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Thema: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

  1. #21
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    absolue Zustimmung, deswegen sind die Modelle wie in den USA oder Britannien zur Offenlegung bzw öffentliche Bakanntmachung von Sexualstraftätern absolut inakzeptabel. Wenn sie schon so vorgehen dann sollten gefällgst auch alle Verbechen öffentlich gemacht werden und nicht nur die der Sexualtäter, nicht das ich da gut fände es wäre aber zumindest eine Gleichbehandlung. Ich kann nicht verstehen wie der hirnverbrannte Mob bei Sexualdelikten komplett ausrastet und bei Mord aus Habgier, Eifersucht , oder unter Alkoholeinwirkung entschuldigend mit den Schultern zuckt.
    Zitat Zitat von Agesilaos Megas Beitrag anzeigen
    Soso. Der Braunbatz meint, dass nur Vergewaltigungsopfer traumatisiert werden. Aus welchem weltfernen Paralleluniversum bist Du gruselige Braunbatzgestalt entschlüpft?
    Sexualdelikte richten sich in der Regel vorsätzlich gegen Frauen & Kinder. Sprich: Gegen schwächere Wesen die höchstwahrscheinlich unterlegen sind und sich nicht verteidigen können. Deshalb ist das Schutz & Sicherheitsbedürfnis besonders hoch und auch gerechtfertigt.
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  2. #22
    Kebab Remover Benutzerbild von Königstiger87
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Agesilaos Megas Beitrag anzeigen
    Schlechten Charakter haben nur Menschen, die Menschenjagd gutheißen; den schlechtesten Charakter haben Menschen, die das noch mit fadenscheinigen "moralischen" Argumenten tun. Ich will Dich nicht als rechte Ratte bezeichnen, da ich glaube, dass Du einfach nur zu geistig schlicht bist, es zu begreifen.
    Nana, schon wieder Rabulistik. Ich diskutiere erst wieder mit dir, wenn du dein infantiles Benehmen abgelegt hast.

  3. #23
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Königstiger87 Beitrag anzeigen
    Nana, schon wieder Rabulistik. Ich diskutiere erst wieder mit dir, wenn du dein infantiles Benehmen abgelegt hast.
    Fehlen die Braunbatzargumente?

    Ich warte noch auf die abenteuerliche Begründung, warum das Trauma der Vergewaltigung in jedem Fall schlimmer als das Trauma der massiven Gewalterfahrung sei. Ihr Rechtsdeppen seid ja so meisterlich im Umgang mit "besser" und "schlechter"...

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Ich weiß nicht, aber bei solchen Diskussionen muss ich immer an zwei Dinge denken.

    Zum einen muss ich an die Star Trek TNG-Folge "Der Gott der Edo" denken. Bei nur einer Strafe für jede Art des Vergehens bräuchte diese Diskussion und viele andere Diskussionen nicht geführt werden.

    Das zweite woran ich denke ist wie unzivilisiert der Mensch seine Grundsätze und Vorstellungen sehr schnell über Bord wirft oder ad absurdum führt.

    Nun, welchen Zweck habe Strafen, abgesehen von der Todesstrafe, sie sollen ein Fehlverhalten ahnden, Reue und Umdenken beim Täter erzeugen. Letzteres mag zwar nicht immer gelingen, jedoch hat es sich als richtig durchgesetzt, das jemand mit Verbüßung seiner Strafe, seine Schuld an der Gesellschaft beglichen hat.
    Im Grunde ist doch die Grundvorstellung Straftat->Verlust gewisser Rechte->Ausschluß aus der Gesellschaft->Strafe->Strafe verbüsst-> Wiederherstellung der Rechte ->Rückintegration in die Gesellschaft und anders würde das Strafsystem keinen Sinn machen.

    Natürlich steht auf der anderen Seite auch ein gewisses Schutzbedürfnis, das man nicht außer Acht lassen darf, wirkt dieses Schutzbedürfnis aber dauerhaft so stark, das man jemanden absolut zum rechtlosen Objekt degradiert wird und dies auch gerechtfertigt ist.
    Wenn dem so ist, dann brauchen wir kein Strafsystem, sondern nur eine Strafe, wie in besagter TNG-Folge.

    Es stellt sich dann nicht die Frage, ob jemand zum Wiederholungstäter wird, werden kann oder sich einfach nicht ändern kann.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
    GESPERRT
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Natürlich steht auf der anderen Seite auch ein gewisses Schutzbedürfnis, das man nicht außer Acht lassen darf, wirkt dieses Schutzbedürfnis aber dauerhaft so stark, das man jemanden absolut zum rechtlosen Objekt degradiert wird und dies auch gerechtfertigt ist.
    Das ist ja der Punkt! Diejenigen, die das "Schutzbedürfnis" durchsetzen wollen, worin werden die sich vom Täter unterscheiden? Der Vergewaltiger hat Macht eingesetzt, das Opfer Ohnmacht erlitten und wurde traumatisiert. Der Täter wird resozialisiert (über die Praxis lässt sich sicher trefflich streiten, aber nicht hier) und erleidet dann Ohnmacht angesichts der Meute, die wiederum Macht ausübt, auch wenn er seine Strafe verbüßt hat, und die dann somit selbst zum Täter wird. Moralisch sind diese Leute keineswegs besser als ein Vergewaltiger - im Wort "vergewaltigen" steckt ja schon "Gewalt", jene, die sie dann auch ausüben, um einen anderen ohnmächtig zu machen. Es spielen ganz primitive, archaische und sadistische Motive dabei eine große Rolle - denn oftmals sind es Leute, die nicht direkt von solch einer Gewalt (sc. des Vergewaltigers) betroffen gewesen sind. Opfer wollen ihre Ruhe, ihre Traumata kurieren und wieder ins Leben finden; Hass und Rache zerfrisst sie, sie können nicht leben, wenn sie täglich hassen (was nicht bedeutet, dass sie grundlos vergeben sollen). Und die nächste Frage ist: Werden die "Rächer" des Vergewaltigten nicht selbst zu Vergewaltigern? Wer "rächt" dann nach ihrer Logik das neue Opfer? Nein, so funktioniert's nicht...

  6. #26
    Kebab Remover Benutzerbild von Königstiger87
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Agesilaos Megas Beitrag anzeigen
    Fehlen die Braunbatzargumente?

    Ich warte noch auf die abenteuerliche Begründung, warum das Trauma der Vergewaltigung in jedem Fall schlimmer als das Trauma der massiven Gewalterfahrung sei. Ihr Rechtsdeppen seid ja so meisterlich im Umgang mit "besser" und "schlechter"...
    Nein ich verschwende nur nicht meine Zeit um mich von einem Idioten beleidigen zu lassen, der offensichtlich das Wohl der Täter über das der potentiellen Opfer stellt. Du bist mir einfach zu niveaulos.

  7. #27
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Müssen Wohngemeinschaften aus der Haft entlassene Sexualstraftäter in ihrer Nachbarschaft dulden, oder wie können sie sich dagegen wehren? Selbst nach eine langen Therapie ist es nicht sicher, dass sie nicht wieder rückfällig werden.
    Ich kann die Angst und die Sorge z.B. von Eltern verstehen, wenn in der Nachbarschaft ein Sexualstraftäter einzieht, welcher sich z.B. an Kindern vergangen hat. Aber irgendwo müssen diese Menschen ja wohnen.

  8. #28
    lässt sich nicht impfen Benutzerbild von Freidenkerin
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich kann die Angst und die Sorge z.B. von Eltern verstehen, wenn in der Nachbarschaft ein Sexualstraftäter einzieht, welcher sich z.B. an Kindern vergangen hat. Aber irgendwo müssen diese Menschen ja wohnen.
    Im Knast sollten sie wohnen und grundsätzlich nirgendwo, wo sie Zugang zu Kindern haben.

  9. #29
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Bergaffe Beitrag anzeigen
    Sexualdelikte richten sich in der Regel vorsätzlich gegen Frauen & Kinder. Sprich: Gegen schwächere Wesen die höchstwahrscheinlich unterlegen sind und sich nicht verteidigen können. Deshalb ist das Schutz & Sicherheitsbedürfnis besonders hoch und auch gerechtfertigt.
    Ist dem wirklich so, dass sich Sexualdelikte in der Regel gegen Frauen und Kinder richten?

    Ich habe mir sagen lassen dass eine Frau einen Mann - lt. geltendem Recht - nicht vergewaltigen kann, sondern dass man da nur von "sexueller Nötigung" redet. Wenn dies so richtig ist, dann dürfte es wohl eine sehr hohe Dunkelziffer geben, wo Männer unter Zwang zum Geschlechtsverkehr genötigt werden, dies aber dann nicht als Vergewaltigung läuft.

    Dazu dürfte auch kommen - ein Mann, welcher von einer Frau zum GV genötigt wird oder dem von einer Frau Gewalt, in welcher Form auch immer, angetan wird, der wird wohl deutlich mehr und öfters schweigen als eine Frau.

    Am Ende spielt dies aber keine Rolle...egal ob der Täter nun Mann oder Frau ist...nach Verbüßung der Haftstrafe müssen diese Menschen doch irgendwo wohnen und ja...ich würde es mit Sicherheit auch nicht prickelnd finden, wenn so ein Täter / Täterin in meinem nahen Umfeld den Wohnsitz nimmt...aber was soll man mit denen tun? Verbannung auf eine einsame Insel?

  10. #30
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    Standard AW: Entlassener Sexualstraftäter als Nachbarn.

    Zitat Zitat von Freidenkerin Beitrag anzeigen
    Im Knast sollten sie wohnen und grundsätzlich nirgendwo, wo sie Zugang zu Kindern haben.
    Dies bedingt dann aber lebenslange Haft...gut, zumindest bei Menschen, welche sich an Kindern vergangen haben gehe ich da dann mit Dir mit.

    So ist aber das Recht in diesem Lande nun einmal nicht ausgelegt...

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