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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #51
    Blockhead Benutzerbild von Stakkato
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Jetzt muß ich mich selbst zitieren, damit hier an einem sachlichen und fundierten Beitrag die Diskussion wieder anknüpfen kann.
    ... das ist eine Vorlesung !!

    Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

    Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

    Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

    Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....


    Die Freunde nennen sich aufrichtig, die Feinde sind es !
    Arthur Schopenhauer


  2. #52
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Sergen Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das einsperren eines Kinderschänders unverhältnismäßig, hinrichten wäre hier die richtige Option.
    Einfaches "Nein"...und dies nicht nur wegen des Risikos eines Fehlurteiles...eine Gesellschaft darf NIE auf die Stufe solcher Täter sinken.

  3. #53
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

    34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
    Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

    Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

    Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

    Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.

  4. #54
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

    34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
    Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

    Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

    Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

    Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.
    Würde mich nicht wundern, wenn einestages Mord mit "Sterbehilfe" gleichgesetzt wird...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #55
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das eigentlichen "Skandal" beginnt doch nicht heute...der eigentliche "Skandal" beginnt mit dem Urteil und zeigt, was der deutschen Justiz und der deutschen Politik die körperliche Unversehrheit eines Menschen (und vor allem von Menschen welche sich nicht wehren können - als vornehmlich Kinder) wehrt ist.

    34 Fälle von Kindesmißbrauch = 3 1/2 Jahr
    Steuerhinterziehung im großen Stil (Uli Hoeneß) = 3 1/2 Jahre

    Dies zeigt doch wie verkommen das ganze System ist, wenn "Geld" in der Strafbemessung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

    Dabei ist dieses Urteil ja nur Eines von hunderten, ja tausenden von Urteilen welches Jahr für Jahr gefällt werden und die Opfer dann sprachlos im Gerichtssaal sitzen und allein gelassen werden um dann dem Täter ein paar Wochen, Monate später dann im Supermarkt zu begegnen, während man als Opfer ggf. ein Leben lang darunter zu leiden hat.

    Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.
    BlackForrester, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber bei der Beurteilung der ganzen Sache vergisst du, das die Straftatbestände "Sexueller Missbrauch von Kindern" ein breites Feld an Handlungen umfassen.
    Das Strafgesetzbuch hat 3 Straftatbestände Sexueller Mißbrauch von Kindern [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer].
    Emotional betrachtet, verdient jeder der sich an Kindern vergeht mindestens lebenslänglich, aber wie sieht es aus wenn man es nach rationalen und straftechnischen Gesichtpunkten betrachtet, ist es das gleiche, wenn jemand einem Kind Pornos zeigt, bzw. vor ihm sexuelle Handlungen vornimmt oder direkt am Kind sexuelle Handlungen vornimmt.

    Wir wissen nicht genau, was der Täter genau gemacht hat, aber ich glaube hätte er tatsächlich das gemacht, was hier jeder im Kopf hat, wenn er das Wort Kindesmissbrauch hört im Kopf hat, wären es mehr als 3,5 Jahre. Hier geht es nur um eine rationale juristische Betrachtung.

    Hinsichtlich des direkten Falles ist zu sagen, wenn der man krank ist und eine Therapie kaum hilft, so geht der Schutz der Allgemeinheit vor und nicht die Freiheit des Individuums. Das einzige Zugeständnis hinsichtlich den Freiheitsrechten wäre, das er eine Fußfessel bekommt, die seinen Aufenhaltsort ständig sendet und die automatisch Arlarm gibt, wenn er bestimmte Sperrbereiche betritt oder sich längere Zeit in der Nähe aufhält.
    Ein Alarm und es geht dauerhaft zurück in die geschlossene.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #56
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen
    Nu moment mal Kotzfisch: Ich möchte hier ein bisschen differenzieren, und ich bin der Meinung als Mutter : Der Schutz unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen hat die allerhöhchste Priorität...!!!

    Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

    Ein Besoffener, welcher Den "Hitlergruß" zeigt,und die entsprechende Parole ruft bekommt merhr Strafe aufgebrummt, als einer, welcher 35 Kinderseelen tötet...???
    Hast Du überhaupt Kinder...???
    1. saß der Typ 19 Jahre. Das ist Dir schon klar oder? Dass er keine 19 Jahre Gefängnisstrafe bekommt liegt schlichtweg am Strafrahmen. Aber wie Du am vorliegenden Fall sehen kannst, ist es durchaus möglich, diese Leute viel länger wegzusperren. Viele von ihnen kommen nie wieder frei. Auch wenn das viele User nicht glauben wollen.
    2. Als ob Du für nen Hitlergruß+Parole 3,5 Jahre Haft (bzw. mehr) bekommst. Woher hast Du so einen Stuss?

  7. #57
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Stakkato Beitrag anzeigen
    ... das ist eine Vorlesung !!

    Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

    Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

    Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

    Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....
    Das "Gros der Bevölkerung" kann sich glücklich schätzen, dass Primitivlinge wie Du nicht in leitender Position der Ärzte oder Richter stehen. Was Du schreibst ist "Wischi-Waschi". Außerdem eine maßlose Selbstüberschätzung und Anmaßung.

  8. #58
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen

    Jetzt will der SPD-Maas auch noch "Mord" aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen...tja...sagt doch schon alles wie gewisse Parteien in diesem Lande ticken.
    Wo will er etwas streichen lassen, die Straftatbestände Totschlag und Mord sollen überarbeitet werden. Sinnvoll, wenn man gleichzeitig die Delikte mit taterfolg Todesfolge abschafft und sie wie Mord oder Totschlag behandelt.
    Fakt ist einfach, das wenn es um Tötungsdelikte geht, unsere Staatsanwälte hinsichtlich der Festlegung der Tatbestände nur sehr eingeschränkt agieren können und das, selbst wenn die emotionalen Aspekte ausklammert, dies nicht einem gesunden Rechtsempfinden entspricht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #59
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    ...

    Das einzige Zugeständnis hinsichtlich den Freiheitsrechten wäre, das er eine Fußfessel bekommt, die seinen Aufenhaltsort ständig sendet und die automatisch Arlarm gibt, wenn er bestimmte Sperrbereiche betritt oder sich längere Zeit in der Nähe aufhält.
    Ein Alarm und es geht dauerhaft zurück in die geschlossene.
    Elektronische Fussfesseln sind doch Augenwischerei. Wenn er die ablegt, ist er bis zum Eintreffen der Polizei schon längst über alle Berge und untergetaucht.
    Wir hatten doch jetzt erst einen solchen Fall- bis man gemerkt hatte, was los ist, war der Betreffende in Syrien bei der IS wieder aufgetaucht !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #60
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Metabo Beitrag anzeigen

    ...
    Wenn hier ein Kinderschhänder in 34 Fällen missbrauchter Kinder nur 3,5 Jahre Haft bekommt , findest Du das wirklich in Ordnung???

    ...
    Woanders hätte er für jede einzelne dieser Taten gerade gestanden . Wäre dies hier auch so, hätte er mindestens 34x die Mindeststrafe nach §176a von 2 Jahren kassiert .
    3 1/2 Jahre für 34-fachen Kindesmissbrauch ist jedenfalls ein Witz, wenn man in der aktuellen Rechtssprechung betrachtet, was noch so für Delikte alles mit einer Freiheitsstrafe in dieser Höhe geahndet wird.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




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