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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Branka Beitrag anzeigen
    Meine Meinung zu Kinderschändern ist eindeutig:

    Du bist grausam.Ich schlage vor,das man denen die (Testes=Eier) fachmännisch entfernt!Gruss.
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  2. #42
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Da müsstet ihr Psychiater einfach sagen, dass der Täter nach wie vor brandgefährlich ist und schon säße der Typ noch in der forensischen Psychiatrie.
    Normalerweise geschieht das auch.Keiner, wirklich keiner möchte sich die Verantwortung für eine Entlassungsbegutachtung
    ans Bein binden, wenn das dann nachher furchtbar schief geht.(Beispiel: A.Schreiner/1995/Fall Natalie- hatte damals einen Sturm im Blätterwald
    hingelegt-Gutachter lag völlig daneben, offenbar).Das und ähnliche Fälle hat jeder im Kopf, wie ein Albtraum.

    Ich persönlich habe gottlob nichts mit solchen Einlassungen zu tun, die meiner Auffassung nach bei wirklich schweren Straftaten dieser Art,
    die die Menschen am meisten in Rage bringt, also sexuelle Straftaten gegen Kinder besonders in Verbindung mit massiver Gewalt, immer
    zu der Vorrangabwägung Prävention/Öffent.Sicherheit gegen das Rehabilitationsbedürfnis des Patienten kommen muß.
    Meiner Ansicht nach, muß diese Abwägung bei DIESER ART Straftaten immer in Richtung Prävention ausschwingen- vulgo: Der Mann bleibt drin.

    Zur Prognose heranziehen ließen sich dann eben jene Taten, die er in der Vergangeneheit bereits begangen hat und darauf verweisend kann
    man eine Prognoso so schlecht schreiben, dass weiter davon auszugehen ist, dass schwere, rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind,
    wie es wörtlich im Standardtext heissen würde.

    Dem Verweis, er hätte sich in den letzten 6 Jahren ja nichts zuschulden kommen lassen und an jedem Gruppenangebot teilgenommen,
    kann man begegnen, dass er für Taten im straffen Rahmen der Anstalt keine Gelegenheiten hatte und dass seine Teilnahmen an
    therapeutischen Angeboten vom Wunsch motiviert seien, schnell entlassen zu werden.

    Und, und, und.

    Man kann eine gutachterliche Stellungnahme immer so schreiben, dass der erkennende Richter die weitere Unterbringng
    anordnet.

    Problem:

    Der Gutachter begegnete früher als behandelnder Arzt dem Untergebrachten immer wieder, FRÜHER.
    Das Problem war weniger, dass man sich dann bedroht gefühlt hätte, weil der ja wußte, dass man negativ über ihn schrieb,
    sondern ein viel menschlicheres.Es könnten sich persönliche Drähte eingestellt haben, was nicht professionell aber immerhin
    menschlich verständlich ist, wenn man einen Menschen jahrelang tagtäglich sieht.

    Dies zu vermeiden, geht man dzu über, für solche Prognosen EXTERNE Gutachter einzusetzen.Das Maß an Objektivität hat sich dadurch erheblich erhöht, meine ich.

    Ende- das wird ja sonst eine Vorlesung.Sorry.

  3. #43
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Du bist grausam.Ich schlage vor,das man denen die (Testes=Eier) fachmännisch entfernt!Gruss.
    Das ist atavistischer und höchst unprofessioneller Quatsch.
    Dann hast Du einen wütenden Straftäter ohne Eier.
    So what?

    Mit Primitivlösungen kommt man nicht weiter- mit straffer Verwahrpraxis schon.
    Todesstrafe ist abgeschafft.Schon mitbekommen, vielleicht?

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Das ist atavistischer und höchst unprofessioneller Quatsch.
    Dann hast Du einen wütenden Straftäter ohne Eier.
    So what?

    Mit Primitivlösungen kommt man nicht weiter- mit straffer Verwahrpraxis schon.
    Todesstrafe ist abgeschafft.Schon mitbekommen, vielleicht?
    Du hast Recht!Aber Sicherheitsverwahrung und Testes Amputation schliessen sich nicht aus!Gruss.
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  5. #45
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Du hast Recht!Aber Sicherheitsverwahrung und Testes Amputation schliessen sich nicht aus!Gruss.
    Kastration ist total sinnlos.Ich bitte Dich, wir wollen nicht zurück in die 50er und 60er als solche Straftaten viel häufiger waren als heute.
    Obwohl das Gebiet der DDR mit 17 Millionen Menschen nicht dabei war!

    Das bitte mal bedenken.

  6. #46
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    ...Die Vorgeschichte: Das Landgericht Bielefeld hatte den in Herford geborenen Bernd B. (55) am 25. August 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der pädophile Angeschuldigte hatte sich im Zeitraum von 1991 bis 1994 an Kinder herangemacht und sie in seiner Wohnung sexuell missbraucht. ...
    In Passau bekam einer wegen Steuerhinterziehung 4,5 Jahre.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  7. #47
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Bulldog Beitrag anzeigen
    Verursacher???

    Alle Kräfte, die das Abendland vernichten und eine ganz andere Weltordnung haben wollen.
    Die kennen wir ja.

  8. #48
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Normalerweise geschieht das auch.Keiner, wirklich keiner möchte sich die Verantwortung für eine Entlassungsbegutachtung
    ans Bein binden, wenn das dann nachher furchtbar schief geht.(Beispiel: A.Schreiner/1995/Fall Natalie- hatte damals einen Sturm im Blätterwald
    hingelegt-Gutachter lag völlig daneben, offenbar).Das und ähnliche Fälle hat jeder im Kopf, wie ein Albtraum.

    Ich persönlich habe gottlob nichts mit solchen Einlassungen zu tun, die meiner Auffassung nach bei wirklich schweren Straftaten dieser Art,
    die die Menschen am meisten in Rage bringt, also sexuelle Straftaten gegen Kinder besonders in Verbindung mit massiver Gewalt, immer
    zu der Vorrangabwägung Prävention/Öffent.Sicherheit gegen das Rehabilitationsbedürfnis des Patienten kommen muß.
    Meiner Ansicht nach, muß diese Abwägung bei DIESER ART Straftaten immer in Richtung Prävention ausschwingen- vulgo: Der Mann bleibt drin.

    Zur Prognose heranziehen ließen sich dann eben jene Taten, die er in der Vergangeneheit bereits begangen hat und darauf verweisend kann
    man eine Prognoso so schlecht schreiben, dass weiter davon auszugehen ist, dass schwere, rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind,
    wie es wörtlich im Standardtext heissen würde.

    Dem Verweis, er hätte sich in den letzten 6 Jahren ja nichts zuschulden kommen lassen und an jedem Gruppenangebot teilgenommen,
    kann man begegnen, dass er für Taten im straffen Rahmen der Anstalt keine Gelegenheiten hatte und dass seine Teilnahmen an
    therapeutischen Angeboten vom Wunsch motiviert seien, schnell entlassen zu werden.

    Und, und, und.

    Man kann eine gutachterliche Stellungnahme immer so schreiben, dass der erkennende Richter die weitere Unterbringng
    anordnet.

    Problem:

    Der Gutachter begegnete früher als behandelnder Arzt dem Untergebrachten immer wieder, FRÜHER.
    Das Problem war weniger, dass man sich dann bedroht gefühlt hätte, weil der ja wußte, dass man negativ über ihn schrieb,
    sondern ein viel menschlicheres.Es könnten sich persönliche Drähte eingestellt haben, was nicht professionell aber immerhin
    menschlich verständlich ist, wenn man einen Menschen jahrelang tagtäglich sieht.

    Dies zu vermeiden, geht man dzu über, für solche Prognosen EXTERNE Gutachter einzusetzen.Das Maß an Objektivität hat sich dadurch erheblich erhöht, meine ich.

    Ende- das wird ja sonst eine Vorlesung.Sorry.
    Jetzt muß ich mich selbst zitieren, damit hier an einem sachlichen und fundierten Beitrag die Diskussion wieder anknüpfen kann.

  9. #49
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Meiner Meinung nach sollte mit der Verurteilung zu §63 die Zwangssterilisation angeordnet werden.
    Falls der Dreck wieder rauskommt, vermehrt er sich nicht mehr,

  10. #50
    Einhorn
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Bienenstich Beitrag anzeigen
    Pädophilie therapieren zu wollen ist das gleiche wie Homosexualität therapieren zu wollen. Das ist in meinen Augen eine sexuelle Ausrichtung, keine Krankheit. Deswegen auch keine Kuschelunterbringung in psychiatrischen Kliniken angebracht. Kopf ab ist meines Erachtens die einzige Lösung, Kinder vor diesen Monstern zu schützen. Auch ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, in einer forensischen Abteilung arbeiten zu müssen. Bin da nach 3 Wochen raus. Ich habe nicht 3 Jahre lang gebüffelt und ein 1ser Examen hingelegt, um irgendwelchen Kinderfick*rn die Milch auf den Tisch zu stellen....
    Solche Leute wären auch besser in einer Uran- oder Bleimine untergebracht, als in einer Kuschelklinik. Außerdem hat eine Mine weniger Ausgänge als eine Klinik.

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