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derNeue
Hin und wieder sprechen sogar die Verfassungsrichter noch Recht:
Verfassungsgericht stärkt Rechte von Demonstranten
Die Polizei darf die Identität von Demonstranten nur dann feststellen, wenn "konkrete Gefahr" droht. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen.
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Damit dürfte es mit der üblen Praxis in westlichen Bundesländern vorbei sein, die stets friedliche PEGIDA-Anhänger oder sonstige Bürgerprotestler, nie aber linke Gewalttäter betraf: bei jeder Demo Personalien aufnehmen, filzen, einschüchtern, Arbeitsplatz gefährden. Diese üble Masche hat in NRW beispielsweise die Zahl der Menschen, die sich getraut haben, mitzulaufen, bisher immer klein gehalten.