen war) hat sich vom Acker gemacht und überlebt.
Leider hat Sven G. die Rechnung ohne das Backpfeifengesicht M. G. gemacht. M. G. der in auf einer früheren Webseite (ich glaube "Richterdatendank oder so ähnlich) "der Einfältige" genannt wurde).
Der hat Sven G. zu - ich glaube es waren 3 Jahre 9 Monate - er musste sich beim Hauptäter entschuldigen (ich wäre lieber 7 Jahre ins Gefängnis gegangen)
und dem Täter 12.000 € Entschädigung zahlen. a) weil der nicht mehr in der Lage war Fußballprofi zu werden. Sagte er. M. G. meinte es wäre "Notwehrexzess".
Der BGH bemängelte (revidierte?) das Urteil weil M. G. die unbestrittene Tatsache das Sven G. angegriffen wurde (zuvor hatte der Täter Sven G. 's Freund niedergeschlagen)
ähh "ungenügend gewürdigt hatte. In Saudi-Arabien hätte die Albaner Bande reichlich Peitschenhiebe kassiert und Sven G. vom König ein scharfes Schwert das er den
oder andere Penner gleich den Schlagarm abtrennen kann.
Zum eigentlichen Thema. dER aNGEKLAGTE WOLLTE SICH HERAUSREDEN mit "Er hätte in dem Moment eine psychische Störung gehabt".
Woanders las ich, als er auf die beiden Frauen schoß rief er "Allahu akbar". Also ist er freizusprechen. Einwandfrei eine psychische Störung.
Z uno
„Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“
Solschenizyn
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