Was sich die Weibchen und Männchen bei staatlichen Stellen bei Verbotsgründen alles einfallen lassen, könnte ohne weites bühnenreif sein.
Aktuell geht diese "Auszeichnung" an den Landkreis Coburg.
Besagte Weibchen oder Männchen kamen sich wahrscheinlich besonders pfiffig vor mit der Begründung, ein Sommerest der NPD abzusagen.
Dieses Sommerfest soll übermorgen, am 6.9. stattfinden
Was also tun, damit es eine Begründung für die Absage geben kann?
Sie blätterten ....blätterten und blätterten ...und siehe da, man schien einen plausiblen Grund gefunden zu haben:

Der 6.September, so das Landratsamt Coburg, ist nämlich der 70.Jahrestag des erstmaligen Beschusses von London mit deutschen V2-Raketen - und an so einem "historischen Datum" darf natürlich nicht gefeiert werden.

Das eigentlich der 8.September der erste Tag des V2-Beschusses war, ist für die Männlein und Weiblein kein Problem -man soll nicht so pedantisch sein, kann man mit dieser Entscheidung doch den Ruf der Pedanterie geradebiegen.

Vielleicht sollte schon einmal das Geburtstagsdatum von Hitlers Schäferhündin Blondi recherchiert werden, um einen weiteren "Verbotstag" in den Akten zu haben.

Die Klage läuft noch