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Thema: Kabarettsreife Verbotsgründe

  1. #11
    Mitglied
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    GIbt es. Die meisten Klagen der NPD verliefen nach meinem Wissen positiv, die allermeisten Verbote wurden aufgehoben.
    Denn sonst wäre die NPD vors Eu-gericht gezogen, spätestens dort hätten die BRD-Vasallenrichter eins auf den Senkel bekommen.
    Die Strukturen sind aufgebaut. Der VS ist immer dabei.
    Das Sammelbecken der Unzufriedenen bestens überwacht.
    Bisschen Theaterdonner oder unbedafte Bürgermeister müssen da sein.
    (meine ganz persönliche Meinung)

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Für ein illegales Verbot von NPD reicht denen der harte Stuhlgang des Hausmeisters im Landratsamt als Grund.
    Nicht schön, aber finde mal einen richter der der NPD recht gibt.
    Gab es schon öfter.

  3. #13
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von steiner50 Beitrag anzeigen
    Was sich die Weibchen und Männchen bei staatlichen Stellen bei Verbotsgründen alles einfallen lassen, könnte ohne weites bühnenreif sein.
    Aktuell geht diese "Auszeichnung" an den Landkreis Coburg.
    Besagte Weibchen oder Männchen kamen sich wahrscheinlich besonders pfiffig vor mit der Begründung, ein Sommerest der NPD abzusagen.
    Dieses Sommerfest soll übermorgen, am 6.9. stattfinden
    Was also tun, damit es eine Begründung für die Absage geben kann?
    Sie blätterten ....blätterten und blätterten ...und siehe da, man schien einen plausiblen Grund gefunden zu haben:

    Der 6.September, so das Landratsamt Coburg, ist nämlich der 70.Jahrestag des erstmaligen Beschusses von London mit deutschen V2-Raketen - und an so einem "historischen Datum" darf natürlich nicht gefeiert werden.

    Das eigentlich der 8.September der erste Tag des V2-Beschusses war, ist für die Männlein und Weiblein kein Problem -man soll nicht so pedantisch sein, kann man mit dieser Entscheidung doch den Ruf der Pedanterie geradebiegen.

    Vielleicht sollte schon einmal das Geburtstagsdatum von Hitlers Schäferhündin Blondi recherchiert werden, um einen weiteren "Verbotstag" in den Akten zu haben.

    Die Klage läuft noch
    Finde sowas einfach lächerlich. Selbst wenn die NPD es absichtlich auf dieses Datum gelegt hätte, wäre dies kein Grund die Feier zu verbieten.
    Hier haben einige selbsternannte Moralisten mal versucht eine Feier der Jungen Union zu verbieten, die am 9. November letzten Jahres stattgefunden hat. Die Junge Union feiere in die Reichsprogromnacht hinein, so der Vorwurf.

  4. #14
    Mitglied
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von steiner50 Beitrag anzeigen
    Was sich die Weibchen und Männchen bei staatlichen Stellen bei Verbotsgründen alles einfallen lassen, könnte ohne weites bühnenreif sein.
    Aktuell geht diese "Auszeichnung" an den Landkreis Coburg.
    Besagte Weibchen oder Männchen kamen sich wahrscheinlich besonders pfiffig vor mit der Begründung, ein Sommerest der NPD abzusagen.
    Dieses Sommerfest soll übermorgen, am 6.9. stattfinden
    Was also tun, damit es eine Begründung für die Absage geben kann?
    Sie blätterten ....blätterten und blätterten ...und siehe da, man schien einen plausiblen Grund gefunden zu haben:

    Der 6.September, so das Landratsamt Coburg, ist nämlich der 70.Jahrestag des erstmaligen Beschusses von London mit deutschen V2-Raketen - und an so einem "historischen Datum" darf natürlich nicht gefeiert werden.

    Das eigentlich der 8.September der erste Tag des V2-Beschusses war, ist für die Männlein und Weiblein kein Problem -man soll nicht so pedantisch sein, kann man mit dieser Entscheidung doch den Ruf der Pedanterie geradebiegen.

    Vielleicht sollte schon einmal das Geburtstagsdatum von Hitlers Schäferhündin Blondi recherchiert werden, um einen weiteren "Verbotstag" in den Akten zu haben.

    Die Klage läuft noch
    Wundert mich nicht. Es wurde auch schon mal eine Reichsgründungsfeier verboten, weil behauptet wurde dass die Feier in Wirklichkeit der Machtergreifung gelten sollte und nur vorgezogen wurde um das zu vertuschen.

  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von steiner50 Beitrag anzeigen
    Der 6.September, so das Landratsamt Coburg, ist nämlich der 70.Jahrestag des erstmaligen Beschusses von London mit deutschen V2-Raketen - und an so einem "historischen Datum" darf natürlich nicht gefeiert werden.
    Da darf natürlich gefeiert werden. Nur der Beschuss darf nicht gefeiert werden. Und von Nazis schon garnicht. Das versteht sich doch von selbst.

    Warum findest du es eigentlich so erwähnenswert, daß die Mitarbeiter des Landratsamtes männlich und weiblich sind?
    Was sollten sie denn sonst sein?

  6. #16
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Kabarettreif ist immer die Begründung für eine Indizierung wenn der Staat mit dem Jugendschutz ankommt (Bereich FSK18, versteht sich).
    Es wäre nicht tragbar, Kindern sowas zuzumuten (im Gegensatz zu Gesichter des Todes, Pornos, etc.) in der FSK18-Abteilung (!). Also indiziert man es und erschwert den Zugang für Erwachsene, oder verhindert ihn fast vollständig.
    Dass in der freiheitlichen .... äh .. indoktrinierenden .... äh .. aufkärenden BRD (oder war sie propagandierend?) erwachsene Bürger entmündigt werden und man das mit Jugendschutz begründet, ist immernoch der größte Witz.
    Wie inner DDR ... der Staat entscheidet was für mich zumutbar ist und was nicht.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  7. #17
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Leute, seht es positiv! Irgendwann kommen bessere Zeiten. Und damit auch solche, in denen vergangene Fehler didaktisch korrekt aufgearbeitet werden. Im Falle des Landratsamtes Coburg kann man sich schon jetzt vormerken, den dort Zuständigen das Feiern an denjenigen Tagen des Jahres zu untersagen, an denen irgendwo irgendwas Schlimmes geschehen ist.
    Aber Gaddafis Pfählung darf doch sicher gefeiert werden, und wenn die Nato in der Ukraine 'ne million pöhse Russen wegbombt, wird das doch vielleicht sogar ein National-Feiertag, oder?


  8. #18
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Kabarettsreife Verbotsgründe

    Vom Westen "exkommunizierte" "Wilde" darf man selbstverständlich versklaven und töten und das auch feiern!

    Zitat Zitat von Pythia Beitrag anzeigen
    Aber Gaddafis Pfählung darf doch sicher gefeiert werden, und wenn die Nato in der Ukraine 'ne million pöhse Russen wegbombt, wird das doch vielleicht sogar ein National-Feiertag, oder?

    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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