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Thema: Sind Internetstreams "Rundfunk"?

  1. #1
    GESPERRT
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    großes Grinsen Sind Internetstreams "Rundfunk"?

    Der wöchentliche 2-stündige Internet-Stream des NPD-Funktionärs Patrick Schröder, FSN-TV, wurde bis auf weiteres eingestellt. Schröder wollte seine Sendung als "Rundfunk"-Angebot anmelden. Dies scheiterte jedoch, da ein Rundfunk-Sender bestimmten Vorgaben genügen muss, u.a. "journalistischen Grundsätzen". Eine NPD-nahe Sendung kann natürlich nicht politisch neutral und journalistisch-unabhängig sein (inwieweit das für den staatlichen und privaten Rundfunk in der BRD überhaupt gilt, sei einmal dahingestellt).

    Es ist also denke ich unstrittig, dass dieser Internetstream keinen "Rundfunk-Sender" darstellt, zumal auch das Format meiner Einschätzung nach darauf gar nicht hinweist.

    Aber wieso können BRD-Behörden die Ausstrahlung dann untersagen? In der Folge könnten ja sämtliche unabhängigen, privaten Internet-Stream in der BRD verboten oder gesperrt werden. Das wäre ein tiefer Einschnitt in das Recht auf Meinungsfreiheit. Was ist die Rechtsgrundlage?

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  2. #2
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Sind Internetstreams "Rundfunk"?

    Tja, der Staat mag es eben nicht wenn zu viele Menschen mittlerweile privat von jederman über das Internet erreicht und informiert werden können wie man das denn alles sonst zensieren, immerhin liegt die Medienhoheit in Deutschland immer noch bei den Allierten bis 2099.

    Da gibt es klare Regeln was erlaubt ist und ab wann es meldepflichtig wird und ab dann eben auch Auflagen zu beachten sind.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  3. #3
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Sind Internetstreams "Rundfunk"?

    Zitat Zitat von Grafenwalder Beitrag anzeigen
    Der wöchentliche 2-stündige Internet-Stream des NPD-Funktionärs Patrick Schröder, FSN-TV, wurde bis auf weiteres eingestellt. Schröder wollte seine Sendung als "Rundfunk"-Angebot anmelden. Dies scheiterte jedoch, da ein Rundfunk-Sender bestimmten Vorgaben genügen muss, u.a. "journalistischen Grundsätzen". Eine NPD-nahe Sendung kann natürlich nicht politisch neutral und journalistisch-unabhängig sein (inwieweit das für den staatlichen und privaten Rundfunk in der BRD überhaupt gilt, sei einmal dahingestellt).

    Es ist also denke ich unstrittig, dass dieser Internetstream keinen "Rundfunk-Sender" darstellt, zumal auch das Format meiner Einschätzung nach darauf gar nicht hinweist.

    Aber wieso können BRD-Behörden die Ausstrahlung dann untersagen? In der Folge könnten ja sämtliche unabhängigen, privaten Internet-Stream in der BRD verboten oder gesperrt werden. Das wäre ein tiefer Einschnitt in das Recht auf Meinungsfreiheit. Was ist die Rechtsgrundlage?

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    Als Rechtsgrundlage kommt da nicht viel in Betracht. Da es sich um eine Sendung eines NPDlers handelt, wird wohl Verfassungsfeindlichkeit und Volksverhetzung die Grundlage sein.
    Ich kenne seine Sendung nicht. Müsste mir erst einige davon ansehen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Allerdings ist ja bisher noch kein Verbot erlassen worden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Schröder auf Anraten seines Anwalts die Ausstrahlung eingestellt, um das Gerichtsurteil abzuwarten.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Sind Internetstreams "Rundfunk"?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Als Rechtsgrundlage kommt da nicht viel in Betracht. Da es sich um eine Sendung eines NPDlers handelt, wird wohl Verfassungsfeindlichkeit und Volksverhetzung die Grundlage sein.
    Ich kenne seine Sendung nicht. Müsste mir erst einige davon ansehen, um den Sachverhalt beurteilen zu können. Allerdings ist ja bisher noch kein Verbot erlassen worden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Schröder auf Anraten seines Anwalts die Ausstrahlung eingestellt, um das Gerichtsurteil abzuwarten.
    Wie ich meine gelesen zu haben, hat eine Behörde die Ausstrahlung bis zur richterlichen Klärung untersagt und ein Ordnungsgeld i.H.v. 1000 Teuro pro Sendung angedroht. Es sind auch mind. zwei Behörden involviert: Die Landesmedienanstalten Berlin/Brandenburg und Bayern. Anscheinend sieht die eine ihn als Rundfunkbetreiber an, die andere aber verweigert ihm die Rundfunklizenz mit der Begründung die Sendung sei unjournalistisch und dazu noch rechtsextrem, nicht volldemokratisch BRD-pluralistisch-menschenfreundlich bla bla ...

    Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

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