Tuerk,Kachelmann, Dall ...who's next?
War beim Arzt.
Diagnose: Islamintoleranz.
Das ist doch schon längst klargestellt. Aber wenn der Angeklagte wechselt (von Dall zur ehemaligen Anklägerin) wechselt natürlich auch die Unschuldsvermutung. D.h. es reicht nun halt eben nicht mehr aus wenn es keine Indizien oder Beweise für eine Vergewaltigung gibt. Es muss nun explizit bewiesen werden, dass keine Vergewaltigung statt fand, und die Nichtexistenz von etwas zu beweisen ist halt nun mal sehr schwer (siehe Atheismus )
”“Tell people there's an invisible man in the sky who created the universe, and the vast majority will believe you. Tell them the paint is wet, and they have to touch it to be sure.”
- George Carlin
zur Info :
In dem Prozess kam jedoch auch ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" hat. Auch sprach der Richter sie darauf an, dass sie wiederholt Prominente als Stalkerin verfolgt hat - zwei Mal wurde sie deshalb schuldig gesprochen. Auch ein Schreiben von Dalls Freund Udo Jürgens wurde zu Protokoll gegeben: Darin berichtet der Sänger davon, wie ihn die Frau mit Telefon-Terror verfolgte. © dpa
Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!
Hat denn "Cerridwenn" schon Revision eingelegt?
Du zersetzt den Sinn meines Postings. Ich schrieb:
...... Das soll für die Zukunft gelten. Frauen haben in dieser Hinsicht in Ö auch nichtmehr die absolute Narrenfreiheit.Da wäre es doch endlich mal an der Zeit, klarzustellen was echt ist, und wo Verleugnung beginnt.
Noch vor einigen Jahren war das sehr wohl so. 1980 unterstellte eine Frau, mein Neffe wäre der Vater Ihrer Tochter. Er kannte Sie nur oberflächlich vom Sehen. Das nutzte alles nichts, laut Blutbefund kam Er zu 62% als Vater in Frage. Ein späterer Gentest stellte das Ergebnis richtig ... und trotzdem ging die Kindesmutter frei aus.
Im Gegenteil, mein Neffe wurde berechtigt, wenn dieses Mädchen 19 wird, kann Er sich "von Ihr" die ungerechtfertigten Unterhaltszahlungen zurück zu holen.
Doch ich hab dich schon verstenden. Deshalb nochmal: Es ist längst definiert wo Verleumdung beginnt. Dies zu Beweisen fällt allerdings schwer. Und das wird auch immer so bleiben, es sei denn wir heben 'in dubio pro reo' auf, was aber definitiv nicht wünschenswert ist. Wie willst du es denn "klarer" stellen?
Der Fall deines Neffen ist wohl mit dem hier nicht zu vergleichen, da es da ja nicht um einen Straffall ging.
”“Tell people there's an invisible man in the sky who created the universe, and the vast majority will believe you. Tell them the paint is wet, and they have to touch it to be sure.”
- George Carlin
Sehe ich auch so.
Gut, dass man Karl Dall freigesprochen hat und schade, dass man dieser Frau scheinbar nicht konkret nachweisen konnte, dass sie all das inszeniert hat, was ja sehr offensichtlich scheint. Aber solange es dafür keine stichhaltigen Beweise gibt, kann das Gericht auch nicht entsprechend urteilen.
Da hat Karl das alte Sexmonster ja mal wieder Glück gehabt
.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)