Der wöchentliche 2-stündige Internet-Stream des NPD-Funktionärs Patrick Schröder, FSN-TV, wurde bis auf weiteres eingestellt. Schröder wollte seine Sendung als "Rundfunk"-Angebot anmelden. Dies scheiterte jedoch, da ein Rundfunk-Sender bestimmten Vorgaben genügen muss, u.a. "journalistischen Grundsätzen". Eine NPD-nahe Sendung kann natürlich nicht politisch neutral und journalistisch-unabhängig sein (inwieweit das für den staatlichen und privaten Rundfunk in der BRD überhaupt gilt, sei einmal dahingestellt).

Es ist also denke ich unstrittig, dass dieser Internetstream keinen "Rundfunk-Sender" darstellt, zumal auch das Format meiner Einschätzung nach darauf gar nicht hinweist.

Aber wieso können BRD-Behörden die Ausstrahlung dann untersagen? In der Folge könnten ja sämtliche unabhängigen, privaten Internet-Stream in der BRD verboten oder gesperrt werden. Das wäre ein tiefer Einschnitt in das Recht auf Meinungsfreiheit. Was ist die Rechtsgrundlage?

[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]