Auch eine vergrößerte BRD hat(te) kein Recht, über Gebietsabtretungen zu verhandeln, da sie strenggenommen ein Besatzungkonstrukt ist, also die Siegermächte haben da einen Vertrag mit einem von ihnen geschaffenen Vertreter geschlossen, also mit sich selbst. Einen gültigen Friedensvertrag kann nur die Vertretung der Kriegsgegner abschließen, also eine Reichsregierung.
Die Hilfsformulierungen der BRD-Machthaber sind bekannt. Sie ändern nichts an den grundlegenden Sachverhalten. Es gibt weder eine rechtliche Souveränität, noch eine faktische.