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Thema: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

  1. #21
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran.

  2. #22
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Ist doch gut dass er hier weg ist, einfach nicht mehr reinlassen, Klappe zu Affe tot.

  3. #23
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von jochen53 Beitrag anzeigen
    Wir reden hier von schwerer Körperverletzung eines amtsbekannten islamistischen Extremisten. Was spricht denn dagegen dass sofortige U-Haft angeordnet wird? Wird der Richter dann fristlos entlassen? Jedenfalls wäre dieser Typ jetzt nicht in Syrien und es hätte eine abschreckende Wirkung gehabt.

    Zweck des Justizsystems ist u.a. der Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen.
    jochen53, Aufgabe der Justiz ist der Schutz und die Durchsetzung von Rechten und die Abwehr und Ahndung von Unrecht, somit hast du nicht ganz Unrecht mit deinem letzten Satz, aber du ignorierst gleichzeitig die andere Aufgabe der Justiz.

    Du vergisst nämlich, der Bursche ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und das Verfahren läuft noch und gegen ihn wird wegen Einbruchsdiebstahl ermittelt. Er ist in einem Fall Angeklagter und im anderen Fall hinreichend tatverdächtigt, er ist aber eins nicht verurteilt und damit gilt die Unschuldsvermutung, denn der durch sie geforderte Beweis des Gegenteils, der Richterspruch fehlt.

    Untersuchungshaft ist in den §§ 112 und 112a StPO geregelt. Zwar hätte in dem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung auch ohne Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) Untersuchungshaft verhängt werden können, jedoch ist § 112 Absatz 3 ein Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Richters. Wurde aber wegen der angeklagten Straftat bis zum Prozess keine U-Haft verhängt, kann wegen ihr nur noch U-Haft verhängt werden, wenn der Prozess selber Punkte ergibt, die die U-Haft rechtfertigen.

    Wegen des Einbruchdiebstahles hätte U-Haft verhängt werden können, wenn ein Haftgrund nach § 112 Absatz 2 vorliegt. Dies scheint nach dem Artikel alleine nicht der Fall zu sein. Es fehlt dem Haftrichter also so gesehen die rechtliche Grundlage und er hat mit der Fußfessel noch eine Möglichkeit auf gesetzlicher Grundlage gefunden.

    Nur weil der Bursche Salafist ist kannst ihn nicht einfach in Haft nehmen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #24
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Welchen Sinn erfüllt eigentlich eine Fußfessel? Offenbar keinen wirklichen.
    In diesem Fall ein Kompromiss zwischen den Freiheitsrechten der angeklagten und nicht verurteilten Person und den Sicherungswunsch der Justiz, da die Regelungen von 112 und 112a StPO in diesem Fall wohl nich eideutig genug sind.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nur weil der Bursche Salafist ist kannst ihn nicht einfach in Haft nehmen.
    Jetzt wohl schon .......


    Fluchtgefahr erscheint doch hinreichend erwiesen , um mal dein Vokabular zu benutzen....

  6. #26
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Rabodo Beitrag anzeigen
    Ich finde die Ausreise solcher Typen sollte gefördert werden.
    Aber Ausländer sollten nicht mehr einreisen dürfen, deutsche ISler die zurück kommen umgehend inhaftiert werden.

    Die Kosten für die Ausreise und die Inhaftierung zurückgekehrter Deutscher sollten auf die islamischen Gemeinden umgelegt werden.
    Also , das wäre Wasser auf die Mühlen der unfähigen aber etablierten Politclowns . Denn das gab es schon einmal , in den Weltberühmten
    12 Jahren . Und das Geplärre muss ich nicht auch noch haben . Aber die Idee an sich , hat was .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


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  7. #27
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von PeterEnis Beitrag anzeigen
    Ich verstehe nicht wieso man diesen Leuten die ausreise verwehrt. Jetzt laufen sie mit ihren Enthauptungs-Gedanken durch unsere Städte...

    Aber typisch Gutmenschen. Lieber die autochthonen Kuffar hier umbringen als irgendwo anders. Nach dem Motto "Deutschland hat ja genug schaden angerichtet, jetzt sollen die deutsch_innen_x mal leiden"
    Die Deutschen haben im letzten Jahrhundert genug gelitten .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  8. #28
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Herrlich, die deutsche Justiz ist ein Tollhaus.

    Ein deutscher weißer Christ wird demnächst wegen falschparkens in Untersuchungshaft gesteckt und alle anderen Kriminellen unter unseren Paßdeutschen, Asylanten, Migranten, Wirtschaftsflüchtlingen, Einwanderern und ausländichen Entwicklungshelfern, Orks und Morloks dürfen auf Bewährung einfach weitermachen, nicht einmal, zweimal, nein einfach immer weiter.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von jochen53
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    jochen53, Aufgabe der Justiz ist der Schutz und die Durchsetzung von Rechten und die Abwehr und Ahndung von Unrecht, somit hast du nicht ganz Unrecht mit deinem letzten Satz, aber du ignorierst gleichzeitig die andere Aufgabe der Justiz.
    Warum habe ich wohl "u.a." geschrieben?

    Nochmal zur Sache: Wenn wegen der schweren Körperverletzung keine U-Haft angeordnet wird und er dann einen Einbruch begeht, kommt er immer noch nicht in U-Haft. Was muß man eigentlich machen um in U-Haft zu kommen? Es ist mir egal was Winkeladvokaten, Rechtsverdreher und Kriminellenversteher denken, für mich hat der Haftrichter spätestens beim Einbruch vorsätzlich einen gefährlichen Straftäter auf die Menschheit losgelassen.
    Auf jedem Schiff das schwimmt und schwabbelt,
    ist einer drauf, der dämlich sabbelt!

  10. #30
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Angeklagter Salafist aus Hessen reist trotz Fußfessel nach Syrien aus

    Zitat Zitat von Schrottkiste Beitrag anzeigen
    Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran.
    Hi Schrotti , das geht nicht . Die Mondjauler müssen binnen 24 Stunden verscharrt sein . So will es das Gesetz , der K(L)oran .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


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