Naja, ich kann halt nur mit meinen begrenzt geistigen Mittel formulieren
Es spricht doch aber nichts dagegen die "Gewaltdefinition" zu erweitern, oder? Sprich...man reduziert die Gewaltdefinition nicht auf auf den - ich nenne es jetzt einmal pauschal - Freiheitsentzug - sondern erweitert diesen auf die "körperliche Versehrtheit" - so in etwa
"Dementsprechend ist Gewalt als jeder körperlich wirkende Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen
oder die körperliche wie seelische Unversehrheit eines Anderen zu beeinträchtigen oder zu schädigen.