Naja, genau diese Rechtsunsicherheit kannst Du aber auch für dich verwenden. Denn die subjektive Befindlichkeit eines Scheriffs allein reicht nicht unbedingt aus, um abzukassieren.
Ist genauso, wenn mit dem Laser "geblitzt" wird. Da die Laserpistolen beweiskräftigen Bilder liefern, müssen immer zwei Beamte gleichzeitig die jeweilig gemessene Geschwindigkeit sehen und bezeugen. Mit einigem Geschick kann man als Betroffener auch dagegen angehen.
Oder folgendes: In unserer Stadt, und ich schätze, das gilt auch übergreifend, gilt die Parkscheibe als Ersatz, wenn die Parkuhr, der Parkscheinautomat ausfällt, bzw. dein Geld nicht annimmt. Du stehst aber logischerweise nicht in der Beweispflicht, zumal ja auch dein Geld nicht angenommen werden kann, und Du nicht verpflichtet bist, den Defekt des Gerätes nachzuweisen.
Dann kannst Du bis zu 2 Stunden mit der Parkscheibe parken. Folglich, und als logische Konsequenz kannst Du, - parke ich!, überall in der Stadt mit Parkscheibe, kostenlos. Man wird zwar von den Bütteln aufgeschrieben, aber eine Knolle gibt es dennoch nicht, denn der Widerspruch greift immer, und führt nur zu besonderen behördlichen Aufwand.
Gothaur
Edit: Winterreifen sollten da Verwendung finden, wo es sinnvoll ist. Und das ist z.B. im Ruhrgebiet gewiß nicht der Fall.
Und ansonsten, wird wohl jeder, der betroffen ist, selber darüber nachdenken, unds die Reifen kaufen, allein schon, weil er ja auch gegenüber seinem Arbeitgeber in Erklärungsnot käme, sollte er zu spät kommen, weil er nur Sommerreifen aufgezogen hat.
Unnachgiebig aber sollten Laster geahndet werden, wenn sie keine Winterreifen aufgezogen haben.