+ Auf Thema antworten
Seite 40 von 63 ErsteErste ... 30 36 37 38 39 40 41 42 43 44 50 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 391 bis 400 von 623

Thema: Lösung der "Deutschen Frage"

  1. #391
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
    Registriert seit
    18.07.2014
    Ort
    Baile Átha Cliath, Éire
    Beiträge
    11.365

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von KALTENBORN Beitrag anzeigen
    Die Karte ist sehr irritierend! hier mal eine aktuellere:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich finde nicht, dass man die durch nichts zu rechtfertigenden Vertreibungen akzeptieren und sogar noch verteidigen sollte.
    Vielmehr sollte meiner Meinung nach eine sinnvolle Lösung angestrebt werden, dieses Unrecht zu korrigieren, und zwar ohne neues Unrecht (für die heute dort Lebenden) zu schaffen.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  2. #392

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Ich finde nicht, dass man die durch nichts zu rechtfertigenden Vertreibungen akzeptieren und sogar noch verteidigen sollte.
    Vielmehr sollte meiner Meinung nach eine sinnvolle Lösung angestrebt werden, dieses Unrecht zu korrigieren, und zwar ohne neues Unrecht (für die heute dort Lebenden) zu schaffen.
    Die Verträge und Erklärungen welche unsere "Scheinregierung" damals mit Polen und Tschechien getroffen haben bleiben dennoch gültig, weil der deutsche Bürger (so leid uns das tuhen mag) durch die Wahl dieser Volksverbieger deren Legitimation bestätigt hat.
    Wer glaubt das daran mit einem Friedensvertrag (welcher ja eh nur bei "vollständiger Wiedervereinigung" und durch das dt. Reich selbst möglich gewesen wäre) zu rütteln ist, dürfte mit seinen Wünschen wohl ins Blaue laufen.
    Bemühen Sie sich lieber ersteinmal um die verbliebenen Gebiete die auch noch da und unvereint sind, wie Österreich, Südtirol, Eupen-St.Vith, Liechtenstein, dt. Schweiz oder Luxemburg.

  3. #393
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.05.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.822

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Das ist Gesamtdeutschland:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Gesamtdeutschland war noch nie in einem einzigen Staat zusammengefasst.
    Ich würde es anständig finden, wenn in ganz Deutschland die deutsche Sprache mindestens 2. Amtssprache wäre (wo niederländisch/flandrisch schon Amtssprache ist, wäre zusätzlich deutsch mMn nicht unbedingt nötig).

    Wie stellt ihr euch die Lösung der "Deutschen Frage" vor?
    Ähem die Karte ist nicht mehr ganz aktuell - erstens haben sich im 16.Jahrnundert die Niederländer entschieden unabhänig zu sein - zweitens glaube ich wurde im Rütli Schwur der Eidgenossen die Neutralität beschworen - was auch in der Fahne der Schweiz deutlich zum Ausdruck gebracht wird.

    Das Protekorat Böhmen und Mähren war bestandteil des Habsburger Reiches aber der Pannslawismus brachte auch Probleme mit sich - was bedauerlicherweise unweigerlich zum ersten Weltkrieg führen musste - Jaruslav Hasek seinerzeit ein begnadeter tschechischer Schriftsteller hat mit witz und Humor den Sadismus des ersten Weltkrieges in dem Roman "Die Abendteuer des braven Soldaten Schweyk" zum Ausdruck gebracht.

    In der heutigen Zeit kann man aber wohl nicht allein davon sprechen dass die Endlösung der Deutschen Frage gestellt ist -sonst wäre ein Breivik nicht in Aktion getreten gegen Regierung und Linke - nein vielmehr muss man sich die Frage stellen wie es um die Endlösung der Europafrage bestellt ist - welche von unseren USA und jüdischen Freunden ja realisiert wird - zum einen weil Osteuropa von der eigenen Regierung ausgeplündert und verarmt wird und zum anderen weil ganz Westeuropa mit arabischen und afrikanischen leuten überfremdet wird - sowas kann ja kein Zufall sein - mit pseudonationalistischen Parolen sollen wir uns in Europa gegenseitig auf die Mütze hauen - sehr zum Freudenwesen der Juden - dabei ist der Feind woanders zu suchen und hier muss man sich klar verdeutlichen der Feind ist in den eigenen Reihen und die nationalen Staaten in Europa sind in Gefahr - nur gemeinsam in Ganz Europa können wir den Feind ausmachen.

  4. #394
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Ich finde nicht, dass man die durch nichts zu rechtfertigenden Vertreibungen akzeptieren und sogar noch verteidigen sollte.
    Vielmehr sollte meiner Meinung nach eine sinnvolle Lösung angestrebt werden, dieses Unrecht zu korrigieren, und zwar ohne neues Unrecht (für die heute dort Lebenden) zu schaffen.
    Wie schon einmal entworfen:

    Zuerst müsste, wie bereits beschrieben, durch unabhängige Einrichtungen und Verfahren eine Grenzlinie ermittelt werden, die die jeweiligen Sprachmehrheiten vor den Vertreibungen voneinander trennt. Die vor den Vertreibungen deutschsprachigen Mehrheitsgebiete würden unter deutsch-polnische bzw. -russische bzw. -tschechische Doppelsouveränität fallen; in diesen Gebieten wäre Deutsch zweite Amtssprache, die beiden jeweiligen Bevölkerungsgruppen müssten in Themenbereichen, bei denen es um ihre jeweilige Identität geht (also vor allem die Sprache) völlige Selbständigkeit haben, für die Gesetzgebung gäbe es zwei Kammern - Gesetze kommen nur zustand, wenn beide Kammern einem Gesetzentwurf zustimmen.

    Gleichzeitig müssen die nicht vertriebenen Deutschen bzw. ihre Nachkommen, die nach den Vertreibungen aus verschiedenen Gründen in den Gebieten bleiben durften, aber gezwungen wurden, die polnische Sprache und Staatsbürgerschaft anzunehmen, also zwangsassimiliert wurden (nach Schätzungen in der ARD-Dokumentation "Polen und seine Deutschen" zumindest mehrere hunderttausend Menschen!),die Möglichkeit erhalten, wieder die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen und wieder deutschsprachig zu werden bzw. als Teil der deutschen Minderheit anerkannt zu werden (dann sähen die Größenzahlen der beiden Bevölkerungsgruppen ganz anders aus!).

    Schließlich, darauf hat KALTENBORN zurecht hingewiesen, müsste zum abschließenden Lösen der Deutschen Frage auch eine vollständige Wiedervereinigung angestrebt werden, d.h. unter Einschluss aller außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teile des geschlossenen deutschen Sprachraums. Nach den derzeitigen Verhältnissen wird sich das aber zumindest vorerst nicht als irgend eine Form von Anschluss oder Beitritt durchführen lassen, denn das würde keiner der genannten Teile des außerbundesrepublikanischen Sprachraums wollen und mitmachen, sondern eben - wie ebenfalls mehrfach beschrieben - nur als schrittweiser Aufbau einer Deutschsprachigen Gemeinschaft (DSG) aus folgenden Bestandteilen:
    - alle 16 BRD-Länder,
    - Österreich,
    - Südtirol (deutschsprachiger Nordteil),
    - Liechtenstein,
    - deutschsprachige Schweiz,
    - Elsass,
    - Niederlothringen,
    - Lützeburg / Letzebürg / Luxemburg,
    - Region Arel (Arlon),
    - Eupen / St. Vith,
    - Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien, Danzig und Ostpreußen (soweit vor den Vertreibungen mehrheitlich deutschsprachig),
    - Sudetenland.

    In den Gebieten, in denen es heute keine deutschsprachigen Mehrheiten mehr gibt, wäre die Überlappungslösung zu verwirklichen (zwei Kammern in der Gesetzgebung für jede Sprachgruppe, Zustandekommen von Gesetzen nur bei Zustimmung beider Kammern):
    Vertreibungsgebiete im Osten, Elsass und Niederlothringen, Region Arel.
    Von der Schweiz wäre natürlich nur der deutschsprachige Teil Mitglied der DSG (wie bisher schon im Rat für Deutsche Rechtschreibung, RDR).

    Um dabei noch klarer zu verdeutlichen, dass es sich nicht um einen Anschluss oder einen Beitritt handeln soll, dürfte der Sitz der Gemeinschaftshauptorgane, also die "Hauptstadt" der DSG nicht Berlin sein, sondern vielleicht Frankfurt a. M., Heidelberg oder Würzburg als für alle Bestandteile der DSG ungefähr zentral liegend - besser wäre aber ein Verteilen der Hauptstadt-Funktionen auf mehrere Städte im ganzen DSG-Gebiet, z.B. Frankfurt a.M., Köln, Hamburg, Berlin, Luxemburg, Straßburg, München, Wien, Graz, Vaduz und Zürich.

    Das alles steht unter dem unabdingbaren Vorbehalt, dass sich die Staaten und Gemeinschaften bzw. die Sprachminderheiten, aus denen sich eine DSG zusammensetzen soll, in völlig freier Entscheidung am Auf- und Ausbau einer DSG beteiligen. An dieser Stelle kommen wir wieder zum RDR zurück, der ja bereits besteht und der ein Fundament bzw. eine schon in den Grundlagen ausgebaute Keimzelle sein sollte.
    Da damit zu rechnen ist, dass die Bereitschaft, sich am RDR-Ausbau bzw. DSG-Aufbau zu beteiligen, durchaus verschieden ausgeprägt sein dürfte, müsste auch zugelassen werden, dass es unterschiedlich Beteiligungsgrade gibt.
    Geändert von Dardonthinis (19.09.2014 um 19:52 Uhr)

  5. #395

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Schließlich, darauf hat KALTENBORN zurecht hingewiesen, müsste zum abschließenden Lösen der Deutschen Frage auch eine vollständige Wiedervereinigung angestrebt werden, d.h. unter Einschluss aller außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teile des geschlossenen deutschen Sprachraums. Nach den derzeitigen Verhältnissen wird sich das aber zumindest vorerst nicht als irgend eine Form von Anschluss oder Beitritt durchführen lassen, denn das würde keiner der genannten Teile des außerbundesrepublikanischen Sprachraums wollen und mitmachen....
    Ich habe lediglich darauf verwiesen das mit der Erhebung des Anspruches auf die ehemaligen deutschsprachigen Gebiete ein unlösbares Problem geschaffen wird!
    Weder die Weimarer Republik, das Dritte Reich oder die BRD sind Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871.

    Gleichwohl ist die Verwaltungsorganisation BRD dennoch in der Lage rechtlich bindende Verträge im Namen des deutschen Volkes einzugehen, da sie die Legitimation von eben diesem Volk u.a. durch die Wahl eines "Parlaments" alle 4 Jahre seit 1949 zweifelsfrei bekommen hat.
    (Über das Juristische wenn und aber wird man sich auch weiter streiten können, die Realität bleibt davon unberührt.)

    Das heißt nun z.B. das auch der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 weiterhin Gültigkeit besitzt.
    Dies bedeutet auch das es im Osten kein Deutsches Volk mehr gibt welches sich zum deutschen Reich wiedervereinen könnte.
    Damit ist jegliche Forderung nach Einführung einer deutschen Amtsprache in den verlorenen Regionen ausgeschlossen.
    Geändert von KALTENBORN (20.09.2014 um 12:14 Uhr)

  6. #396
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von KALTENBORN Beitrag anzeigen
    Ich habe lediglich darauf verwiesen das mit der Erhebung des Anspruches auf die ehemaligen deutschsprachigen Gebiete ein unlösbares Problem geschaffen wird!
    Es soll doch kein Anspruch auf die ehemals mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete erhoben werden; das klingt sehr nach dem leider immer noch weit verbreiteten Denken des 19. und 20. Jahrhunderts in den Einteilungen der sich gegenseitig ausschließenden harten Grenzen. Nein, das lehne ich entschieden ab, denn dieses Denken hat keine Lösungen für sprachliche und sonstige Mischgebiete und führt letzten Endes zu Machtkämpfen und Krieg. Es ist schon lange Zeit, dass dieses Denken auf den Müll kommt und die Staatenwelt und ihre Grenzen endlich nach den Bedürfnissen und Tatsachen des Lebens der Menschen neu gestaltet werden, was heißt, dass die Staaten die verdammte Pflicht haben, die Menschen nicht in ihre Vorstellungen und Gestaltungsmodelle zu pressen, sondern das öffentliche und vor allem das staatliche Zusammenleben nach den Tatsachen (z.B. sprachliche und sonstige Mischgebiete) und Bedürfnissen (friedliches Zusammenleben) zu ordnen haben!
    Das von mir vertretene Überlappungs- und Zweikammermodell kommt dem deutlich weiter entgegen als dieses gewalttätige und überholte Abgrenzungsmodell in eindeutigen und die Gebiete und die Menschen, die durch sie abgegrenzt werden, gegenseitig ausschließende und trennende Modell (frei nach Helmut Schmidt: "Ordnung an sich ist kein eigenständiger Wert" oder gemäß dem, was Artikel 1 Absatz 1 des so genannten Herrenchiemeseer Verfassungsentwurfs, des Vorläufers des Grundgesetzes, festlegen wollte, aber dann keinen Eingang ins Grundgesetz fand: "(1) Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen." Dem ist nichts hinzu zu fügen.

    Zitat Zitat von KALTENBORN Beitrag anzeigen
    Weder die Weimarer Republik, das Dritte Reich oder die BRD sind Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871.
    Nein, da hast Du recht; aber darauf kommt es auch gar nicht an. Die Weimarer Republik war das selbe Völkerrechtssubjekt wie das Deutsche Reich von 1871, das am 11.8.1919 nicht seine Identität wechselte, sondern seine Verfassung. Das Dritte Reich war eine pervertierte Erscheinungsform des Deutschen Reiches und dessen Weimarer Verfassung, und die Bundesrepublik Deutschland ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. nach dem Urteil vom 31.7.1973) eine weitere Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich, das 1945 nicht aufhörte zu existieren, sondern seit damals mangels Vorhandenseins handlungsfähiger Staatsorgane lediglich für einen (Teil- !!!) Bereich seines Territoriums eine öffentliche Ordnung hat, nämlich die Bundesrepublik auf der Grundlage des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949.
    Ich teile diese Auffassung zwar nicht, aber diese Verfassungsrechtsprechung ist unstreitig eine unleugbare Tatsache.
    Zitat Zitat von KALTENBORN Beitrag anzeigen
    Gleichwohl ist die Verwaltungsorganisation BRD dennoch in der Lage rechtlich bindende Verträge im Namen des deutschen Volkes einzugehen, da sie die Legitimation von eben diesem Volk u.a. durch die Wahl eines "Parlaments" alle 4 Jahre seit 1949 zweifelsfrei bekommen hat.
    (Über das Juristische wenn und aber wird man sich auch weiter streiten können, die Realität bleibt davon unberührt.)

    Das heißt nun z.B. das auch der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 weiterhin Gültigkeit besitzt.
    Dies bedeutet auch das es im Osten kein Deutsches Volk mehr gibt welches sich zum deutschen Reich wiedervereinen könnte.
    Damit ist jegliche Forderung nach Einführung einer deutschen Amtsprache in den verlorenen Regionen ausgeschlossen.
    Ja, die Bundesrepublik Deutschland ist in der Lage, auf der Grundlage des Grundgesetzes rechtlich bindende völkerrechtliche Verträge zu schließen, und mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 hat sie darauf verzichtet, von Polen die Rückgabe der Gebiete östlich von Oder und Neiße zu verlangen. Und es ist auch richtig, dass die Bevölkerung in allen Bundestagwahlen seit 1949 die Parteien, die heute hinter diesem Vertrag stehen, in der Regel mit großer Mehrheit immer wieder gewählt hat; aber zum Einen hat die CDU/CSU während der Kanzlerschaft Willy Brandts unter anderem gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie sogar Verfassungsklage erhoben, zum Anderen wurde die bundesdeutsche Bevölkerung zu diesem Thema nie unmittelbar, z.B. in einer Volksabstimmung, befragt, was sie von diesem Thema hält - es ist eine altbekannteRechtfertigungsformel der vorherrschenden Politik, dass die Bevölkerung mit der Wahl der seit 1949 herrschenden Parteien auch alle ihre Entscheidungen gebilligt habe; das ist genau so wie beim Einführen des Euro und der Rettungsschirme und bei zahlreichen anderen grundlegenden Themen.

    Warum Du zwischen dem "Juristischen" und der "Realität" unterscheidest, müsstest Du vielleicht noch erklären. Ich gehe mal davon aus, dass auch Du der Auffassung bist, dass sich die Beziehungen zwischen Völkern und Staaten nach dem Völkerrecht richten sollten, oder?
    Weiter gehe ich davon aus, dass auch Du die Vertreibungen am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach für Verbrechen hältst. Dass die Vertreibungen eine der folgen der voraus gegangenen Verbrechen von Deutschen waren, ist wohl ebenfalls unbestritten. Meiner Ansicht nach ist es aber ein grundlegender Denkfehler, die Verbrechen an Deutschen mit den Verbrechen von Deutschen zu verrechnen. Die Verbrechen von Deutschen mussten und wurden zurecht militärisch bekämpft und die deutschen Angriffe auf Europa zurecht letzten Endes abgewehrt und die deutsche Verursacherregierung zurecht beseitigt. Aber warum sind die im Zuge dessen an den Deutschen begangenen Verbrechen bis heute ungesühnt und ihre Auswirkungen bis heute nicht rückgängig gemacht? Ein Grundsatz auch des Völkerrechts ist, dass angerichteter Schaden ersetzt werden und dass im Grundsatz der Zustand vor dem Schadenseintritt wiederherzustellen ist. Deshalb erbrachte die Bundesrepublik Deutschland zurecht auch umfangreiche Wiedergutmachungen. Aber was ist damit, dass die an Deutschen begangenen Verbrechen und anderer erheblicher Schaden so gut wie möglich wiedergutgemacht und, so weit möglich, ein Zustand vor dem Schadenseintritt wiederhergestellt wird???

    Als das Deutsche Reich am Ende des Zweiten Weltkrieges vollständig besetzt wurde, galt in den besetzten Gebieten von da an unter anderem die Haager Landkriegsordnung (HLKO). Deren Artikel 46 und 47 waren und sind jegliche Plünderung, Enteignung und Vertreibung in den besetzten Gebieten verboten. Nach deren Artikel 43 haben die Besatzungsmächte die öffentliche Ordnung in den besetzten Gebieten nach den Gesetzen des besetzten Landes (!) wiederherzustellen, was unstreitig nicht geschah. Stattdessen wurden die Vertreibungen bis heute nicht rückgängig gemacht. Die Vertreibungsgebiete wurden vom Deutschen Reich abgetrennt; das war unzulässig, denn wenn die Besatzungsmächte sogar schon die bestehende öffentliche Ordnung des besetzten Gebiets nicht antasten, sondern wiederherstellen sollen, dürfen sie dessen Staatsorganisation, Verfassung, Grenzen und Innengliederung erst recht nicht antasten. Weiter errichteten die Besatzungsmächte auf dem Gebiet des Deutschen Reiches unter Verstoß gegen diese grundlegenden Völkerrechtsregeln nach ihrem Gutdünken zwei neue öffentliche Ordnungen und Staatswesen, nämlich die BRD und die DDR - dass dies die zu beachtenden Gesetze des besetzten Landes nicht erlaubt hätten, dürfte unstreitig sein. Aus diesem Grund ist die nach dem Beitritt der DDR übrig gebliebene BRD ein Staatswesen, dass nur unter Verstoß gegen das geltende Völkerrecht zustand kommen konnte und dessen Staatsorgane und völkerrechtliche Handlungen infolge dessen nur solang Bestand haben werden wie das Völkerrecht nicht vollständig angewandt wird (Thema "real existierendes Staatswesen" und "bis der Wind sich vielleicht eines Tages wieder dreht"). In diesem Licht betrachtet bekommt z.B. die oben angesprochene ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein ganz anderes, nämlich hohles Gesicht, und Gleiches gilt unter anderem für den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990.
    Auch die Tatsache, dass es heute nur noch kleine Rest-Minderheiten von Deutschen in den Vertreibungsgebieten gibt, ändert rein gar nichts an diesen Beurteilungen. Sie erklären sich lediglich aus der so genannten "normativen Kraft des Faktischen", d.h., die Besatzungsmächte hatten und haben zwar die Macht, aber nicht das Recht, die Deutschen zu vertreiben, große Gebiete von ihrem Staatsgebiet abzutrennen und auf dem verbleibenden Gebiet entgegen dem Völkerrecht zwei neue Staatswesen zu errichten.
    Wenn die bundesdeutsche Politik in den Fünfziger Jahren nicht der Westbindung und dem NATO-Beitritt zugestimmt hätte, hätte die BRD auch keine staatliche Souveränität erlangt, und wenn sie 1989/90 nicht die Oder-Neiße-Grenze anerkannt hätte, wäre es auch nicht zur damaligen (Teil-) Wiedervereinigung gekommen. Das waren klare Verstöße gegen das völkerrechtliche Verbot, von Staaten Verträge unter Anwenden von Druck zu erzwingen, d.h. gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das heute sogar in Art. 52 des Wiener Vertragsrechtsabkommens schriftlich niedergelegt ist und davor schon lange Zeit Völkergewohnheitsrecht war. Unter diesen Umständen sich dann darauf zu berufen, dass die bundesdeutsche Bevölkerung seit 1949 immer die staatstragenden Parteien gewählt habe, die all das akzeptierten und es auch heute weiter tun, ist in meinen Augen nichts anderes als ein Verhöhnen des Willens eines ganzen Volkes.

  7. #397
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    (Fortsetzung des voran gegangenen Beitrags)

    Wie schon mehrfach ausgeführt, darf all das nicht dazu führen, dass bei angenommenerweise grundlegend veränderten weltpolitischen Verhältnissen nun Deutschland die Vertreibungsgebiete für sich allein zurückfordern und die nach dem Zweiten Weltkrieg eingewanderte fremde Bevölkerung, die selbst großenteils Vertriebene waren, erneut vertreiben dürfte - das wäre ein neues Verbrechen. Stattdessen muss dafür eingetreten und gearbeitet werden, dass die Vertreibungsgebiete, soweit sie vor den Vertreibungen mehrheitlich deutschsprachig waren, einer doppelten, sich eben überlappenden deutsch-polnischen Hoheit unterstellt und staatlich nach einem Zweikammersystem gesetzlich geregelt werden. Entsprechendes muss natürlich für das heute unter russischer Herrschaft stehende nördliche Ostpreußen und das Sudetenland gelten.
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Vertreibungen z.B. östlich von Oder und Neiße die unglaubliche Zahl von nahezu zwei Millionen Deutschen im Land bleiben durften, weil man sie für den Wiederaufbau benötigte. Es wurde ihnen aber verboten, die deutsche Sprache weiter zu benutzen, und sie mussten die polnische Staatsbürgerschaft annehmen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ein Wiederherstellen völkerrechtsgemäßer Verhältnisse müsste deshalb auch dazu führen, dass diese Menschen und ihre Nachkommen sich neu entscheiden können, ob sie bei der polnischen Staatsbürgerschaft und der polnischen Sprache bleiben oder vielleicht zur deutschen Staatsbürgerschaft und Sprache wechseln oder vielleicht auch eine doppelte Staatsbürgerschaft und eine Zweisprachigkeit annehmen wollen - dann sähen die Bevölkerungsanteile in diesen Gebieten nämlich ganz anders aus! Hier läge dann auch Begründung und Raum für die von "DonauDude" angestrebte Zweisprachigkeit.

    Selbstverständlich wäre es weltfremd, unter den heutigen politischen Machtverhältnissen auf direktem Weg eine solche Gesamtlösung durchsetzen zu wollen; damit würde man eher das Gegenteil erreichen. Aber ebenso wie die bundesdeutsche Politik in den Jahrzehnten vor 1989 das Wiedervereinigungsziel aufrecht erhielt, obwohl es noch bis in den Sommer 1989 keine realistischen Aussichten gab, dass dieses Ziel jemals erreicht werden könnte, sollte dieses Gesamtkonzept als Zielvorgabe aufrecht erhalten werden, um in den nächsten Jahrzehnten mit aufklärenden, friedlichen und völkerrechtlichen Mitteln auf die Staaten und (auch deutschen) Politiker einzuwirken, um eine erforderliche Bewusstseinsänderung zu erreichen, und für den Fall, dass sich die politischen Verhältnis wieder einmal grundlegend ändern sollten, bereit und imstand zu sein, die sich dann vielleicht ergebenden Möglichkeiten zu nutzen.

    Auf dem Weg dahin sollte das Ziel, den Rat für Deutsche Rechtschreibung (RDR) auszubauen und zu einer Deutschsprachigen Gemeinschaft (DSG) weiterzuentwickeln, zunächst auf den heutigen deutschen Mehrheitssprachraum konzentriert werden, da das zur Rechtfertigung und Begründung dieses Vorhabens unerlässlich ist und es dabei beim Überwinden der durch die Pariser Vorortverträge von 1919 und die Nazi-Herrschaft entstandenen Bewusstseinsdeformationen und -zersplitterungen weiß Gott mehr als genug zu tun gibt.
    Gleichzeitig sollte aber dafür gekämpft werden, dass in den Gebieten, in denen die Deutsche Sprache heute nur noch minderheitlich gesprochen wird, das Schaffen vollendeter und unumkehrbarer Tatsachen weiter geht, nämlich durch die französische Sprachassimilationspolitik im Elsass und in Niederlothringen und in den Vertreibungsgebieten im ehemaligen östlichen deutschen Mehrheitssprachraum.

  8. #398

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Nein, da hast Du recht; aber darauf kommt es auch gar nicht an. Die Weimarer Republik war das selbe Völkerrechtssubjekt wie das Deutsche Reich von 1871, das am 11.8.1919 nicht seine Identität wechselte, sondern seine Verfassung. Das Dritte Reich war eine pervertierte Erscheinungsform des Deutschen Reiches und dessen Weimarer Verfassung, und die Bundesrepublik Deutschland ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. nach dem Urteil vom 31.7.1973) eine weitere Erscheinungsform des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich, das 1945 nicht aufhörte zu existieren, sondern seit damals mangels Vorhandenseins handlungsfähiger Staatsorgane lediglich für einen (Teil- !!!) Bereich seines Territoriums eine öffentliche Ordnung hat, nämlich die Bundesrepublik auf der Grundlage des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949.
    Ich teile diese Auffassung zwar nicht, aber diese Verfassungsrechtsprechung ist unstreitig eine unleugbare Tatsache.
    Es ist leider so das (um unsere heutige Situation besser verstehen zu können) schon 1918 die "Misstände" im Reich dafür sorgten das die Legitimationen der nachfolgenden Regierungen zumindest als nicht unproblematisch zu betrachten sind.

    So konnte z.B. der damalige Reichskanzler M. v. Baden, selbst nach den Oktoberreformen von 1918, den Kaiser nicht eigenmächtig "entlassen" und die ihm obliegenden Regierungsgeschäfte und damit späteren Friedensverhandlungen weiterdelegieren.
    Auch die nachträgliche formelle Verzichtserklärung von Wilhelm dem Zweiten ändert daran nichts. Er hätte doch eigentlich gegen die gestellten Bedingungen der Siegermächte am Zustandekommen des Friedensvertrages in irgendeiner Form teilhaben müssen, da an den Tagen der Kriegserklärungen die Reichsverfassung uneingeschränkt Gültigkeit besaß.
    Und streng genommen, ist mit dem Fehlen der formellen Auflösung des dt. Reiches die Rechtmäßigkeit der Etablierung einer republikanischen Regierung zumindest etwas kritisch zu hinterfragen.

    Geht man in der Zeit noch weiter zurück gibt es ähnliche Problematiken.
    Deshalb stelle ich unseren momentanen Status nicht grundsätzlich in Frage, weise aber daraufhin das es um die Ordnungsmäßigkeit, welche uns Deutschen doch so sprichwörtlich als Tugend angedichtet wird, grade bei so fundamentalen Angelegenheiten dezent zu mangeln scheint.
    Geändert von KALTENBORN (22.09.2014 um 19:18 Uhr)

  9. #399
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
    Registriert seit
    11.11.2012
    Ort
    Mittelbaden
    Beiträge
    449

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von KALTENBORN Beitrag anzeigen
    Es ist leider so das (um unsere heutige Situation besser verstehen zu können) schon 1918 die "Misstände" im Reich dafür sorgten das die Legitimationen der nachfolgenden Regierungen zumindest als nicht unproblematisch zu betrachten sind.

    So konnte z.B. der damalige Reichskanzler M. v. Baden, selbst nach den Oktoberreformen von 1918, den Kaiser nicht eigenmächtig "entlassen" und die ihm obliegenden Regierungsgeschäfte und damit späteren Friedensverhandlungen weiterdelegieren.
    Auch die nachträgliche formelle Verzichtserklärung von Wilhelm dem Zweiten ändert daran nichts. Er hätte doch eigentlich gegen die gestellten Bedingungen der Siegermächte am Zustandekommen des Friedensvertrages in irgendeiner Form teilhaben müssen, da an den Tagen der Kriegserklärungen die Reichsverfassung uneingeschränkt Gültigkeit besaß.
    Und streng genommen, ist mit dem Fehlen der formellen Auflösung des dt. Reiches die Rechtmäßigkeit der Etablierung einer republikanischen Regierung zumindest etwas kritisch zu hinterfragen.

    Geht man in der Zeit noch weiter zurück gibt es ähnliche Problematiken.
    Deshalb stelle ich unseren momentanen Status nicht grundsätzlich in Frage, weise aber daraufhin das es um die Ordnungsmäßigkeit, welche uns Deutschen doch so sprichwörtlich als Tugend angedichtet wird, grade bei so fundamentalen Angelegenheiten dezent zu mangeln scheint.
    Es ließe sich durchaus darüber reden, ob der Machtübergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik verfassungsrechtlich einwandfrei vonstatten ging; spätestens mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919 dürfte aber eine nachträgliche Heilung eines eventuellen Verfahrensfehlers eingetreten sein.

    Allerdings ist das nicht von Bedeutung für diesen Themenstrang, dessen Gegenstand die völkerrechtliche Frage ist, ob es noch eine "Deutsche Frage" gibt und, wenn ja, welche völkerrechtliche Stellung und auch territoriale Ausdehnung die Bundesrepublik Deutschland, DonauDudes neues "Reich" oder eine von uns angestrebte Deutschsprachige Gemeinschaft (DSG) hat.

    Unser "Themenvater" hat sich aber schon eine Weile nicht mehr zu diesen Themen geäußert und ist trotz mehrfacher Nachfragen noch immer ein geordnetes Gesamtkonzept schuldig geblieben, so dass es sinnvoll wäre, dass zunächst er endlich mal vollständig liefert.

  10. #400
    Mitglied Benutzerbild von Nanu
    Registriert seit
    25.02.2010
    Beiträge
    10.205

    Standard AW: Lösung der "Deutschen Frage"

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Das ist Gesamtdeutschland:[Links nur für registrierte Nutzer]

    Gesamtdeutschland war noch nie in einem einzigen Staat zusammengefasst.
    Ich würde es anständig finden, wenn in ganz Deutschland die deutsche Sprache mindestens 2. Amtssprache wäre (wo niederländisch/flandrisch schon Amtssprache ist, wäre zusätzlich deutsch mMn nicht unbedingt nötig).

    Wie stellt ihr euch die Lösung der "Deutschen Frage" vor?
    Es gibt keine deutsche Frage, da es keine Deutsche mehr gibt. Was mit den grenzdebilen Nachgeburten der Deutschen (Kartoffeln) passiert, ist ohne Interesse.
    JE SUIS LONDON

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Internet = "Sicherer Platz zur Meinungsäußerung"? 72% der Deutschen sagen "Nein"
    Von marc im Forum Computer - Handy - Internet - Multimedia
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 09.12.2010, 13:59
  2. Soll Schäubles "Islamkonferenz" den Deutschen den Islam "schmackhafter" machen?
    Von Atheist im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 30.05.2009, 07:33
  3. "Endlösung der Menschheitsfrage v 2.0 beta" - von "Geopolitik" zur "Globalisierung"
    Von Beverly im Forum Gesellschaftstheorien / Philosophie
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 11.03.2008, 20:09
  4. "Die Endlösung der Menschheitsfrage" - geht die Welt am Liberalismus kaputt?
    Von Beverly im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 51
    Letzter Beitrag: 22.10.2007, 11:11

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben