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Thema: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

  1. #91
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Hans Huckebein Beitrag anzeigen
    Ich bekomme heute noch zahlungsaufforderungen und mahnungen für meinen letztes jahr verstorbenen bruder!
    Die gleichen sich doch sonst auch mit alles und jedem ab, schlimmer als jede lotto-firma.

    Briefe lasse ich immer zurücklaufen= verstorben, aber von ruhe kann keine rede sein.....eine bande mit mafiaartigen Strukturen;
    Wer hat denn das Erbe deines verstorbenen Bruders angenommen?
    Geändert von Tantalit (31.08.2014 um 09:58 Uhr)
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  2. #92
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

    Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
    Lebst unter der Brücke
    oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

    bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

    Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.
    Würd ich so nicht sagen. Es gab vor einiger Zeit mal eine Streitigkeit zwischen GEZ-Behörde und einem Sozialhilfeempfänger, der meinte, seine Pflicht schon dadurch getan zu haben, daß er Sozialhilfe empfing. Er reagierte nämlich auf die Mahnungen nicht und es wurde teuer. Nicht zu Unrecht, wie beschieden wurde, denn er hätte einen Antrag stellen müssen. Auf den Kosten der Vergangenheit blieb der Sozialhilfeempfänger also sitzen. Leider erinnere ich mich nicht, ob dies auch die Kosten der Säumnisse betraf.

  3. #93
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Nur mal zu Information, weil hier einige zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen verwechseln:

    1. Bei einer zivilrechtlichen Forderung gibt es ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungbescheid. Rundfunkbeiträge sind aber keine zivilrechtlichen Forderungen.

    2. Nun Rundfunkbeiträge sind eine öffentlich-rechtliche Forderung, ihre Grundlage ist der Beitragsbescheid. Bescheide werden automatisch vollstreckbar, nämlich in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen, nämlich dann wenn die Fristen für die Rechtsbehelfe ablaufen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #94
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nur mal zu Information, weil hier einige zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen verwechseln:

    1. Bei einer zivilrechtlichen Forderung gibt es ein Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungbescheid. Rundfunkbeiträge sind aber keine zivilrechtlichen Forderungen.

    2. Nun Rundfunkbeiträge sind eine öffentlich-rechtliche Forderung, ihre Grundlage ist der Beitragsbescheid. Bescheide werden automatisch vollstreckbar, nämlich in dem Moment wo sie Bestandskraft erlangen, nämlich dann wenn die Fristen für die Rechtsbehelfe ablaufen.
    Nur leider ist dem nicht so und die Gerichte entscheiden da politisch.

    Die Haushaltsababe unterläuft jede Art von Rechtsstaatlichkeit sie ist eine Willkürforderung.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  5. #95

    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Shivaayaa als Erbe bist du das schon. Tritts du ein Erbe an, so gilt das sowohl für Vermögen und auch für Schulden des Erblassers. Wer für die Schulden aufkommen muss hängt von der Erbregelung ab, vereinfacht dargestellt, alle die ihr Erbe annehmen haften auf für die Schulden in der Erbmasse.
    sagen wir mal so wenn ich dann Millionen erbe zahle ich gerne die kleinen Beträge die noch offen stehen.
    Ansonsten würde ich mich vorher genau erkundigen, bevor ich ein Erbe antrete
    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  6. #96
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Wer zahlt denn in deinem Haushalt die Haushaltsabgabe?

    Entweder bist du Hartzer oder Sozialhilfeempfänger (sozusagen freigestellt)
    Lebst unter der Brücke
    oder bist nicht gemeldet und führst gar keinen eigenen Haushalt

    bzw. du hast Glück das sie dich noch nicht gefunden haben.

    Einfach auf GEZ Mahnungen nicht zu reagieren wird irgendwann richtig teuer außer du bist mittellos nur dann ist ja eh alles egal.
    Ganz einfach, bei mir ist eine Lohnpfändung nicht möglich. Habe keinen Lohn oder Rente.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #97
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Würd ich so nicht sagen. Es gab vor einiger Zeit mal eine Streitigkeit zwischen GEZ-Behörde und einem Sozialhilfeempfänger, der meinte, seine Pflicht schon dadurch getan zu haben, daß er Sozialhilfe empfing. Er reagierte nämlich auf die Mahnungen nicht und es wurde teuer. Nicht zu Unrecht, wie beschieden wurde, denn er hätte einen Antrag stellen müssen. Auf den Kosten der Vergangenheit blieb der Sozialhilfeempfänger also sitzen. Leider erinnere ich mich nicht, ob dies auch die Kosten der Säumnisse betraf.

    Trotzdem können sie nix holen bei ihm. Ausser er hat ein nachweisliches Guthaben.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #98
    GESPERRT
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    ... GEZ hin... GEZ her !

    die staatlich eingesetzten Abzocker haben den längeren Arm und wir sind die Dummen zu Recht,

    weil wir immer wieder jene Parteien wählen und die Legitimation für diese Abzocke per Wahlzettel erteilen !

    hinterher rumzujammern über irgendeine staatliche Abgabe ist also völlig sinnlos und ändert nichts !

  9. #99
    Der Unglücksrabe Benutzerbild von Hans Huckebein
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Wer hat denn das Erbe deines verstorbenen Bruders angenommen?
    Keiner, das Erbe wurde ausgeschlagen!
    Mit dem Einwohnermeldeamt können sie sich ja wohl abgleichen, obwohl ich mit ihm damals eine sperre der daten veranlasst habe.
    Der werbemüll stoppte, nur die eintreiber des rundfunkbeitrages sind wohl mit dem staat gleichgestellt= auskunftsberechtigung;

    Sollen sie sich mit dem nachlassgericht in verbindung setzen, wenn sie schon alles wissen, wird das doch kein problem sein.
    Ich habe in meiner freizeit keine muße mich mit denen zu beschäftigen!

  10. #100
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    Standard AW: Verwendungszweck bei GEZ-Abzocke

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Was ich an die GEZ zahlen muss hole ich mir in zigfacher Menge auf anderen Wegen mit Unterstützung der Ö/R wieder zurück. Mein Dank gebührt insbesondere ARTE,Phoenix,SWR und BR.
    Was meinst Du mit Zurückholen? Geistig?

    Die 17 Euro/Monat sind gerade für Kleinverdiener (Leiharbeiter, Verkäuferinnen, Putzfrauen usw.) ein harter Brocken, die in keiner Weise zu rechtfertigen sind. Gegenüber den wenigen Lichtblicken im Fernsehen steht eine Phalanx aus dümmlicher Propaganda und Flachsinn. Wer den Fernseher einschaltet oder das Radio einschaltet, ist nach einer längeren Abstinenz angewidert. Alternative und politisch inkorrekte Medien, die nicht am Gängelband der etablierten Parteien, Kirchen, gelben Gewerkschaften und anderen Wichtigtuern bieten bessere Inhalte.
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

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