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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #211
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Was Du über mich denkst, ist mir schei**egal...!!!

    Deine anderweitigen Unterstellungen kannst Du Dir auch dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!! Wenn Dir eine Meinung - welche Deiner eigenen Einstellung nicht passt- ist das Dein Problem...!!!

    Ach ja, die Anrede "Du" schreibt man groß, oder hast Du das in der Schule nicht gelernt...???
    Doch, das habe ich so gelernt, nur sind an mir nicht die Rechtschreibreformen vorbeigezogen. Ich könnte genausogut schreiben, in "scheissegal" sei ein "*" zuviel, weil man das mit "ß" schriebe.
    Ich habe dir nichts unterstellt, sondern vielmehr zur Kenntnis genommen, dass du hier behauptest, ich habe Gewalt an Kindern gutgeheissen, was nachweislich gelogen ist. Es ist daher eine völlig berechtigte Tatsachenfeststellung, dass es sich bei dir um eine notorische Lügnerin handelt.

  2. #212
    Mitglied Benutzerbild von Metabo
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Praetorianer Beitrag anzeigen
    Doch, das habe ich so gelernt, nur sind an mir nicht die Rechtschreibreformen vorbeigezogen. Ich könnte genausogut schreiben, in "scheissegal" sei ein "*" zuviel, weil man das mit "ß" schriebe.
    Ich habe dir nichts unterstellt, sondern vielmehr zur Kenntnis genommen, dass du hier behauptest, ich habe Gewalt an Kindern gutgeheissen, was nachweislich gelogen ist. Es ist daher eine völlig berechtigte Tatsachenfeststellung, dass es sich bei dir um eine notorische Lügnerin handelt.

    Glaube was Du willst...!!!

    Du bist nur ein winzig kleines Lichtlein im Universum, welches für mich & meine Familie völlig unwichtig ist...!!! Deine Unterstellungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!!

    Diskussion beendet...!!!
    Die ist doch ganz lieb...

    In Gedenken an meinen geliebten verstorbenen Partner KuK....

  3. #213
    GESPERRT
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Glaube was Du willst...!!!

    Du bist nur ein winzig kleines Lichtlein im Universum, welches für mich & meine Familie völlig unwichtig ist...!!! Deine Unterstellungen kannst Du Dir dorthin stecken, wo die Sonne niemals hinscheinen wird...!!!

    Diskussion beendet...!!!
    Wie unwichtig ich bin, kann ich an der Energie erkennen, welche du in Verleumdungen steckst. Diskussionen kannst du nicht beenden, ich werde eine notorische Lügnerin auch weiterhin als solche benennen.

  4. #214
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Naja, ich kann halt nur mit meinen begrenzt geistigen Mittel formulieren

    Es spricht doch aber nichts dagegen die "Gewaltdefinition" zu erweitern, oder? Sprich...man reduziert die Gewaltdefinition nicht auf auf den - ich nenne es jetzt einmal pauschal - Freiheitsentzug - sondern erweitert diesen auf die "körperliche Versehrtheit" - so in etwa

    "Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen oder die körperliche wie seelische Unversehrheit eines Anderen zu beeinträchtigen oder zu schädigen.
    Dadurch würde es nur mit den Körperverletzungsdelikten vermengt. Eine Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag wäre dann auch nicht mehr möglich.
    Welches Ziel willst du eigentlich erreichen indem du den Gewaltbegriff einbaust?
    Eine reine Ausdehnung des Tatbestandes kann man auch anders bekommen.

  5. #215
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Dadurch würde es nur mit den Körperverletzungsdelikten vermengt. Eine Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag wäre dann auch nicht mehr möglich.
    Welches Ziel willst du eigentlich erreichen indem du den Gewaltbegriff einbaust?
    Eine reine Ausdehnung des Tatbestandes kann man auch anders bekommen.
    "Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

    Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
    Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

    Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

    Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.

  6. #216
    Quertreiber Benutzerbild von Michael76
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    "Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

    Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
    Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

    Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

    Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.

    Für den Toten bleibt es derselbe Tod,
    gleichgültig wie du den Täter und die Tat siehst.

  7. #217
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Michael76 Beitrag anzeigen
    Für den Toten bleibt es derselbe Tod, gleichgültig wie du den Täter und die Tat siehst.
    Du findest es also in Ordnung, dass man in diesem Lande Menschen totprügeln kann und dies dann als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wird ODER...noch viel schlimmer, wenn der Tod nicht infolge der erhaltenen Prügel, sondern z.B. als Herzinfarkt eintritt dann gehst Du als Täter locker mit einer Bewährungsstrafe wegen maximal Körperverletzung aus dem Gerichtssaal?

  8. #218
    Quertreiber Benutzerbild von Michael76
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Du findest es also in Ordnung, dass man in diesem Lande Menschen totprügeln kann und dies dann als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wird
    Woraus schließt du das?

  9. #219
    Mitglied
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Michael76 Beitrag anzeigen
    Woraus schließt du das?
    Ich habe nicht geschlossen - ich habe gefragt um eben keinen falschen Schluss zu ziehen?

  10. #220
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    "Mord" will man ja abschaffen...also bleibt Totschlag über.

    Mein Ziel ist zweigeteilt - nach meinem Verständnis kann Jemand, der mittels Gewalteinsatz einen anderen Menschen tötet, nicht mit einer Körperverletzung und im besten Falle mit Bewährung davonkommen.
    Deshalb muss klar sein - wenn man sozusagen auf einen anderen Menschen einprügelt und dieser dann z.B. an einem Herzinfarkt stirbt ist man heute weder ein Mörder noch ein Totschläger, obwohl dieser Herzinfarkt wohl im kausalen Zusammenhang mit dem Prügeln steht.

    Anders herum gibt es aber auch Tötungen, welche infolge - ich nenne es jetzt einmal menschlichen Versagen (als Beispiel wäre ein Autounfall) - erfolgen und solch einen Menschen möchte ich weder als Mörder noch Totschläger vor Gericht zerren.

    Deshalb muss - wenn man reformieren will - klar sein, wer bewusst, gezielt und / oder vorsätzlich gegenüber einen Menschen Gewalt ausübt und dieser stirbt, dann ist nicht die Todesursache an sich wichtig - sondern dann hat dies ohne wenn und aber als Totschlag zu gelten und entsprechend bestraft werden.
    Man will den Straftatbestand des Mordes nicht abschaffen, sondern ihn überarbeiten.

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