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Thema: Mainzer Weihnachtsmarkt

  1. #1

    Standard Mainzer Weihnachtsmarkt

    Verwaltungsgericht erklärt Auswahl der Standbetreiber für rechtswidrig

    Voraussichtlich muss nun – dreieinhalb Monate vor dem Start des Weihnachtsmarktes – die Vergabe für 90 Stände neu ausgeschrieben werden. Die Zulassungsbescheide, die bereits an die Bewerber herausgeschickt worden seien, seien nicht gültig, so das Gericht. Das Auswahlverfahren der Stadt habe „gegen das Gebot einer fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen“, führten die Richter aus. Dieses Gebot sei zu beachten, weil mit der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahl genommen und folglich das Grundrecht der Berufsfreiheit der Antragsteller berührt werde.


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    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Wahrscheinlich ist es den Deppen nicht bunt genug, und zu Deutsch, ein paar Gammelfleischdönerstände, dazu noch einer der den Asylbetrug bewirbt und einen der örtlichen abartigen und Transvestiten, dann passt der Weihnachtsmarkt für die Affen.
    Den Mohamedanern sind Weihnachtsmärkte schon lange ein Dorn im Auge weil sie damit nix anfangen und daran nix verdienen können.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    6.904

    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Von alledem steht nichts im Link.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von kadir
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    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich ist es den Deppen nicht bunt genug, und zu Deutsch, ein paar Gammelfleischdönerstände, dazu noch einer der den Asylbetrug bewirbt und einen der örtlichen abartigen und Transvestiten, dann passt der Weihnachtsmarkt für die Affen.
    Den Mohamedanern sind Weihnachtsmärkte schon lange ein Dorn im Auge weil sie damit nix anfangen und daran nix verdienen können.

    richtig.weg mit den weihnachtsmärkten.der anblick dieser märkte ist schon eine beleidigung für die moslems.

  5. #5
    Mitglied
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    61.261

    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Zitat Zitat von kadir Beitrag anzeigen
    richtig.weg mit den weihnachtsmärkten.der anblick dieser märkte ist schon eine beleidigung für die moslems.
    Das sehe ich gerade anders herum!

    Für mein ästhetisches Empfinden ist der Anblick von Musels und deren Schleiereulen eine Beleidigung:

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  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich ist es den Deppen nicht bunt genug, und zu Deutsch, ein paar Gammelfleischdönerstände, dazu noch einer der den Asylbetrug bewirbt und einen der örtlichen abartigen und Transvestiten, dann passt der Weihnachtsmarkt für die Affen.
    Den Mohamedanern sind Weihnachtsmärkte schon lange ein Dorn im Auge weil sie damit nix anfangen und daran nix verdienen können.
    Noch duften unsere Weihnachtsmärkte nach Glühwein und Lebkuchen, ich denke, allzu lange wird es nicht mehr dauern, dann wird der Gestank von Döner- und Hammelspieße alsbald unsere "Weihnachtsmärkte" beherrschen...
    Vielleicht ist das alles Teil von unserer blödmichelartigen "Willkommenskultur" ?!
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  7. #7
    S.H.I.E.L.D. Benutzerbild von Iron Man
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    Standard AW: Mainzer Weihnachtsmarkt

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Verwaltungsgericht erklärt Auswahl der Standbetreiber für rechtswidrig

    Voraussichtlich muss nun – dreieinhalb Monate vor dem Start des Weihnachtsmarktes – die Vergabe für 90 Stände neu ausgeschrieben werden. Die Zulassungsbescheide, die bereits an die Bewerber herausgeschickt worden seien, seien nicht gültig, so das Gericht. Das Auswahlverfahren der Stadt habe „gegen das Gebot einer fairen und transparenten Verfahrensgestaltung verstoßen“, führten die Richter aus. Dieses Gebot sei zu beachten, weil mit der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens unmittelbar Einfluss auf die Konkurrenzsituation und damit auf das Ergebnis der Auswahl genommen und folglich das Grundrecht der Berufsfreiheit der Antragsteller berührt werde.


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