***
Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
Normalerweise geschieht das auch.Keiner, wirklich keiner möchte sich die Verantwortung für eine Entlassungsbegutachtung
ans Bein binden, wenn das dann nachher furchtbar schief geht.(Beispiel: A.Schreiner/1995/Fall Natalie- hatte damals einen Sturm im Blätterwald
hingelegt-Gutachter lag völlig daneben, offenbar).Das und ähnliche Fälle hat jeder im Kopf, wie ein Albtraum.
Ich persönlich habe gottlob nichts mit solchen Einlassungen zu tun, die meiner Auffassung nach bei wirklich schweren Straftaten dieser Art,
die die Menschen am meisten in Rage bringt, also sexuelle Straftaten gegen Kinder besonders in Verbindung mit massiver Gewalt, immer
zu der Vorrangabwägung Prävention/Öffent.Sicherheit gegen das Rehabilitationsbedürfnis des Patienten kommen muß.
Meiner Ansicht nach, muß diese Abwägung bei DIESER ART Straftaten immer in Richtung Prävention ausschwingen- vulgo: Der Mann bleibt drin.
Zur Prognose heranziehen ließen sich dann eben jene Taten, die er in der Vergangeneheit bereits begangen hat und darauf verweisend kann
man eine Prognoso so schlecht schreiben, dass weiter davon auszugehen ist, dass schwere, rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind,
wie es wörtlich im Standardtext heissen würde.
Dem Verweis, er hätte sich in den letzten 6 Jahren ja nichts zuschulden kommen lassen und an jedem Gruppenangebot teilgenommen,
kann man begegnen, dass er für Taten im straffen Rahmen der Anstalt keine Gelegenheiten hatte und dass seine Teilnahmen an
therapeutischen Angeboten vom Wunsch motiviert seien, schnell entlassen zu werden.
Und, und, und.
Man kann eine gutachterliche Stellungnahme immer so schreiben, dass der erkennende Richter die weitere Unterbringng
anordnet.
Problem:
Der Gutachter begegnete früher als behandelnder Arzt dem Untergebrachten immer wieder, FRÜHER.
Das Problem war weniger, dass man sich dann bedroht gefühlt hätte, weil der ja wußte, dass man negativ über ihn schrieb,
sondern ein viel menschlicheres.Es könnten sich persönliche Drähte eingestellt haben, was nicht professionell aber immerhin
menschlich verständlich ist, wenn man einen Menschen jahrelang tagtäglich sieht.
Dies zu vermeiden, geht man dzu über, für solche Prognosen EXTERNE Gutachter einzusetzen.Das Maß an Objektivität hat sich dadurch erheblich erhöht, meine ich.
Ende- das wird ja sonst eine Vorlesung.Sorry.
***
Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
In Passau bekam einer wegen Steuerhinterziehung 4,5 Jahre....Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht. ...
Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.
Meiner Meinung nach sollte mit der Verurteilung zu §63 die Zwangssterilisation angeordnet werden.
Falls der Dreck wieder rauskommt, vermehrt er sich nicht mehr,
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)