Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran.
Die Wiedereinreise bitte gerne mit den Füssen voran.
Ist doch gut dass er hier weg ist, einfach nicht mehr reinlassen, Klappe zu Affe tot.
jochen53, Aufgabe der Justiz ist der Schutz und die Durchsetzung von Rechten und die Abwehr und Ahndung von Unrecht, somit hast du nicht ganz Unrecht mit deinem letzten Satz, aber du ignorierst gleichzeitig die andere Aufgabe der Justiz.
Du vergisst nämlich, der Bursche ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und das Verfahren läuft noch und gegen ihn wird wegen Einbruchsdiebstahl ermittelt. Er ist in einem Fall Angeklagter und im anderen Fall hinreichend tatverdächtigt, er ist aber eins nicht verurteilt und damit gilt die Unschuldsvermutung, denn der durch sie geforderte Beweis des Gegenteils, der Richterspruch fehlt.
Untersuchungshaft ist in den §§ 112 und 112a StPO geregelt. Zwar hätte in dem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung auch ohne Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) Untersuchungshaft verhängt werden können, jedoch ist § 112 Absatz 3 ein Kann-Bestimmung und liegt im Ermessen des Richters. Wurde aber wegen der angeklagten Straftat bis zum Prozess keine U-Haft verhängt, kann wegen ihr nur noch U-Haft verhängt werden, wenn der Prozess selber Punkte ergibt, die die U-Haft rechtfertigen.
Wegen des Einbruchdiebstahles hätte U-Haft verhängt werden können, wenn ein Haftgrund nach § 112 Absatz 2 vorliegt. Dies scheint nach dem Artikel alleine nicht der Fall zu sein. Es fehlt dem Haftrichter also so gesehen die rechtliche Grundlage und er hat mit der Fußfessel noch eine Möglichkeit auf gesetzlicher Grundlage gefunden.
Nur weil der Bursche Salafist ist kannst ihn nicht einfach in Haft nehmen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
EHRE WEM EHRE GEBÜHRT
RF
Herrlich, die deutsche Justiz ist ein Tollhaus.
Ein deutscher weißer Christ wird demnächst wegen falschparkens in Untersuchungshaft gesteckt und alle anderen Kriminellen unter unseren Paßdeutschen, Asylanten, Migranten, Wirtschaftsflüchtlingen, Einwanderern und ausländichen Entwicklungshelfern, Orks und Morloks dürfen auf Bewährung einfach weitermachen, nicht einmal, zweimal, nein einfach immer weiter.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Warum habe ich wohl "u.a." geschrieben?
Nochmal zur Sache: Wenn wegen der schweren Körperverletzung keine U-Haft angeordnet wird und er dann einen Einbruch begeht, kommt er immer noch nicht in U-Haft. Was muß man eigentlich machen um in U-Haft zu kommen? Es ist mir egal was Winkeladvokaten, Rechtsverdreher und Kriminellenversteher denken, für mich hat der Haftrichter spätestens beim Einbruch vorsätzlich einen gefährlichen Straftäter auf die Menschheit losgelassen.
Auf jedem Schiff das schwimmt und schwabbelt,
ist einer drauf, der dämlich sabbelt!
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