Nö. Richterin Heisig war nicht weisungsgebunden, wie die Staatsanwälte Reusch und Hausmann. Hätten diese Staatsanwälte ebenfalls so was wie die richterliche Unabhängigkeit, dann hätte man sie auch umgelegt.
Das beklagte doch die Mainstreampresse, dass Heisig leider nicht von Gisela von der Aue der Mund verboten werden kann.