Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.
Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.
Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.
Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?
Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?