+ Auf Thema antworten
Seite 7 von 23 ErsteErste ... 3 4 5 6 7 8 9 10 11 17 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 61 bis 70 von 225

Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #61
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Stakkato Beitrag anzeigen
    ... das ist eine Vorlesung !!

    Nichts gegen Dich.. aber genau solche Wischi-waschi-um sieben Ecken gedachte-Analysen sind der Grund für eine völlig ungerechtfertigte und unangebrachte Hinterfragung einer Schuld oder des Schuldbewusstseins einer solchen üblen Kreatur. Da geht das primitive Urteilsvermögen von uns "Normalos" verloren im Zwist von Naturwissenschaft und Sozialwissenschaft und deren ewigem Gerangel zwischen Objektivität und Subjektivität und führt zu unerträglichen Fehlanalysen und zu katastrophalen Entlassungen solcher geistigen Missgeburten.

    Meine kurze und primitive Analyse (entspricht wohl auch einem Gros der Bevölkerung):

    Rübe ab oder wenigstens Schwan... ab !! Oder eins nach dem anderen....!

    Ich hoffe, dass Du dich nicht hinreissen lässt, meinen Beitrag oder gar meine Psyche aufgrund meines Beitrags auch noch zu analysieren.....
    Nein, Psychoanalyse, diesen großen esoterischen Bluff des XX Jahrhunderts sollte man sogar verbannen und vermeideb.
    Befasse Dich mit Freud und Du wirst erkennen, was Wischi-Waschi ist.

    Bei Lockerungsentscheidungen gibts klare Kriterien.
    Wenn das (sehr selten) mal schiefgeht ist das menschliches Versagen, wie bei der Luftfahrt oder der Eisenbahn auch.
    Ein Restrisiko.(Zahlen über den sogenannten Lockerungsmißbrauch: Entweichung mit und ohne Anschlußtat würden
    Dich überfordern, so niedrig sind sie und meist nur ein "Ausflug")

    Ganz einfach: Wenn die Gesellschaft nicht bereit ist, ein Restrisiko zu ertragen, müssen Deliktgruppen zusammengefasst werden: Mord, Totschlag, Sexualdelikte etc.Diese Täter kommen in ein Konzentrationslager und werden dann final therapiert: 7,62X39 zum Beispiel.

    Wenn eine Geellschaft das möchte, soll sie die dafür nötige Entschlußkraft aufbringen. Meinetwegen.

    Hier aber nicht "Schwanz ab!" brüllen- eine vollkommen abseitige Forderung, die ungefähr der Geisteshaltung der Scharia entspricht,
    die Dieben die Hand abhackt und Ehebrecherinnen den Kopf.

    Welcome to the medieval age!

  2. #62
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Im übrigen wird hier wieder nichts differenziert: Gehts hier um psychisc kranke Straftäter nach §§63,64? Um Pädophile?
    Um reine voyeuristisch-manipulative Taten? Um vollendete Sexualdelikte mit Beischlaf? Unter Anwendung von Gewalt oder in Einvernehmen?(Lolita-Fälle zb.
    da schläft der Delinquent mit einem frühreifen Mädchen unn es ist unter 16- schwupp ist er ein Kindesmißbraucher....so ein Pech)
    Von Vertuschungsmorden in Anschluß an eine einschlägige Straftat?

    Von was reden wir denn hier im Dunstkreis der wohlfeilen Empfehlungen des
    SCHWANZ AB?

    Die Schwanz Ab Fraktion weiß doch gar nicht, worüber sie spricht.
    Das ist sehr schön klar geworden.

  3. #63
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
    Registriert seit
    07.08.2012
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    16.872

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    In Passau bekam einer wegen Steuerhinterziehung 4,5 Jahre.
    Jo, dem Staat Geld, was ihm seiner Meinung nach zusteht, vorzuenthalten, ist ja auch so ziemlich das Schlimmste und Verabscheuungswürdigste, was man sich hierzulande wohl so vorstellen kann.
    Ganz anders siehts natürlich aus, wenn der Staat dir zustehendes Geld vorenthält.
    Was meinst du wohl, warum der Zoll mit weitreichenderen Vollmachten als die Polizei ausgestattet ist ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #64
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.563

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wo will er etwas streichen lassen, die Straftatbestände Totschlag und Mord sollen überarbeitet werden. Sinnvoll, wenn man gleichzeitig die Delikte mit taterfolg Todesfolge abschafft und sie wie Mord oder Totschlag behandelt.
    Fakt ist einfach, das wenn es um Tötungsdelikte geht, unsere Staatsanwälte hinsichtlich der Festlegung der Tatbestände nur sehr eingeschränkt agieren können und das, selbst wenn die emotionalen Aspekte ausklammert, dies nicht einem gesunden Rechtsempfinden entspricht.
    Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

    Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.

  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Elektronische Fussfesseln sind doch Augenwischerei. Wenn er die ablegt, ist er bis zum Eintreffen der Polizei schon längst über alle Berge und untergetaucht.
    Wir hatten doch jetzt erst einen solchen Fall- bis man gemerkt hatte, was los ist, war der Betreffende in Syrien bei der IS wieder aufgetaucht !
    Murmillo, es gibt verschiedene Formen der Fussfessel, bei der Geschichte mit dem IS-Kämpfer waren es welche, die 2 mal am Tag ein Funksignal abschicken und er zu diesen Zeitpunkten zu Hause seien muss. Sorry, aber das war keine Überwachung. Mein Vorschlag bezieht sich auf die ständige Überwachung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #66
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Woanders hätte er für jede einzelne dieser Taten gerade gestanden . Wäre dies hier auch so, hätte er mindestens 34x die Mindeststrafe nach §176a von 2 Jahren kassiert .
    3 1/2 Jahre für 34-fachen Kindesmissbrauch ist jedenfalls ein Witz, wenn man in der aktuellen Rechtssprechung betrachtet, was noch so für Delikte alles mit einer Freiheitsstrafe in dieser Höhe geahndet wird.
    Wer sagt dir, das es 176a war und nicht 176?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Um zum "Mörder" im Sinne des Gesetzes zu werden müssen ja "niedere" Beweggründe vorliegen und damit wird ein Täter - nach Ansicht eines Maas und der SPD - typisiert. Folgt man also der Logik eines Maas und der SPD, dann muss der Straftatbestand "Mord" gestrichen werden.

    Dies führt doch am Ende dazu, dass Jemand der aus "niederen Beweggründen" tötet nicht anders behandelt werden darf als ein "normaler" Totschläger...und eine gezielte, vorsätzliche Tötung (nur dann kommt Mord als Straftatbestand ins Spiel) steht für mich auf einer anderen Stufe wie das, was man allgemein als "Totschlag" bezeichnet.
    Nicht unbedingt BlackForrester, die Aussagen unter [Links nur für registrierte Nutzer] sind nachvollziehbar hinsichtlich den "niederen Beweggründen", mich stört eher der Angriff auf das zwingend lebenslänglich. Im Grunde genommen würde sich jetzt anbieten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der lebenslangen Strafe anders umzusetzen, nach dem Motto die Strafe lautet 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich etc. pp..
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #68
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.563

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    BlackForrester, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber bei der Beurteilung der ganzen Sache vergisst du, das die Straftatbestände "Sexueller Missbrauch von Kindern" ein breites Feld an Handlungen umfassen.
    Das Strafgesetzbuch hat 3 Straftatbestände Sexueller Mißbrauch von Kindern [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer].
    Emotional betrachtet, verdient jeder der sich an Kindern vergeht mindestens lebenslänglich, aber wie sieht es aus wenn man es nach rationalen und straftechnischen Gesichtpunkten betrachtet, ist es das gleiche, wenn jemand einem Kind Pornos zeigt, bzw. vor ihm sexuelle Handlungen vornimmt oder direkt am Kind sexuelle Handlungen vornimmt.

    Wir wissen nicht genau, was der Täter genau gemacht hat, aber ich glaube hätte er tatsächlich das gemacht, was hier jeder im Kopf hat, wenn er das Wort Kindesmissbrauch hört im Kopf hat, wären es mehr als 3,5 Jahre. Hier geht es nur um eine rationale juristische Betrachtung.
    Es ging mir - vom Grundprinzip her - nicht um die 3 1/2 Jahre, sondern wie die deutsche Justiz und die deutschen Parteien die "körperliche Unversehrheit" in der Relation zu "montären" Vergehen mit Strafe belegen.

    Die Krux im deutschen Rechtssystem ist doch - sobald es um körperliche Unversehrtheit geht - dass nicht das Opfer und damit die Tat sozusagen im Mittelpunkt der Urteilsfindung steht, sondern der Täter.
    Heikp Maas, immerhin Bundesjustizminister, hat dies bei der Maischenberger ja ausgeführt - sinngemäß habe ein Gericht zu werten wie es denn zu so einer Tat durch den Täter kommen konnte und dies müsse sich im Urteil widerspiegeln - und diese Praxis ist für mich eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer, welche ggf. den Rest Ihres Lebens unter solch einer Tat leiden müssen.

    Würde das Opfer im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen...dann gäbe es so manches geradezu lächerliche, opferverhöhende Urteil nicht...dies ist mein Ansatz.

  9. #69
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
    Registriert seit
    07.08.2012
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    16.872

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wer sagt dir, das es 176a war und nicht 176?
    Vielleicht trifft auf einige der Fälle auch nur §176 zu, aber gehst du davon aus, dass unter den 34 Fällen nicht zumindest einer war, auf den §176a , Abs. 3 (3) zutrifft ?

    3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es ging mir - vom Grundprinzip her - nicht um die 3 1/2 Jahre, sondern wie die deutsche Justiz und die deutschen Parteien die "körperliche Unversehrheit" in der Relation zu "montären" Vergehen mit Strafe belegen.

    Die Krux im deutschen Rechtssystem ist doch - sobald es um körperliche Unversehrtheit geht - dass nicht das Opfer und damit die Tat sozusagen im Mittelpunkt der Urteilsfindung steht, sondern der Täter.
    Heikp Maas, immerhin Bundesjustizminister, hat dies bei der Maischenberger ja ausgeführt - sinngemäß habe ein Gericht zu werten wie es denn zu so einer Tat durch den Täter kommen konnte und dies müsse sich im Urteil widerspiegeln - und diese Praxis ist für mich eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer, welche ggf. den Rest Ihres Lebens unter solch einer Tat leiden müssen.

    Würde das Opfer im Mittelpunkt der Urteilsfindung stehen...dann gäbe es so manches geradezu lächerliche, opferverhöhende Urteil nicht...dies ist mein Ansatz.
    BlackForrester, das bei einer Menge Urteilen der Resozialisierungsgedanke pervertiert wird und das der Gesetzgeber die Todesfolgedelikte hat anstatt solche Taten als Totschlag oder Mord zu behandeln ist zu kritisieren.

    Dein Ansinnen ist durch aus richtig, das wollte ich nicht kritisieren, es war nur vereinfacht ausgedrückt der falsche Vergleich im richtigen Moment.

    Wenn Kinder involviert sind, wird es immer emotional und deswegen ist es nicht verwunderlich, das die Leute bei dem Wort Kindesmissbrauch immer nur ein bestimmtes Bild vor Augen haben, jedoch umfasst der Begriff Kindesmissbrauch ein weites Spektrum an Handlungen.
    Auch wenn diese Frage pervers klingt, ist jemand der ein Kind zwingt, sich mit ihm zusammen ein Pornofilm anzuschauen und dabei mastubiert, genauso zu bestrafen, wie jemand der penetrative sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt?
    Im Grunde genommen hätte man auf das "mastubieren" verzichten können, für Kindesmissbrauch reicht es schon aus ein Kind zu zwingen einen Pornofilm anzuschauen.

    Der Mann gehört weiter in eine psychatrische Anstalt unabhängig von dem, was er tatsächlich getan hat, weil er krank ist, zu seinem und zum Schutz der Gesellschaft. Seine Freiheitsstrafe kann man aber ohne zu wissen, was er genau getan hat, nicht in Relation zu einer anderen Freiheitsstrafe setzen, dazu ist der Tatbestand des Kindesmissbrauches zu weit gefächert.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Muslime - Ist Monika Maron "sarrazinmäßig"?
    Von Gärtner im Forum Deutschland
    Antworten: 164
    Letzter Beitrag: 23.10.2020, 16:12
  2. Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!
    Von Strandwanderer im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 08.01.2009, 11:48
  3. Welcher "rechtmäßig" nach § 130 "Verurteilte" sucht Arbeit?
    Von lupus_maximus im Forum Wirtschafts- / Finanzpolitik
    Antworten: 73
    Letzter Beitrag: 01.12.2007, 09:39
  4. Lord Halifax oder die Methoden "Rheinländers"
    Von fragensteller im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 97
    Letzter Beitrag: 05.08.2007, 15:08

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben