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Thema: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

  1. #71
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

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  2. #72
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nicht unbedingt BlackForrester, die Aussagen unter [Links nur für registrierte Nutzer] sind nachvollziehbar hinsichtlich den "niederen Beweggründen", mich stört eher der Angriff auf das zwingend lebenslänglich. Im Grunde genommen würde sich jetzt anbieten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der lebenslangen Strafe anders umzusetzen, nach dem Motto die Strafe lautet 15 bis lebenslänglich, 20 bis lebenslänglich etc. pp..
    Man kann natürlich solche extreme Einzelbeispiele wie unter 3. beschrieben heranziehen...das ist doch aber nicht die Regel wenn es um Mord geht.

    Ich frage mich warum streicht man nicht einfach den Totschlagsparagraphen, schränkt die Körperverletzung mit Todesfolge ein und streicht bei Mord den Bezug auf niedere Beweggründe? Schön wäre die ganze Problematik mehr oder minder doch vom Tisch.

  3. #73
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Vielleicht trifft auf einige der Fälle auch nur §176 zu, aber gehst du davon aus, dass unter den 34 Fällen nicht zumindest einer war, auf den §176a , Abs. 3 (3) zutrifft ?
    Murmillo, möglich ist alles, aber da der Mann schwerer psychisch krank seien soll, eher unwahrscheinlich.

    Wenn du die Strafe emotional beurteilst, ist es so oder so egal, dann ist sie immer zu niedrig, solche Gedanken steigen bei mir auch hoch, aber ich versuche die Dinge rational zu betrachten und dabei auch zu berücksichtigen, egal was ein Mensch getan hat gewisse Rechte kann er dadurch nicht verwirken und je nach Kontext sind auch seine sonstigen Rechte zu beachten.
    Rational betrachtet, kann ich die Höhe der Strafe in diesem Fall nicht beurteilen, weil ich wie gesagt nicht weiß, was der man genau gemacht hat, dazu ist der Tatbestand zu weit gefächert. Wenn ich aber etwas nicht beurteilen kann, kann ich es nicht als Relation zu etwas anderen nutzen.

    Die kleine Zwischenfrage sollte eigentlich nur dafür sorgen, das man sich von dem Bild, was sich im Kopf bildet, wenn das Wort Kindesmissbrauch fällt, löst und die Sache weniger emotional betrachtet. Das habe ich erreicht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #74
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man kann natürlich solche extreme Einzelbeispiele wie unter 3. beschrieben heranziehen...das ist doch aber nicht die Regel wenn es um Mord geht.

    Ich frage mich warum streicht man nicht einfach den Totschlagsparagraphen, schränkt die Körperverletzung mit Todesfolge ein und streicht bei Mord den Bezug auf niedere Beweggründe? Schön wäre die ganze Problematik mehr oder minder doch vom Tisch.
    Was ist mit den Strafrahmen?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #75
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Murmillo, es gibt verschiedene Formen der Fussfessel, bei der Geschichte mit dem IS-Kämpfer waren es welche, die 2 mal am Tag ein Funksignal abschicken und er zu diesen Zeitpunkten zu Hause seien muss. Sorry, aber das war keine Überwachung. Mein Vorschlag bezieht sich auf die ständige Überwachung.
    Ständige Überwachung mittels Fussfessel gibt es nicht. Mag ja sein, dass diese ständig ein Signal sendet, aber wenn man diese ablegt, geht zunächst mal nur ein Signal an die Gemeinsame Überwachungsstelle für elektronische Fußfesseln- und die ist in Bad Vilbel. Die würden also von dort aus dann bei der Polizei anrufen, und die könnte dann, so Beamte da sind und auch ein Fahrzeug zur Verfügung steht, zu der unter Führungsaufsicht stehenden Person fahren. Nun lass den mal in irgendeinem Kaff auf dem Lande wohnen.
    Wenn ichs darauf anlegen würde, wäre ich da schon längst weg.
    Ständige Überwachung sieht für mich irgendwie anders aus.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #76
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Murmillo, möglich ist alles, aber da der Mann schwerer psychisch krank seien soll, eher unwahrscheinlich.

    ...
    Und nicht therapiert bzw. therapierbar !Um so unverständlicher, dass man ihn rauslässt.

    Mal abgesehen davon entnehme ich dem Artikel im Eingangspost, dass der Mann sowieso noch nicht einen einzigen Tag in Strafhaft zugebracht hast, denn:
    Weil bei Bernd B. eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht damals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Seither war der Herforder in der Maßregelvollzugsklinik in Eickelborn untergebracht
    Maßregelvollzug zählt nicht als Strafvollzug.
    Wie wäre es denn, wenn er, nachdem er ja nun für gesund genug befunden wurde, um aus der Klinik entlassen zu werden, erst mal seine Strafe absitzen würde ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  7. #77
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Was ist mit den Strafrahmen?
    Da ich entschiedener Gegner der Todesstrafe bin bleibt nur lebenslänglich im wahrsten Sinne des Wortes...nur weiß ich, dass dies in Deutschland mit diesen Parteien und Teilen der Justiz nicht zu machen ist.

    Für mich ist es eine Verhöhung des Opfers wie der Angehörigen, wenn man in diesem Land einen Menschen umbringt und dann nach ein paar Jahren wieder in Freiheit gelangt.

  8. #78
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da ich entschiedener Gegner der Todesstrafe bin bleibt nur lebenslänglich im wahrsten Sinne des Wortes...nur weiß ich, dass dies in Deutschland mit diesen Parteien und Teilen der Justiz nicht zu machen ist.

    Für mich ist es eine Verhöhung des Opfers wie der Angehörigen, wenn man in diesem Land einen Menschen umbringt und dann nach ein paar Jahren wieder in Freiheit gelangt.
    Blieben nur die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, welche aber die Entlassung zur Bewährung nach verbüssten 15 Jahren nicht ausschliesst oder die Sicherungsverwahrung, denn die ist in der Tat zeitlich unbegrenzt.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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  9. #79
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Blieben nur die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, welche aber die Entlassung zur Bewährung nach verbüssten 15 Jahren nicht ausschliesst oder die Sicherungsverwahrung, denn die ist in der Tat zeitlich unbegrenzt.
    Sehe ich nicht so - man muss "lebenslänglich" nur als das definieren was das Wort aussagt...ein Leben lang. Dann braucht es die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten nicht...und wer einen Menschen tötet weiß...wenn er erwischt wird dann beendet er sein Leben hinter Gittern.

  10. #80
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    Standard AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"

    Auf lebenslänglich kann man sozialverträglich verzichten, wenn man den Kinderschändern das Gemnächt entfernt.

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