Über das Urteil kann man sich freuen. Das Vollverschleierungs-Verbot in Frankreich verstößt nicht gegen die EMRK und ist somit zulässig. Sehr interessant ist die Begründung:
Die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe somit das Gefühl des Zusammenlebens in der einer Gesellschaft.
Es wird Zeit, das es Deutschland Frankreich und den Niederlanden gleich tut, denn Burka und Nikab dienen nur der Unterdrückung und der Zerstörung.