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Thema: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!
    Warum zahlst du nicht, ist doch bestes Russophobieprogramm für dich. Eine Demokratieabgabe.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  2. #12
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!
    Damit bist du sicherlich nicht der Einzige, und mit der GEZ-Zwangsabgabe sind wir ganz nah am totalitären Staat.

    Schön zu sehen, dass der Staat jetzt ernst macht, und den Gerichtsvollzieher schickt.
    Hatte ich ja vorausgesagt.

    Wählt die AfD, die AfD will die GEZ abschaffen.

    Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Daggu
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ich zahle seit Jahren nicht. Bei Gehaltsempfängern kann Gehaltspfändung kommen.
    Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

    Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.

  4. #14
    GESPERRT
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Liebe User, mir flatterte gestern ein Brieflein ins Haus in der ein netter GV ankündigte, ich solle nun binnen 14 Tagen die GEZ-Gebühren in Höhe von 350 Euro zahlen (wohl 2013 bis heute), bin noch nie Beitragszahler gewesen!

    Frage: Welche Optionen habe ich jetzt - ausser zahlen natürlich?

    Danke für die juristisch bewanderten unter Euch die mir helfen!

    Gruß,
    Sunbeam, GEZ-Opfer!
    Du kannst das nur vermeiden, indem du dich befreien lässt (Hartz IV z. B.) oder du ziehst bei jemanden ein der schon zahlt! Oder du verweigerst als "Reichsbürger" jegliche Zusammenarbeit mit den BRD-Organen! Da kannst du dann bald in der Geschlossenen TV gucken.

  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Voraussetzungen für eine Befreiung/Ermäßigung
    Nr. Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen eine Befreiung beantragen Vorzulegende Unterlagen
    401 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d BVG. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    402 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    403 Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    404 Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    405 A Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen. BAföG-Bescheid oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    405 B Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III a. F. (neu: §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt SGB III a. F. (neu: Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen. Bewilligungsbescheid über den Bezug von BAB oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    405 C Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 ff. SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach SGB III oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    406 Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG. Bescheid über die Feststellung »Sonderfürsorgeberechtigter« oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    407 Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    408 Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder eines Freibetrags nach § 267 LAG oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    409 Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben. Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    410 A Taubblinde Menschen Eine ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung.
    410 B Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 72 SGB XII oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde

    Nr. Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen Vorzulegende Unterlagen
    432 Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    433 Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
    Nr. Folgende Personen können nach § 4 Abs. 6 RBStV (Härtefall) eine Befreiung beantragen Vorzulegende Unterlagen
    440 Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist. Ablehnender Bescheid, aus dem die Höhe der Überschreitung ersichtlich ist, oder eine Bescheinigung der Behörde


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  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Daggu
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen

    Wählt die AfD, die AfD will die GEZ abschaffen.

    Hähä, ja!

    Und wer die AfD wählt und diese "vermächtigt", der zahlt auf die GEZ noch eine GEZ Sonder-Steuer - für die GEZ Steuer...

    Wer nicht glaubt, was die AfD verspricht
    der ist kein guter Deutscher nicht

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Zitat Zitat von Daggu Beitrag anzeigen
    Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

    Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.
    Vor Wochen kam ein Bettelanruf warum ich nicht zahle. Ihr seid lustig. Ich bin vom BR meinte er.
    Ich fragte warum ich bewiesene Propaganda zahlen soll ?
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #18
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Danke Euch, ja, ich habe diese Briefe seit 20 Jahren ignoriert, aber die Daumenschrauben wurden ja bekannterweise ab 2013 angezogen. Ich kann den Betrag problemlos zahlen, will aber nicht. Ich sehe kaum Öffentlich-Rechtliches Fensehen. Egal, also ich zahle den Schlonz nun und gut ist`s. Scheisse! Ich kann es nur nicht fassen das ich mit meiner Kohle a) die Politwanste die dort geparkt werden fett mästen muss und b) diese indoktrinative Scheisse nun mitfinanzieren muss, dieses Propaganda- und Lügengeschwurble! Lieber würde ich die 30 Euro im Monat ins Klo werfen oder mir dafür ne gute Flasche Wein gönnen!
    Es sind nur 18€ pro Monat und wenn du das Geld hast einfach zahlen, der Ärger lohnt sich nicht.
    Geändert von Tantalit (13.11.2014 um 08:18 Uhr)

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von Daggu Beitrag anzeigen
    Und irgendwann kriegen sie dich am A..., die kriegen jeden.

    Helgoland und Chronos haben das schon richtig formuliert: kommt dir so ein Wisch in's Haus geflattert, dann sollte man Zahlen, da können dann auch keine Legionen von Rechtsanwälten helfen.

    Ich kenne einen der hat jetzt Ruhe. Er drohte die GV zu verklagen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Daggu
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    Standard AW: Hilfe benötigt - GEZ schickt mir den Gerichtsvollzieher ins Haus!

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Ich fragte warum ich bewiesene Propaganda zahlen soll ?
    Weil auch du unentrinnbar in der Mühle der deutschen Gesetzgebung steckst.

    Es dauert und manchmal dauert es auch länger, aber früher oder später wirst auch du zur Kasse gebeten.

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