Wenn deren Ideen damals verboten waren, dann hätten die es gar nicht bis in den Reichstag geschafft. Das Beispiel August Bebel, habe ich ja letztens schon gebracht. Die Immunität kann übrigens auch aufgehoben werden.
Ich stelle fest: Bismarck ist damals mit seinen politischen Gegnern besser umgegangen, als es die BRD-Demokraten mit ihren Gegnern heute tun. Heute werden Abgeordneten die Immunität genommen, wenn die unangenehm auffallen.
Bloßes Auffallen reicht aber nicht. Für etwas, was sie außerhalb des Parlaments ausfressen, können sie ohnehin strafrechtlich belangt werden wie jeder andere. Die Aufhebung der Immunität ist eine bloße Formsache, wenn die Staatsanwaltschaft einen halbwegs schlüssigen Antrag stellt. Na ja, lies einfach Art. 46 GG.
Auch für strafbare Äußerungen im Parlament, wird die Immunität entzogen. Siehe hier:
[Links nur für registrierte Nutzer]Am 16. August 2012 verurteilte ein Schöffengericht des [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] Pastörs wegen [Links nur für registrierte Nutzer] in Tateinheit mit[Links nur für registrierte Nutzer] von Opfern der nationalsozialistischen Diktatur zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage ([Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur [Links nur für registrierte Nutzer] ausgesetzt wurde.[Links nur für registrierte Nutzer]inNachdem die NPD-Fraktion der Feier des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum [Links nur für registrierte Nutzer]am 27. Januar 2010 ferngeblieben war, hatte Pastörs in der Landtagssitzung am 28. Januar 2010 von „Schuldkult“, „Betroffenheitstheater“, „Propagandalügen“ und „Auschwitzprojektionen“ gesprochen und, als der Fraktionsvorsitzende der SPD [Links nur für registrierte Nutzer] als ees der Ziele Hitlers die „Vernichtung des [Links nur für registrierte Nutzer]“ nannte, dazwischengerufen, das sei „eine gute Idee“ gewesen.[Links nur für registrierte Nutzer] Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Pastörs damit den [Links nur für registrierte Nutzer]. Als Landtagsabgeordneter genießt Pastörs [Links nur für registrierte Nutzer], die ihn grundsätzlich vor strafrechtlicher Verfolgung wegen im Landtag gemachter Äußerungen schützt. Dies gilt auch für eine Leugnung des Holocausts, nicht aber für verleumderische Beleidigungen;[Links nur für registrierte Nutzer] insofern hatte der Landtag die Anklageerhebung am 26. Januar 2011 und die Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens am 1. Februar 2012 genehmigt.[Links nur für registrierte Nutzer] Am 25. März 2013 wies das Landgericht Pastörs' Berufung zurück; seine Revision wurde am 16. August 2013 vom [Links nur für registrierte Nutzer] als unbegründet verworfen.[Links nur für registrierte Nutzer] Am 29. Januar 2014 genehmigte der Landtag dann auch die Strafvollstreckung.[Links nur für registrierte Nutzer] Damit ist die Geldauflage von 6.000 Euro fällig; bei ihrer Nichtzahlung droht Pastörs (hinsichtlich der achtmonatigen Freiheitsstrafe) ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ([Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 Nr. 3 StGB).[[Links nur für registrierte Nutzer]]
Dieser angebliche Rechsstaat weicht auch merkwuerdigerweise in einigen politisch interessanten Dingen von den Gesetzen der Siegermaechte oder von "befreundeten" Staaten ab:
Das Leugnen des Holocaust ist in Grossbritannien und den USA nicht strafbar.
Kriegesverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben eine Verjaehrungsfrist in Israel (siehe [Links nur für registrierte Nutzer])
Das ist ein Hinweis darauf. dass es sich gar nicht um einen Rechsstaat handelt, sondern eher um einen politisch motivierten Unrechsstaat.
"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)