Nein Quatsch ist das was du hier absonderst , mach dich erstmal schlau oder les einfach mal meine Beiträge vorher .
Der Transport mit dem Anhänger löst keine Probleme , weil ohne Kennzeichen keine Probefahrt , ergo auch keine Abnahme
möglich ist .
Hier geht es nicht um ne normale TÜV Prüfung , so schwer zu begreifen sollte das nicht sein .
Manchmal meint man hier im Kindergarten zu sein , erklärt mehrfach hintereinander die Sachlage und
kurz darauf schneit der Nächste in den Thread und erzählt nochmal wieder den selben nutzlosen
Mist , weil er gar nicht weiß , um welche Art technischer Prüfungen es hier geht .
Einmal noch zum mitschreiben , es nützt dir der Anhänger nix , wenn die Abnahme seitens des Staates
verpflichtend eine ausgiebige Probefahrt des Prüfers einschließlich Hochgeschwindigkeitstest auf einer
Autobahn beinhaltet , denn dafür müsste man das Fahrzeug überhaupt im Straßenverkehr bewegen
dürfen .
Auch ein TÜV Prüfer darf nicht einfach im Rahmen einer Abnahme ohne Kennzeichen im Straßenverkehr
rumdüsen , deswegen ist das Kennzeichen notwendig , Punkt und aus .
Anstatt nach Idioten zu recherchieren, die diese Kennzeichen missbrauchen , was von der Sicherheitslage
vollkommen irrelevant ist , weil da kaum was vorkommt , hättest du dir vielleicht besser Mal Zulassungs
und Abnahme Bestimmungen des TÜVs durchlesen sollen , dann wüsstest du vielleicht wovon du redest .
Nein können sie eben nicht , wenn der Gesetzgeber in Zukunft vorschreibt , daß diese roten Kennzeichen bei Fahrzeugen ohne TÜV nicht verwendet werden dürfen , ein Überführungskennzeichen setzt eine Versicherung voraus und die hält sich selbstredend an geltendes Gesetz , ne Extrawurst für TÜV Prüfer gibt es dabei nicht .
Möglich wäre das , wenn dann in Zukunft ein Extraschild für TÜV Prüfer rausgebracht wird , mit dem diese Leute dann auf Testfahrten
versichert sind und wo der Gesetzgeber diese Fahrten dann erlaubt .
Die Abnahmen die ich meine kann auch keine andere Organisation außer dem TÜV vornehmen , hatte ich auch schon erwähnt , andere
Prüforganisationen wie Dekra u.a. haben da gar keine Befugnis zu .
P.S. Ich weiß , das hört sich bescheuert an , aber das ist deutsche Bürokratie , ist weiß Gott nicht das
erste Mal , das ich Motorräder auf diese Art habe prüfen lassen und weißt du was die Ironie dabei ist .
Die TÜV Prüfer haben derart wenig Ahnung , daß du denen auch einen vom Pferd erzählen kannst ,
sie haben nämlich zu den Teilen die man da verbauen kann nichteinmal Unterlagen zu .
Bei den meisten Abnahmen hab ich dem TÜV freiwillig Aufzeichnungen gemacht , die der Prüfer sich
dann kopiert hat , falls nochmal jemand sowas macht .
Richtig und diese Kennzeichen werden nur an Händler weitergegeben , weil sie zeitlich unbegrenzt sind , nicht an Privatleute
und auch nicht an Behörden .
Zitat :
Rotes Kennzeichen für Händler
Analog zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen ist auch ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Gültigkeit ist jedoch nicht auf nur 5 Tage beschränkt. Darüber hinaus wird es nur an Händler ausgegeben. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Kfz-Werkstätten.
Die Nummer des roten Kennzeichens beginnt stets mit 06. Daher werden die roten Nummernschilder alternativ auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet. Anders als bei allen anderen Kennzeichen, wird das rote Kennzeichen keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Rote Nummernschilder dürfen nur für den eigenen Betrieb genutzt werden. Das zum roten Kennzeichen gehörige, besondere Fahrzeugscheinheft ist stets mitzuführen.
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"Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
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