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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #191
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Stakkato Beitrag anzeigen
    ...musst Du aber !!
    Nö...!!! Wozu auch...???
    Die ist doch ganz lieb...

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  2. #192
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Die Tierwelt eignet sich generell nicht als Vergleich. Im Bereich der Sexualität am allerwenigsten.

    Was nützt ein Slogan "Pfoten weg von unseren Kindern"? Er nützt so wenig, wie "Pfoten weg von fremden Eigentum" oder "Friedliches Miteinander statt gewaltvolles Gegeneinander" usw. usw. usw.

    Solche Erscheinungen gibt es bei Menschen nunmal und der Mensch muss einen Umgang damit finden.
    Das kannst Du sehen, wie Du willst...!!! Das wird meine Meinung garantiert nicht ändern...!!!
    Die ist doch ganz lieb...

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  3. #193
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Praetorianer Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, wo du den Zusammenhang mit dem Beitrag siehst. Du plärrst rum, dass du jemanden, der deine Tochter anfasst, nicht erschiessen kannst, dabei kannst du es machen. Wenn Knast Luxus ist, ist da doch kein Problem, was anderes als ne Gefängnisstrafe droht dir nicht.

    Irgendwie wirkst du auf mich wie ein Nörgelhannes, dem die Eier fehlen, was zu tun. Wenn Knast Luxus ist, geh doch hin und schiess jemanden, der deine Tochter anfasst, ne Kugel in den Kopf.
    1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
    2. Habe ich als Mutter keine "Eier" sondern Eierstöcke...!!!
    3. Fall jetzt nicht vom Stuhl,aber dieses Risiko, würde ich eingehen...!!!
    Die ist doch ganz lieb...

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  4. #194
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Praetorianer Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, ob dir das irgendwie zu hoch ist, aber Gehirnnutzer hat lediglich darauf hingewiesen, dass auch dieses Elternpaar, dem das passiert, unter den §176 fallen kann, womit formal der Tatbestand des Kindesmissbrauches erfüllt ist. Als Beispiel dafür, dass es offenkundig auch minderschwere Fälle gibt.

    Kotzfisch hat es zu Beginn eigentlich gut zusammengefasst. Entweder man muss eben drastische Gesetzesverschärfungen durchführen und Licht und Schatten in Kauf nehmen. Was die Leute aber komischerweise nicht wollen, ist dass ihr Leben in den Händen eines Richters liegt, immer nur das der anderen.

    Ich erinnere mich noch gut an den 17-jährigen Marco W. aus Uelzen, der in Antalya versucht hatte, mit einer 13-jährigen Engländerin Sex zu haben, die sich als 15 ausgegeben hatte. Hier haben plötzlich die ganzen Schreihälse nach der Todesstrafe rumkrakelt, wie barbarisch das in der Türkei zughehe, weil diesem armen Marco, der so treudoof in der Bildzeitung geguckt hatte, eine 15-jährige Haftstrafe gedroht hatte. Dazu kam es nicht, aber er hat 6 Monate in Untersuchungshaft gesessen und alle Schreier nach der Todesstrafe haben rumkrakelt, wie barbarisch 6 Monate Untersuchungshaft sind, anstatt nach dem Lynchmob zu rufen, der ihn öffentlich kreuzigt oder pfählt.
    Ich kenne die Geschichte des Marco W., keine Angst...!!!

    Du musst aber bedenken, dass sich diese in der Türkei abspielte, und nicht hier in der BRD...!!! Dort herrschen ganz andere Gesetze und als Gast in einem anderen Land, habe ich mich an die dortigen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten...!!!
    Wenn die Engländerin bewusst ein falsches Alter angab, hat sie Mitschuld an dieser Misere...!!! Von Ihr war aber kaum etwas zu hören...!!!

    Es geht hier um Kinderschänder, und nicht um hormonstrotzende, pubertäre Jugendliche...!!!
    Die ist doch ganz lieb...

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  5. #195
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
    2. Habe ich als Mutter keine "Eier" sondern Eierstöcke...!!!
    3. Fall jetzt nicht vom Stuhl,aber dieses Risiko, würde ich eingehen...!!!
    Natürlich ist das Rumplärren. Wenn du es für ne gute Lösung hältst, dann leg dir halt ne Waffe zu und leg den nächsten Kinderschänder um.

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Ich kenne die Geschichte des Marco W., keine Angst...!!!

    Du musst aber bedenken, dass sich diese in der Türkei abspielte, und nicht hier in der BRD...!!! Dort herrschen ganz andere Gesetze und als Gast in einem anderen Land, habe ich mich an die dortigen Gepflogenheiten und Gesetze zu halten...!!!
    Wenn die Engländerin bewusst ein falsches Alter angab, hat sie Mitschuld an dieser Misere...!!! Von Ihr war aber kaum etwas zu hören...!!!

    Es geht hier um Kinderschänder, und nicht um hormonstrotzende, pubertäre Jugendliche...!!!
    Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

    Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?

  6. #196
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Praetorianer Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das Rumplärren. Wenn du es für ne gute Lösung hältst, dann leg dir halt ne Waffe zu und leg den nächsten Kinderschänder um.



    Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

    Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?
    Sarc. an: Tja, eine 13 -Jährige ist bereits kein Kind mehr, sondern ein Teenager- auch vor unserem Gesetz; aber soweit scheinst Du wohl nicht zu denken...!!!

    Kinder sind - falls Du es immer noch nicht begriffen haben solltest- in der Altersstufe von 3-10 Jahren..!!! Sarc.aus !!

    Da Du aber sämtliche sexuelle Gewalttaten gegenüber wehrlosen Kindern gut zu heissen scheinst, kann Dein, dieses Verhalten ein denkbar schlechtes Licht auf Dich werfen...!!!
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  7. #197
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Sarc. an: Tja, eine 13 -Jährige ist bereits kein Kind mehr, sondern ein Teenager- auch vor unserem Gesetz; aber soweit scheinst Du wohl nicht zu denken...!!!

    Kinder sind - falls Du es immer noch nicht begriffen haben solltest- in der Altersstufe von 3-10 Jahren..!!! Sarc.aus !!

    Da Du aber sämtliche sexuelle Gewalttaten gegenüber wehrlosen Kindern gut zu heissen scheinst, kann Dein, dieses Verhalten ein denkbar schlechtes Licht auf Dich werfen...!!!
    Ein Kind im Sinne des Rechts kann sein:

    - Jeder Mensch im Verhältnis zu seinen Eltern
    - ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges oder gleichgestelltes volljähriges Kind
    - Kind im Sinne des Kindeswohls im Sorge- und Umgangsrecht
    - eine Person unter 14 Jahren (Teenager ist kein rechtlicher, sondern nur ein umgangssprachlicher Begriff), die unter besondere strafrechtliche Schutzvorschriften fällt.

    Eine 13-Jährige ist im Hinblick auf das Sexualstrafrecht ein Kind und kann damit auch Opfer eines Kindesmissbrauchs sein.
    Mit Zimt und Zucker

  8. #198
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Praetorianer Beitrag anzeigen
    Und was begeht ein 17 jähriger, der mit einer 13 jährigen schläft für ein Verbrechen? Richtig, sexuellen Missbrauch Minderjähriger!

    Was bezeichnest du denn sonst als Kinderschänder wenn nicht Menschen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig machen?
    Wenn ein 17-Jähriger mit einer 13-Jährigen schläft wird das rechtlich durchaus anders bewertet als wenn ein 20-Jähriger dies tut. Im Grunde sind das - sexuell gesehen - beides unreife Kinder. Ein 20-Jähriger schon nicht mehr.
    Geändert von Cinnamon (31.10.2014 um 20:12 Uhr)
    Mit Zimt und Zucker

  9. #199
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Ein Kind im Sinne des Rechts kann sein:

    - Jeder Mensch im Verhältnis zu seinen Eltern
    - ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges oder gleichgestelltes volljähriges Kind
    - Kind im Sinne des Kindeswohls im Sorge- und Umgangsrecht
    - eine Person unter 14 Jahren (Teenager ist kein rechtlicher, sondern nur ein umgangssprachlicher Begriff), die unter besondere strafrechtliche Schutzvorschriften fällt.

    Eine 13-Jährige ist im Hinblick auf das Sexualstrafrecht ein Kind und kann damit auch Opfer eines Kindesmissbrauchs sein.
    Vollkommen richtich...!!!
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  10. #200
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

    Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.
    Man könnte auch einfach wieder die Urfassung einführen: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat,.. .
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