Zitat von
Gehirnnutzer
mick31, wenn man mal Kritik übt, dann sollte man sie auch dort ansbringen, wo sie angebracht ist.
Laut rumschreien kann jeder, seine persönlichen Ansichten als Rechtsgrundsatz hinstellen auch, aber ändern tut sich dadurch nichts an realen Tatsachen.
Jedes Rechtssystem der Welt hat differenzierte Tötungsdelikte und wie es leider juristische heißt Straftaten mit der Erfolgsqualifikation Tod. Egal wie es sich in den einzelnen Rechtssystemen dann schimpft, ob nun Mord 1. zweiten, dritten Grades oder Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung etc. pp., sie haben alle etwas gemeinsam, dem Täter muss die Erfüllung des jeweiligen Straftatbestandes bewiesen werden.
Tja und wenn ein Tötungsdelikt nicht die Mordmerkmale nach § 211 StGB hat, bzw. sie können nicht bewiesen werden, können Hohlbirnen wie du noch so laut, Mord, Zeter und Moridio schreien, der Richter könnte selbst wenn er es wollte nicht auf Mord entscheiden. Nun, man kann darüber streiten, das manche juristische Definitionen nicht mit den Definitionen übereinstimmen, die Ottonormalverbraucher für etwas haben, bedenkt man aber die beschränkten Denkstrukturen einiger Mitbürger, dann können sie froh sein, das es so ist.
Nun, man kann kritisieren, das der nachträgliche Tod eines Opfers in Deutschland nicht bzw. nur in Ausnahmefällen zu Veränderung einer normalen Straftat zu einem direkten Tötungsdelikt führt und die Straftaten mit Todesfolge zum größten Teil ein Ausdruck von Idiotie sind, das dumme ist nur, und das kapieren manche Hohlbirnen nicht, daran ist der Gesetzgeber schuld und nicht die Richter.
Was man unseren Richtern größtenteils vorwerfen kann, ist die Pervertierung des Resozialisierungsgedanken und der daraus resultierenden nicht tatgerechten Ausnutzung der vorhandenen Strafrahmen. Das dumme ist nur, hier haben wie es mit Ermessen zu tun und wo Ermessen im Spiel ist, kann man nur etwas ändern, wenn man den Ermessensspielraum von vornherein einschränkt.