Verwaltungsgericht erklärt Auswahl der Standbetreiber für rechtswidrig
Voraussichtlich muss nun – dreieinhalb Monate vor dem Start des Weihnachtsmarktes – die Vergabe für 90 Stände neu ausgeschrieben werden. Die Zulassungsbescheide, die bereits an die Bewerber herausgeschickt worden seien, seien nicht gültig, so das Gericht. Das Auswahlverfahren der Stadt habe „gegen das Gebot einer fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen“, führten die Richter aus. Dieses Gebot sei zu beachten, weil mit der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahl genommen und folglich das Grundrecht der Berufsfreiheit der Antragsteller berührt werde.
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