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Thema: Drittstaatenregelung durchsetzen

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Drittstaatenregelung durchsetzen

    Hallo,

    bei uns in Karlsruhe kommen immer mehr Asylanten an. Notunterkünfte schießen wie Pilze aus dem Boden. Manche werden auch kurzfristig immer wieder wegen Masern geschlossen. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Die Stadt ist hilflos. Selbst Asylanten, die mit dem Zug aus Österreich oder Frankreich einreisen, werden in der LAST aufgenommen. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Aufgrund der Drittstaatenregelung steht denen kein Asyl zu. Daher sollte auch eine Aufnahme in der LAST zwecklos sein. Aber der Staat greift ja nur gegen Bürger durch.

    Mir stellt sich die Frage, wie ich juristisch dagegen vorgehen kann und somit Druck auch von der anderen Seite aufbauen kann. Reicht eine Strafanzeige? Oder muß das über einen zivilen Anwalt laufen?

    Tschüß

    Wühlmaus

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Drittstaatenregelung durchsetzen

    Gar nicht: Politik schlägt Recht.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Drittstaatenregelung durchsetzen

    Zitat Zitat von Wuehlmaus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bei uns in Karlsruhe kommen immer mehr Asylanten an. Notunterkünfte schießen wie Pilze aus dem Boden. Manche werden auch kurzfristig immer wieder wegen Masern geschlossen. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Die Stadt ist hilflos. Selbst Asylanten, die mit dem Zug aus Österreich oder Frankreich einreisen, werden in der LAST aufgenommen. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Aufgrund der Drittstaatenregelung steht denen kein Asyl zu. Daher sollte auch eine Aufnahme in der LAST zwecklos sein. Aber der Staat greift ja nur gegen Bürger durch.

    Mir stellt sich die Frage, wie ich juristisch dagegen vorgehen kann und somit Druck auch von der anderen Seite aufbauen kann. Reicht eine Strafanzeige? Oder muß das über einen zivilen Anwalt laufen?

    Tschüß

    Wühlmaus
    Rein staatsrechtlich-formaljuristisch ist alles richtig, was Du schreibst. Das Schengen-Abkommen ist klar genug formuliert.

    Das Problem ist aber ein ganz anderes. Es gibt in der BRD niemanden mehr, der den Mut hat, sich auf die Hinterbeine zu stellen.

    Eine Kandesbunzlerin, die nicht einmal mehr ihr Tagesgeschäft richtig erledigen kann (und damit meine ich ihren Amtseid, "Schaden vom deutschen Volk abzuwenden"), hat weder die Kompetenz noch den Willen noch das Durchsetzungsvermögen, gegen den Wahnsinn anzugehen.

    Ein Volk, das sich diese unfähige Trulla als Kanzlerin vor die Nase setzen lässt, darf sich nicht wundern, wenn diese die Untätigkeit zur Doktrin bzw. Staatsräson erhebt.

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