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Der Fall Horst Arnold
Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 von [Links nur für registrierte Nutzer] am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er voll absitzen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangspsychiatrisiert.
Am 28. August 2001, in der großen Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden, soll der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold seine Kollegin, die Biologie- und Deutschlehrerin Heidi Külzer, vergewaltigt haben. Es gibt nur die eine Zeugin, das mutmaßliche Opfer. Sie, damals Mitte dreißig, ist die Hauptbelastungszeugin. Er, Anfang vierzig, bestreitet die Tat. Sie wird als hübsch geschildert, als eine Frau, die sympathisch wirke und die Menschen für sich einnehme. Er dagegen soll sich überschätzen – und trinken.
Aus Sicht des Darmstädter Landgerichts fügte sich alles. Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte auch der Täter sei, basiert laut Urteilsbegründung in erster Linie auf den Aussagen der Zeugin.
Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren “aus erwiesener Unschuld” frei. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. “Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht.”Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen. (Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]) Der BGH hat die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des LG Kassel ist damit rechtskräftig. Der BGH hat den Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt. ([Links nur für registrierte Nutzer])