Ein wichtiger Punkt, den Du da ansprichst.
In GR z.B. existierten zwei Formen der Anleihen. Nach angelsächscihem Recht und nach griechischem. Die nach griechischem bedeuteten, daß die Gläubiger je nach belieben ohne Staatsbankrott (!) angeschmiert werden können, mit Abwertungen nach Lust und Laune. Wie ja auch geschehen.
Die nach angelsächsischem Recht bedeuten eine Gläubigerversammlung, im Falle der Zahlungsunfähigkeit, ob die Mehrheit der Gläubiger einer Abwertung im vorgeschlagenen Maße zustimmt udnunter welchen Bedingungen. D.h. der Staat wird gewzungen sauberer zu wirtschaften.
Die Hedgies treten bei angeschlagenen Staaten dann auf die Matte, gilt es die Mehrheit der Gläubigerstimmrechte zu bekommen, um dann verhandlungstatktisch mit der Regierung in Kontakt zu treten. Es wird versucht die Mehrheit der Anleihen aufzukaufen für stark unter Nennwert, aber ohne den Kurs somit zu treiben.
Gelang dies wird mit der Regierung verhandelt über Staatsbankrott als Druckmittel. Kommt man zu keinem Ergebnis gibts Staatbankrott und Minusgeschäft für die Hedgies, sonst wird abgewertet, daß es sich für die Hedgies lohnt.
In den deutschen Staatsmedien wird diese Praktik als unmoralisch dargestellt, was nicht der Fall ist. Denn dieses Korrekturmittel ist eine Einschränkung des totalitären Allmachtsstaates, der nach Belieben jeden anschmieren kann, seine Profiteure nach Lust und Laune sich am Eigentum anderer bedienen können.
Soweit auch klar, daß die Staatsmedien hier Sündenböcke suchen, um den Ausbau staatlicher MAcht weiter auszubauen, mit Wohlwollen der zahlenden Schafsbevölkerung.