Kein Christ würde sich im Orient trauen, sich gegen deren kulturellen und rechtlichen Bestimmungen auftzulehnen. Und schon gar nicht, wenn er bei einer muslimischen Organisation angestellt wäre. Aber hier ist nun mal alles möglich.
Wie das Urteil ausfällt, ich glaube, da müssen wir nicht raten...
Bochum.
Eine muslimische Krankenschwester klagt vor dem Bundesarbeitsgericht gegen das Augusta-Krankenhaus in Bochum. Sie will bei der Arbeit in der evangelischen Einrichtung ein Kopftuch tragen. Die Klinik weigert sich. Am Mittwoch wird mit einem Urteil gerechnet.
Darf eine muslimische Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen? „Nein“, sagen seit fünf Jahren die Augusta-Krankenanstalten. Am Mittwoch berät das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
. Dem Urteil wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
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