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Thema: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Ich überlege gerade, was passieren würde, wenn ein zweiter Brevik ein Massaker unter Türken anrichten würde und unsereiner in Facebook einen Orgasmus darüber bekommt.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  2. #12
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Würde mich nicht wundern, wenn ein grün-roter Linker dahinter steckt.
    DenkMal ?
    Dem trau ich das auch zu.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Richtig wäre es, den Typen in einem öffentlichen Prozess zur Höchststrafe zu verurteilen, das würde richtige Zeichen setzen.
    Was soll dies sein? Ein Auftritt bei DSDS oder Supertalent.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Was soll dies sein? Ein Auftritt bei DSDS oder Supertalent.
    Warum verlinke ich wohl mit den Paragraphen? 3 Jahre für so ein Facebookeintrag dürfte einige mal zum denken anregen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #15
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Wenn die Staatsanwaltschaft gegen jeden jubelnden Musel jetzt ermitteln würde, wäre sie innerhalb von 30 Minuten auf Jahre ausgelastet.
    CF

  6. #16
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das ihr immer so ein Stus schreiben müsst, wenn die tatsächlichen Folgen so offensichtlich im Artikel stehen.

    1. Ein kleiner Blick auf [Links nur für registrierte Nutzer] und ein kleiner Blick auf [Links nur für registrierte Nutzer], sagen uns, es handelt sich um ein Vergehen.

    2. Vergehen bringen netter Weise die §§ 153 ff. StPO in Aktion.

    3. Da der liebe Tony ja gelogen hat, als er behauptet hat, er sei Soldat, ist das öffentliche Interesse außen vor und dumm labern ist ja eine geringe Schuld.

    Es steht also jetzt schon wie das Amen in der Kirche fest, das Verfahren wird eingestellt, selbst wenn der Staatsanwalt es eigentlich selber nicht will. Da er ja nur ein Organ der Rechtspflege und nicht der Rechtsprechung ist, unterliegt er nicht der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und wenn die einfache Weisung nicht ausreicht, wird ein Hinweis auf mögliche Karrierehürden etc. pp. seine Wirkung nicht verfehlen.

    Richtig wäre es, den Typen in einem öffentlichen Prozess zur Höchststrafe zu verurteilen, das würde richtige Zeichen setzen.
    Vor allem greift hier auch der § 189 StGB. Bei dem kommt einiges zusammen.

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Tony Yilmaz

    Zitat Zitat von Skaramanga Beitrag anzeigen
    Vor allem greift hier auch der § 189 StGB. Bei dem kommt einiges zusammen.
    Dein Gedankenansatz wäre durchaus richtig, gäbe es da zwei Dinge nicht.

    1. Nun hinsichtlich der Opferzahl hättest du Recht, es kämen mehrere Fälle von Verunglimpfung des Andenkens Toter zusammen und würde das tatmehrheitlich behandelt, käme da ein schönes Strafsümmchen zusammen. Das Dumme ist nur, es ist ein Facebook-Posting, das dies mehrfache Verunglimpfung bewirkt und damit geschieht das Ganze sowohl im natürlichen als auch im rechtlichen Sinne als Handlungseinheit statt, eine Handlung, ein Entschluss, eine Willensbetätigung verletzt ein Strafgesetz mehrmals und damit haben wir es nicht mehr mit [Links nur für registrierte Nutzer] Tatmehrheit zu tun, sondern mit [Links nur für registrierte Nutzer]t zu tun.

    2. § 189 StGB ist ein Antragsdelikt, was bedeutet, das die Angehörigen der Opfer des Anschlages und der späteren Geiselnahme Strafantrag gegen Yilmaz stellen müssten. Da dabei auch Polizisten Opfer gewesen sind, bestände diese Möglichkeit auch für den Dienstherrn dieser Polizisten.

    So leid es mir tut, nach deutschem Recht wäre die maximale zu verhängende Strafe, wie bereits erwähnt, 3 Jahre. Ich könnte mir zwar vorstellen, das hier auch französisches Recht theoretisch greifen könnte, hängt von den Möglichkeiten der Außenwirkung ab. Zusätzlich müsste aber das deutsche Verfahren ohne Auflagen oder Strafbefehl eingestellt worden sein, sonst wäre es doppelte Strafverfolgung.

    Wie bereits gesagt würden aber auch nur 3 Jahre eine gewisse Signalwirkung haben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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