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Thema: Brauche Rat !

  1. #51
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Standard AW: Brauche Rat !

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nur ein paar klein Informationen für dich und für andere für die Zukunft:

    1. Der Rechnung ist nicht ordnungsgemäß, wie übrigens die meisten Rechnungen dieser Abzocker. Es fehlen wichtige Angaben insbesondere bei Umsatzsteuerausweis.

    2. Die Schweiz ist Unterzeichner des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, somit kann von Deutschland aus rein rechtlich gesehen ein Mahnverfahren nach § 32 AVAG angestrengt werden.

    3. Nicht-Reagieren hilft zwar bei den meisten Abzockern, einige sind aber noch hartnäckig. Widerspruch gegen die Forderung einlegen, als Grund reicht rechtlich schon die nicht ordnungsgemäße Rechnung.

    Spart euch die Kosten für ein Einschreiben, wenn ihr die Möglichkeit habt zu faxen (gilt nicht bei gerichtlichen Mahnbescheid), faxt den Widerspruch, hebt das Faxprotokoll auf und schickt dann den Widerspruch noch auf den einfachen Postewege (Standardbrief, kein Einschreiben). Hat folgenden Hintergrund:
    1. Ist kostengünstiger und hat trotzdem den Zustellungsnachweis.
    2. Es gab schon einige Verfahren in Deutschland wo der Zustellungsnachweis von Einschreiben nicht anerkannt wurde.
    In der Schweiz sind solche Abzocken Rechtswidrig, daher wird es da auch mit dem Übereinkommen hapern, dazu kommt, dass es dem Abzocker echt viele Kosten* machen wird um sich durchzusetzen, daher werden wir nicht reagieren und abwarten was da läuft. Ich weiss dass Ihr in Deutschland bei solchen Fällen, wie auch Mahnbriefen, usw, echt Mühe habt euch dagegen zu wehren, bei uns ist es zum Glück doch ein wenig anders.

    *z. B. Betreibung (was bei unser der einzig normale Weg ist für solche Rchnungen bzw Forderungen), da müssen sie schon ca €50.- Vorauszahlen. Und das mit dem Risiko dass der Schuldner als vermögenslos einstuft wird (was bei meinem Schwiegersohn und meiner Tochter der Fall ist. Tochter zur Zeit Erwerbslos, da schwanger und Schwiegersohn hat ein Einkommen das knapp über dem Existezminimum ist.), so bezweifle ich Echt dass diese Abzocker es so weit gehen lassen (habe in diesem Thread je jeden Menge und verschiedene Ratschläge bekommen, die meiste eher auf das nicht reagierfen hinwiesen). Selbst Schweizer Inkassofirmen drohen zwar mit Betreibungen, aber gehen nie soweit, weil sie nicht noch weitere Vorschüsse die sie vielleicht nie kassieren können, nicht riskieren wollen.

    Danke für Deinen Ratschlag, aber ich gehe nun mal auf wait and see. Falls die weitermachen gibt es Strafanzeige wegen Betruges, evtl. Erpressungsversuch, usw, mit der dazu passenden Schadenersatzforderung via Betreibung (ich kann mir die 50.- leisten, sogar mit Freuden, wenn nötig).

    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  2. #52
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Brauche Rat !

    Aber prinzipiell:

    Solche Rechnungen nicht fort werfen. Immer verwahren als Nachweis. Und wenn sie noch so irrsinnig sind.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  3. #53
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Brauche Rat !

    Zitat Zitat von Doc Gyneco Beitrag anzeigen
    In der Schweiz sind solche Abzocken Rechtswidrig, daher wird es da auch mit dem Übereinkommen hapern, dazu kommt, dass es dem Abzocker echt viele Kosten* machen wird um sich durchzusetzen, daher werden wir nicht reagieren und abwarten was da läuft. Ich weiss dass Ihr in Deutschland bei solchen Fällen, wie auch Mahnbriefen, usw, echt Mühe habt euch dagegen zu wehren, bei uns ist es zum Glück doch ein wenig anders.

    *z. B. Betreibung (was bei unser der einzig normale Weg ist für solche Rchnungen bzw Forderungen), da müssen sie schon ca €50.- Vorauszahlen. Und das mit dem Risiko dass der Schuldner als vermögenslos einstuft wird (was bei meinem Schwiegersohn und meiner Tochter der Fall ist. Tochter zur Zeit Erwerbslos, da schwanger und Schwiegersohn hat ein Einkommen das knapp über dem Existezminimum ist.), so bezweifle ich Echt dass diese Abzocker es so weit gehen lassen (habe in diesem Thread je jeden Menge und verschiedene Ratschläge bekommen, die meiste eher auf das nicht reagierfen hinwiesen). Selbst Schweizer Inkassofirmen drohen zwar mit Betreibungen, aber gehen nie soweit, weil sie nicht noch weitere Vorschüsse die sie vielleicht nie kassieren können, nicht riskieren wollen.

    Danke für Deinen Ratschlag, aber ich gehe nun mal auf wait and see. Falls die weitermachen gibt es Strafanzeige wegen Betruges, evtl. Erpressungsversuch, usw, mit der dazu passenden Schadenersatzforderung via Betreibung (ich kann mir die 50.- leisten, sogar mit Freuden, wenn nötig).

    Eins würde ich dir aber raten, überprüfe ob das Schweizer Recht gegen Abzocke in deinem Fall überhaupt greifen kann (Gerichtsstandfrage etc.). Ansonsten ein Widerspruch gegen die Forderung schadet nicht.

    Ich weiß nicht in wieweit es für die Auslandsvollstreckung relevant ist, aber in Deutschland überprüfen Mahngerichte nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung. Reagiert der Schuldner weder auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, so kann die Forderung egal ob rechtmäßig oder nicht gegen ihn vollstreckt werden und er könnte sich sein Geld nur noch über den Klageweg zurückholen.

    Durch den Widerspruch gegen die Rechnung zeigt man der Abzockfirma auf, versuch es erst gar nicht, denn wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird, muss die Firma die Rechtmäßigkeit der Forderung für eine Klage nachweisen...................................
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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