Wenn der Staat einem Teil der Bevölkerung (und wahrscheinlich sogar dem größeren Teil) den Krieg erklärt, indem er offiziell einen "Kampf gegen Rechts" ausruft und führt, steht da dem Angegriffenen nicht das Recht auf Verteidigung zu ? Zumal das Recht auf Widerstand ja sogar im GG verankert ist. Und da der Bürger ja dem Staat grenzenlos unterlegen ist, dürfte er m.E. auch zu weitreichenden Mittel greifen. Der gewaltlose Widerstand hat ja seit Jahrzehnten nicht gefruchtet.
Was meint Ihr ?