Die Dame hat noch mehr merkwürdige Rechtsauffassungen. Auch ein Inzestverbot hält sie für nicht "plausibel".
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Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Man muss Genitalbeschneidnung bei Jungen und/oder Mädchen weder befürworten noch ablehnen noch überhaupt eine Meinung dazu haben, um zu sehen, dass die Legalisierung mancher Praktiken unweigerlich die Frage nach sich zieht, welche anderen noch zu legalisieren bzw. weiterhin zu verbieten seien.
Anders ausgedrückt: Unter welchen Umständen darf ich warum und wie Jungen beschnibbeln, aber Mädels nicht?
Gerade aus dem Blickwinkel der sog. Gleichberechtigung kommt man um das Problem doch gar nicht herum!
(Zum Glück gehöre ich zu der Minderheit, die hier mit der Religion argumentiert und "Gleichberechtigung" für eine gesellschaftliche Verfallserscheinung hält.)
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Inwiefern "merkwürdig"?
Ihre Kritik ist doch, dass die als Begründung genannten Punkte einfach nicht hinhauen bzw. an anderer Stelle wieder nicht gelten.
Ich finde das einen wichtigen Hinweis!
Man denke nur daran, dass zwei leibliche Geschwister keine Kinder haben dürfen wg. eventueller Behinderung, hingegen zwei Behinderte mit sicherer(!) Behinderung des Nachwuchses schon.
Wo ist da die Logik, bitte?
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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Findest du es nicht merkwürdig, dass jemand sich lieber für das Recht von jemandem einsetzt, etwas zu tun, weil es auch jemand anderem erlaubt ist, als beiden dieses Tun zu verbieten.
Ich bin auch dagegen, dass geistig Behinderte miteinander Kinder zeugen, nur ist die Bestrafung aufgrund ihrer Behinderung und der damit verbundenen eingeschränkten Strafmündigkeit, schwer durchzusetzen.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Vielleicht sollte Frau Hörnle mit gutem Beispiel vorangehen. Wer möchte diese entzückende Dame von ihrer Last befreien?
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Jemand sollte ihm den Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen, und den Unterschied zwischen der Entfernung der männlichen Vorhaut, selbstverständlich auch ein barbarischer Akt, und der unvergleichlich grausameren pharaonischen Bescheidung und den daraus resultierenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen erklären.
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