Das ist alles so geheim, das darf nicht untersucht und aufgeklärt werden, denn "das Staatswohl" steht über dem Grundgesetz!
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Das Staatswohl ist der Bundesregierung und dem Bundestag gleichermaßen anvertraut. Der vertrauliche Umgang mit eingestuften Unterlagen – insbesondere in Fällen, in denen auch das Verhältnis zu ausländischen Staaten betroffen ist – ist ein Kernbestandteil des Schutzes der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße sind strafbewehrt. Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Untersuchungsausschusses, der sich mit einer großen Zahl eingestufter Unterlagen beschäftigen muss, ist er von besonderer Bedeutung. Im Ergebnis schaden unzulässige Weitergaben geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen sowohl der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland als auch dem Aufklärungsinteresse des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier"
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