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Thema: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

  1. #1
    rechtsliberal Benutzerbild von draufgänger
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    Standard Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Ich weiß, dass ich nun zur Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Märchenzirkus verpflichtet bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich damit einverstanden bin.

    Ich habe mich zur Zahlung unter Zwang entschlossen, möchte die Parasiten jedoch ein wenig ärgern, indem ich statt meiner "Kunden"nummer "Abzocke" oder Ähnliches als Verwendungszweck für die Überweisung eingebe. Damit dürfte den Lakaien bei der GEZ die Zuordnung erschwert werden, also einen gewissen Aufwand verursachen. Schließlich möchte ich dem Verein ganz bewusst Schaden zufügen. Wenn ich schon zu etwas gezwungen werde, so muss ich mich schließlich nicht kooperativ verhalten.

    Die haben mich durch Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamts angeschrieben, mein Konto läuft auch genau unter dem Namen in der Anschrift, also ist eine Zuordnung meiner Überweisung grundsätzlich möglich.

    Jetzt meine Frage: Bin ich dafür verantwortlich, dem Zahlungsempfänger die Zuordnung seiner Zahlungseingänge durch Angabe des von ihm vorgegebenen Verwendungszwecks zu erleichtern? Gibt es gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, was im Verwendungszweck stehen MUSS?

    Im Idealfall schicken die mir Mahnungen, ich reagiere nicht, wir treffen uns irgendwann vor Gericht und die bleiben auf den ganzen Kosten sitzen, weil die zu blöd waren, die von mir geleisteten Zahlungen zuzuordnen. Wer kennt sich juristisch damit aus?
    "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
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  2. #2
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

    Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Graf Zahl Beitrag anzeigen
    Ich zahle gar keine GEZ, da gibt es diverse möglichkeiten, bisher habe ich immer angekreuzt- Ich habe gar kein Fernsehen....und Aus..

    Dann kann man sein TV Pogramm mit einer normalen DVB T Antenne empfangen - da zahle ich nichtmal Gebühren oder sonstigen Müll - problematisch wird es für Leute die meinen Sie müssen alles via Satelit oder Kabel haben und auf PayTV stehen, da sage ich geht lieber in ne Videothek die ist tausendmal günstiger als dieses Zwangsabo !!
    Ich zahle auch schon seit Jahren nicht. Wenn diese Inkassos mal merken du zahlst nicht wird denen die Mahnerei zu teuer.
    Die GV ist auch instruiert wie ich dazu stehe.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  4. #4
    rechtsliberal Benutzerbild von draufgänger
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

    Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.
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  5. #5
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ich zahle auch schon seit Jahren nicht. Wenn diese Inkassos mal merken du zahlst nicht wird denen die Mahnerei zu teuer.
    Die GV ist auch instruiert wie ich dazu stehe.
    Ich habe eine besondere Gabe mit Inkassos umzugehen, die schreiben schon gar nicht mehr an....

  6. #6
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von draufgänger Beitrag anzeigen
    Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

    Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.
    Das ist ja kacke - da würde ich Widerspruch einlegen - die mit dem Harz bescheid sind besser dran sind automatisch befreit - ich finde diese Abzocke Verfassungswidrig !!!

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Graf Zahl Beitrag anzeigen
    Ich habe eine besondere Gabe mit Inkassos umzugehen, die schreiben schon gar nicht mehr an....
    Gib bei Inkassos nie das Geburtsdatum an, damit können sie den Bergmeier Gerhard nicht zuordnen. Gibt ja viele, die auch mal umziehen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #8
    rechtsliberal Benutzerbild von draufgänger
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Graf Zahl Beitrag anzeigen
    Das ist ja kacke - da würde ich Widerspruch einlegen - die mit dem Harz bescheid sind besser dran sind automatisch befreit - ich finde diese Abzocke Verfassungswidrig !!!
    Da hast Du absolut Recht. Nur Recht und Gesetz ist ein himmelweiter Unterschied. Dagegen haben schon einige geklagt, doch bis auf HartzIVler wird keiner befreit ...

    Aber noch mal: Wenn ich schon mit staatlicher Gewalt gezwungen werde zu zahlen, so möchte ich denen das so teuer wie möglich machen. Daher meine Frage, ob der Überweisende dafür verantwortlich ist, dass der Überweisungsempfänger die Zahlung über den Namen des Kontoinhabers hinaus mithilfe des Verwendungszwecks zuordnen kann. Wenn nicht, könnte ich die Abzocker zumindest ein wenig ärgern ... Möchte dazu aber die juristische Sachlage kennen.
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  9. #9
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Gib bei Inkassos nie das Geburtsdatum an, damit können sie den Bergmeier Gerhard nicht zuordnen. Gibt ja viele, die auch mal umziehen.
    und manchme bleiben nach dem Umziehen auch jahrelang "Unbekannt Verzogen" - dass kann manchmal sehr vorteilhaft sein !!

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von draufgänger Beitrag anzeigen
    Habe bislang auch nicht gezahlt. Seit 1.1 musst jedoch zahlen, wenn du ein Dach über'm Kopf hast (Haushalts"abgabe"), unabhängig ob Du irgendein Gerät zum Empfang hast. Wahrscheinlich wirst Du also auch bald Post von den Zecken bekommen und zwar inklusive Nachzahlungsforderung ab 1.1.2013, was über 350,- Deiner sauer verdienten Euros ausmacht!

    Aber das war nicht Thema des Threats, sondern die Frage nach der Pflicht zur Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung.
    schreib halt einen Zahlendreher rein bei KD nr.. Sieht dann bereitwillig aus.
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