Hier irrt ihr ein wenig.
Aber hier scheint einiges unbekannt zu sein.
1. Geldstrafen werden immer in Form von Tagessätzen verhängt, wobei sich die Höhe dieser Tagessätze an den wirtschaftliche Verhältnissen orientiert. Das heißt, werden ein HartzIV-Empfänger und ein Banker für ein Vergehen verurteilt, bei dem Geldstrafe verhängt wird, wird der Banker mit höheren Tagessätzen bestraft, als der HartzIV-Empfänger.
2. Die Ersatzfreiheitsstrafe, wenn der Verurteilte nicht zahlt, dient dazu den Strafzweck und Strafsinn aufrecht zu erhalten, mit Wirtschaftlichkeit hat sie nichts zu tun, man will nur verhindern, das jemand durch Zahlungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit ungestraft davon kommt.
So nun zu dem geringen Tagessatz, der ist überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern Folge eines Dilemmas.
§ 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.
Tja, der Bursche hat kaum bis gar kein Einkommen, aber zunächst darf der Richter ihn nicht in den Knast stecken........................................... ....................., dummes StGB.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den [Links nur für registrierte Nutzer] des [Links nur für registrierte Nutzer] (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den [Links nur für registrierte Nutzer] der [Links nur für registrierte Nutzer] (StPO). Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar. Es gibt zwei Gründe für die Verhängung von Erzwingungshaft.
Das [Links nur für registrierte Nutzer] kann erstens Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.
Es ist wie gesagt keine Haftstrafe für eine Straftat. Daher werden Gefangene in Erzwingungshaft auch anders behandelt wie normale Strafgefangene! Mann darf Zivil tragen und z.B eigene Bettwäsche benutzen. Arbeiten muss man auch nicht. sollte sich jemand finden der die offene geldstrafe bezahlt, kann man jederzeit die JvA verlassen auch ohne Richterlichen Beschluss.
Es gibt auch keine Einträge in das Register.
Obdachlose heben sich solche Arreste gern für den Winter auf......
Es handelt sich hier allerdings nicht um Erzwingungshaft, sondern um eine Ersatzfreiheitsstrafe, § 43 S. 2 StGB
§ 43
Ersatzfreiheitsstrafe
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
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