Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Ich habe einen Prozeß gegen einen Hilfsscheriff (Ordnungspolizei) verloren, der mir ein unberechtigtes Knöllchen verpaßte. Der hat sogar vor der Richterin gelogen! Ich wurde verurteilt, habe widersprochen. Das mußte bei der Geschäftsführung des Gerichts sefolgen, die schickten mich jedoch zur Putzfrau, so ne "Rechtspflegerin". Nochmal Beschwerde, dann nochmal zur geschäftsstelle, diesmal formgerecht, und Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage - ABGELEHNT. Ich hätte den Hilfsscheriff privat verklagen müssen - Anwaltszwang, zu teuer. So warens nur etwa 130€ und ein Aktenordner voll Papier. Und, ich weiß, mich selbst zu vertreten. Bin da geübt.
Hast du keine Angst mehr,hat der Staat auch keine Macht mehr.
Habe nie gezahlt,werde auch weiterhin nicht zahlen.
Einzig ich allein entscheide,wen ich für welche Informationen bezahle.
Kein Geld von mir für Propaganda Paläste und Millionengehälter.
Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!
Tipp ,ziehe in ein Migrationsviertel,da haben die Anscheißer von sogenannten Ortnungsämtern nur Freunde!Vielleicht lösen sich die Probleme gegenseitig mit ethnisch vorhandenen Bräuchen und Waffen.
Immer noch ein paar Volltrottel, die nicht kapiert haben, das die GEZ-Gebühren keine zivilrechtliche Forderung sind. Es gibt bei den GEZ-Gebühren kein Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Es handelt sich nicht um eine Rechnung dir ihr bekommt, sondern um einen Gebührenbescheid. Sobald Bescheide Bestandskraft haben und sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, können sie vollstreckt werden.
Ein Bescheid erlangt Bestandskraft wenn er nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann, das ist der Fall wenn die Frist abgelaufen ist oder bei Rechtsbehelfen endgültig negativ beschieden wird.
Nichts Zahlungserinnerung, mehrere Mahnungen und dann Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Ihr bekommt vielleicht eine Zahlungserinnerung, dann noch ein Zahlungsaufforderung und dann kommt schon Post vom Vollstreckungsbeamten eurer Gemeinde. Da sich manche Gemeinden keinen Vollstreckungsbeamten leisten, wird dies an den für den Gerichtsbereich zuständigen GV deligiert.
Ach ja, auch wenn ihr gegen den Bescheid Rechtsbehelf einlegt, zahlen müsst ihr trotzdem, aber das Geld wird im Falle eines Falles erstattet.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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