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Thema: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

  1. #21
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Brathering Beitrag anzeigen
    Diese Stadt ist vom Wohnen her für ärmere Menschen der Traum schlecht hin. Lernte gut 100 dt. Studenten dort kennen und alle lobten es.
    Hörte es sollen so 80% der Wohnungen der Stadt gehören.

    (nächstes WE wieder Wien - mehr Deutschland brauche ich nicht hehe)

    80% ist weit übertrieben. Nach Eigenangabe von Wiener Wohnen sind es 20% (220 000 Wohnungen)

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    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Glaub ich nicht. Wohnungen wollen ja trotzdem vermietet werden.

    In Wien, da kenn ich ja das Maklerunwesen sehr gut, ist es so, dass die größten Makler den großen Wohnbaugenossenschaften/Vermietern selbst gehören.
    Wiener, Makler machen das wirklich große Geld mit Kaufimmobilien. Ein Verkäufer wird sich zweimal fragen ob er von seinem zu erreichenden Verkaufspreis mal eben zehn- bis fünfzehntausend Euro abgibt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #23
    Kebab Remover Benutzerbild von Königstiger87
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Was heißt hier eigentlich Parasit, der Makler arbeitet ja für sein Geld. Defakto geht es nur darum, das wenn der auftraggebende Vermieter zahlen muss und die Gebühren nicht mehr abgewälzt werden können, es weniger Aufträge gibt.
    Nun sein bisheriges Geschäftsmodell ist parasitisch. Er lebt auf Kosten Dritter, für den er ja keinerlei Leistung erbringt.

  4. #24
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du vergisst das er auch für Wohnungssuche beauftragt werden kann. Brathering, wir wollen uns doch hier nicht streiten. Fakt ist, bei dem Gang nach Karlsruhe geht es um die Pfründe der Makler. Es ist ganz simple, wenn nur noch der Auftraggeber die Courtage bezahlen soll, werden viel weniger Leute als jetzt einen Makler beauftragen.
    Nehmen wir mal eine Immobilie 250.000€ bei einer durchschnittlichen Courtage von 5% plus Märchensteuer, sind das immerhin rund 15.000 €, die der Auftraggeber berappen muss, da überlegt ein Verkäufer schon......
    Jep wir wollen uns nicht streiten. Nur bei Mietwohnungen habe ich in Nürnberg, Kassel, Konstanz und Passau keinen einzigen Makler finden können, der so was anbietet (Hilfe bei Wohnungssuche hahaha haha haha... ahahahaha) und halte es für ein Gerücht.

    Versuch es Mal, ruf 50 Maklerbüros in deiner Nähe an und frag ob sie dir bei der Mietwohnungssuche helfen können... 20 werden dich beleidigen und auflegen, 20 werden nur auf vorhandene Inserate verweisen und der Rest wird offen sagen für sowas nicht zuständig zu sein.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  5. #25
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du vergisst das er auch für Wohnungssuche beauftragt werden kann.
    ...
    Wie sieht die denn aus? Indem er in seinen Unterlagen nachguckt, ob da ein Vermieter eine passende Wohnung bei ihm als zu vermieten gemeldet hat. Dass ein Makler für einen Mieter eine Wohnung sucht, die er noch nicht im Bestand hat, darf ins Reich der Legenden verwiesen werden. Makler werden immer im Auftrag des Vermieters tätig und da hat der Makler auch auch das Alleinvermittlungsrecht, weil der Vermieter nur einen Makler damit beauftragen darf.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Es werden hier wohl 2 Dinge durcheinander gebracht:
    1. Die Tätigkeit eines Makler, die durchaus legitim ist
    2. Die Tatsache, das Besteller und Bezahler 2 unterschiedliche Personen sind

    => Nr.2 ist das Problem um das es hier geht. Diese in keinem anderen Bereich übliche Praxis gibt es nur bei den Maklern und das soll nun abgeschafft werden - Wer bestellt, der bezahlt.
    Das die Makler natürlich was dagegen haben ist nachvollziehbar und die Tatsache, dass die bis vors Bundesverfassungsgericht gehen wollen, zeigt doch wie die die Hosen voll haben.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  7. #27
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wiener, Makler machen das wirklich große Geld mit Kaufimmobilien. Ein Verkäufer wird sich zweimal fragen ob er von seinem zu erreichenden Verkaufspreis mal eben zehn- bis fünfzehntausend Euro abgibt.
    Soweit ich weiß, sind nur Mietobjekte von der geänderten Rechtslage tangiert. Die Courtage für Kaufimmobilien darf auf den Käufer abgewälzt werden.
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  8. #28
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Schwarze Schafe suchen die Gesellschaft von ihresgleichen.
    Schwarze Schafe war gestern - heut sind schwarze Schafe die guten Ansnahmen.

  9. #29
    Einhorn
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Wie sieht die denn aus? Indem er in seinen Unterlagen nachguckt, ob da ein Vermieter eine passende Wohnung bei ihm als zu vermieten gemeldet hat. Dass ein Makler für einen Mieter eine Wohnung sucht, die er noch nicht im Bestand hat, darf ins Reich der Legenden verwiesen werden. Makler werden immer im Auftrag des Vermieters tätig und da hat der Makler auch auch das Alleinvermittlungsrecht, weil der Vermieter nur einen Makler damit beauftragen darf.
    Das ist nicht richtig. Der Eigentümer meiner vorherigen Wohnung hat selber nach einem neuem Mieter gesucht, aber gleichzeitig verschiedenen Maklern ohne Exklusivrecht erlaubt, die Wohnung anzubieten.

  10. #30
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig. Der Eigentümer meiner vorherigen Wohnung hat selber nach einem neuem Mieter gesucht, aber gleichzeitig verschiedenen Maklern ohne Exklusivrecht erlaubt, die Wohnung anzubieten.
    War mir bisher unbekannt, dass es auch einen "Allgemeinauftrag" gibt.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Es gibt indes wenige Menschen, die eine Phantasie für die Wahrheit des Realen besitzen ...

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