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Thema: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

  1. #1111
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Es geht darum das ein Richter nunmal das Gesetz vertreten und Recht sprechen und verzeih mir wenn ich einer Person die das Grundgesetz, vielleicht am Abend vorher auf inen RAC Konzert zu Gewalt gegen unliebsame Personen etc. aufruft nicht auf einen Richterstuhl sehen will. Der kann ja meinetwegen Bauarbeiter, Müllmann, Kaufmamnn im Einzelhandel etc. sein. Aber ein Richterstuhl soll da tabu sein....
    War dieser Richter nun vorbestraft oder nicht?

    Wenn nicht: Wayne interessierts? VORHER kann man darauf achten, nachher ist es zu spät, wobei man sagen muss:
    Laut ADG eigentlich unzulässig, wegen rein privater, strafrechtlich nicht relevanter Dinge, jemanden den Berufsweg zu verbauen. (beim Richteramt spielen ausschliesslich die Noten eine Rolle, er kann eine Hakennase haben, Segelohren oder Schalke Fan sein, das darf keine Rolle spielen)

    Der Vergleich mit Joseph, genannt "Joschka" Fischer ist bezeichnend, dieser vollgefressene Taxifahrer ohne Schulabschluss, der sich nun "Professoer hc" nennt, hat feige und hinterfotzig versucht, einen Menschen zu ermoden, der bereits wehrlos am Boden lag. Alle Merkmale für Mord waren hier gegeben: besondere Heimtücke, geplantes Vorgehen usw...

    Da er dafür nie belangt wurde (Mord verjährt nicht) müsste dieser fette Klops eigentlich in Stadelheim einsitzen anstatt es sich in einer seiner grünen Luxusvillen gut gehen zu lassen.

    Aber wir sind ja kein Rechtsstaat...

  2. #1112
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Wie konnte dann Fischer Minister werden ?
    Dieser Gestalt konnte nie eine noch nicht verjährte Straftat nachgewiesen werden.

  3. #1113
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Dieser Gestalt konnte nie eine noch nicht verjährte Straftat nachgewiesen werden.
    Wo kein Wille - da kein Weg. Er hat sich später als brauchbares Werkzeug für die Durchsetzung von Eliteinteressen erwiesen und das rechtfertigt aus deren Sicht die Schwärzung seiner Vergangenheit. Dagegen ist die Hoffierung von Generalfeldmarschall Paulus durch die Russen immer noch ein Rätsel.

  4. #1114
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    War dieser Richter nun vorbestraft oder nicht?

    ....
    Welcher Richter denn? Dieser Maik war nie Richter. Er wäre es nur gerne geworden. Er wollte sich hinschleichen an die Futtertröge, und dafür hat er seiner Bewerbung gelogen bzw. falsche Angaben gemacht.

  5. #1115
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    War dieser Richter nun vorbestraft oder nicht?

    Wenn nicht: Wayne interessierts? VORHER kann man darauf achten, nachher ist es zu spät, wobei man sagen muss:
    Laut ADG eigentlich unzulässig, wegen rein privater, strafrechtlich nicht relevanter Dinge, jemanden den Berufsweg zu verbauen. (beim Richteramt spielen ausschliesslich die Noten eine Rolle, er kann eine Hakennase haben, Segelohren oder Schalke Fan sein, das darf keine Rolle spielen)

    Der Vergleich mit Joseph, genannt "Joschka" Fischer ist bezeichnend, dieser vollgefressene Taxifahrer ohne Schulabschluss, der sich nun "Professoer hc" nennt, hat feige und hinterfotzig versucht, einen Menschen zu ermoden, der bereits wehrlos am Boden lag. Alle Merkmale für Mord waren hier gegeben: besondere Heimtücke, geplantes Vorgehen usw...

    Da er dafür nie belangt wurde (Mord verjährt nicht) müsste dieser fette Klops eigentlich in Stadelheim einsitzen anstatt es sich in einer seiner grünen Luxusvillen gut gehen zu lassen.

    Aber wir sind ja kein Rechtsstaat...
    Filofax man merkt mal wieder, wie wenig du dich mit den Dingen beschäftigst. Dumm rumplappern, das kannst du. Solltes mal ein Blick ins [Links nur für registrierte Nutzer] werfen, bevor du losplapperst. Man muss nicht mal Jurist sein um nach einem Blick auf die §§ 2 Asatz 1 Nr. 1 AGG und 6 Absatz 1 zu kapieren, dass das AGG hier keine Anwendung findet.

    Filofax, Berufsrichter sind keine Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinen, sie sind B E A M T E, das AGG greift da nicht. Es gelten die Beamtengesetze des Bundes und der Länder.

    Theoretisch wäre die EMRK und der EUGMR eine Möglichkeit, das dumme ist nur, Richter ist kein Beruf, sondern ein Amt. Der Beruf ist immer noch der Jurist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #1116
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von beemaster Beitrag anzeigen
    Welcher Richter denn? Dieser Maik war nie Richter. Er wäre es nur gerne geworden. Er wollte sich hinschleichen an die Futtertröge, und dafür hat er seiner Bewerbung gelogen bzw. falsche Angaben gemacht.
    Er war Richter auf Probe. Wo genau soll er denn falsche Angaben gemacht haben?

  7. #1117
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer;7499902
    Filofax, Berufsrichter sind keine Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinen, sie sind [B
    B E A M T E,[/B] das AGG greift da nicht. Es gelten die Beamtengesetze des Bundes und der Länder.
    Richter sind keine Beamten.

    [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] sind keine Beamte und deren Dienstrecht ist abweichend geregelt, sie sind aber in vielen Bereichen den Beamten gleichgestellt.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Du solltest dich also besser informieren, bevor du andere Leute belehren willst.

  8. #1118
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Er war Richter auf Probe. Wo genau soll er denn falsche Angaben gemacht haben?
    Das kann genau dieser Forist dir ganz sicher nicht sagen. Aber er behauptet es erst mal, schon deswegen, weil er provozieren will, der Troll.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #1119
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    War dieser Richter nun vorbestraft oder nicht?

    ...
    War er nicht, weil nach §46 BZRG nach 5 Jahren seine Strafe aus dem Bundeszentralregister gelöscht wurde, er somit nicht vorbestraft war.

    § 46 Länge der Tilgungsfrist
    (1) Die Tilgungsfrist beträgt 1.fünf Jahre bei Verurteilungen

    a)zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,


    Der gefettete Teil ist der für ihn zutreffende.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #1120
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    Standard AW: Rechte Gesinnung= BerufsVERBOT !

    Zitat Zitat von beemaster Beitrag anzeigen
    Dieser Maik war nie Richter. Er wäre es nur gerne geworden. Er wollte sich hinschleichen an die Futtertröge, ...
    Immerhin gibt Du zu, daß hohe staatliche Ämter keine Arbeitsstellen sind, sondern Futtertröge.

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