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Einmalige Sonderkosten
Währungsunion
Wie hoch das reale Wertverhältnis zwischen D-Mark und Mark der DDR war, lässt sich angesichts der Systemdifferenz nicht feststellen. Auf dem freien Markt schwankte der Wechselkurs stark - zwischen 1:9,17 im Oktober 1989 und 1:2,86 im Juni 1990.[9] Berücksichtigt man dagegen die Kaufkraft der beiden Währungen, die sich anhand von Warenkörben ermitteln lässt, kommt man auf einen Kurs von ca. 1:1.[10][11] In den 1980er Jahren war die Arbeitsproduktivität in der Bundesrepublik etwa fünf bis sechsmal höher als in der DDR.[12]
Der Umtauschkurs im Rahmen der Währungsunion von 1,8:1.[13] zwischen Mark der DDR und Deutsche Mark für Guthaben und für 2:1 Schulden sowie zum Kurs von 1:1 für Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten folgte einer politischen und weniger wirtschaftlichen Prämisse.
Die asymmetrischen Umstellungen der Aktiva und Passiva in den Bilanzen von Banken und Außenhandelsunternehmen der DDR führten zu ungedeckten Forderungen von 64,5 Milliarden DM, welche im Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ gesammelt wurden.[14] Die Währungsumstellung und die durch die Währungsunion ausgelöste Inflation hat erheblich zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beigetragen.[15]
Kosten des Abzuges der sowjetischen Streitkräfte
Die Kosten für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR betrugen 12,5 Mrd. D-Mark.[16]
Diese gliederten sich in:
Wohnungsbauprogramm (44 Städte in Russland, Weißrussland und der Ukraine) 7,8 Milliarden D-Mark
Unterhalt für Aufenthalt und Abzug: 3 Milliarden D-Mark
Transportkosten: 1 Milliarde D-Mark
Umschulungsmaßnahmen: 0,2 Milliarden D-Mark
Bonus für den vorzeitigen Abzug (1994 statt wie geplant 1997): 0,5 Milliarden D-Mark
Treuhandanstalt
Bei der Gründung der Treuhandanstalt 1990 war man davon ausgegangen, dass der Verkaufserlös der Unternehmen die Kosten übersteigt. Der verbleibende Betrag sollte an die Bevölkerung der ehemaligen DDR ausgezahlt werden. Der Wert der 14.000 volkseigenen Unternehmen wurde 1989/1990 von der Modrow-Regierung auf 1,2 Billionen DM geschätzt und im September 1990 kalkulierte die Treuhandanstalt die erzielbaren Veräußerungserlöse auf 600 Milliarden DM.[17] Bei der Auflösung der Treuhand am 31. Dezember 1994 ergab sich allerdings ein Defizit von über 200 Mrd. DM. Dabei spielte unter anderem auch Wirtschaftskriminalität eine Rolle.[18] Außerdem wurden die Unternehmen nicht gegen Höchstgebot, sondern aufgrund der besten Arbeitsplatz- oder Investitionszusage verkauft.
Kreditabwicklungs- und Erblastentilgungsfonds
Im Kreditabwicklungsfonds wurden die Staats- und Auslandsschulden der DDR zusammengefasst; er existierte vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1993 und ging im Erblastentilgungsfonds auf.[19] Ende 1990 umfassten diese 25,5 Milliarden DM.[14] 1992 wurde der Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ integriert, so dass die Schulden auf 91,7 Milliarden DM anstiegen.[14] Die ursprüngliche Summe des Erblastentilgungsfonds wurde vor allem durch die UMTS-Erlöse getilgt, der Fonds als solcher wird aber durch neue Schulden immer wieder aufgestockt.
Fonds „Deutsche Einheit“
Der Fonds Deutsche Einheit wurde 1990 zur Förderung von Investitionen in die ostdeutsche Infrastruktur geschaffen. Ursprünglich waren dafür 115 Milliarden DM vorgesehen, aber bis 1994 wurde das Volumen auf 162 Milliarden DM erhöht. 60 % der Mittel erhielten die Bundesländer und 40 % die Kommunen. Die Finanzierung erfolgte durch den Bund (50 Milliarden DM), die alten Bundesländer (16 Milliarden DM) und durch Kreditaufnahme (95 Milliarden DM). Die Länder beteiligten sich durch einen Anteil an der Umsatzsteuer (2,5 Milliarden DM pro Jahr).[14] Am 1. Januar 2005 wurde der Fonds aufgelöst, die Restschulden von 38,3 Milliarden Euro (75 Mrd. DM) wurden in die allgemeine Bundesschuld im Bundeshaushalt übernommen.
Altlastensanierung
Die Kosten für die Sanierung ökologischer Altlasten der DDR teilten sich der Bund (60–75 Prozent) und die betroffenen neuen Länder (25–40 Prozent).
Unter anderem wurden bislang saniert:[20]
Geländesanierung ehemaliger Uranerzabbaustätten (Wismut (Unternehmen)): 5,6 Milliarden Euro (bis Ende 2010) bzw. 7,1 Milliarden Euro (geplant bis 2040)[21]
Braunkohletagebau: mehr als 9 Milliarden Euro (bis 2012) und etwa 10,2 Milliarden Euro bis 2017[22]. Zuständig war hier als Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
Abbau der Kernkraftwerke Rheinsberg und Greifswald bis 2012: 3,2 Milliarden Euro[23]
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