Ich überlege gerade, was passieren würde, wenn ein zweiter Brevik ein Massaker unter Türken anrichten würde und unsereiner in Facebook einen Orgasmus darüber bekommt.
Ich überlege gerade, was passieren würde, wenn ein zweiter Brevik ein Massaker unter Türken anrichten würde und unsereiner in Facebook einen Orgasmus darüber bekommt.
An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen jeden jubelnden Musel jetzt ermitteln würde, wäre sie innerhalb von 30 Minuten auf Jahre ausgelastet.
C†F
Dein Gedankenansatz wäre durchaus richtig, gäbe es da zwei Dinge nicht.
1. Nun hinsichtlich der Opferzahl hättest du Recht, es kämen mehrere Fälle von Verunglimpfung des Andenkens Toter zusammen und würde das tatmehrheitlich behandelt, käme da ein schönes Strafsümmchen zusammen. Das Dumme ist nur, es ist ein Facebook-Posting, das dies mehrfache Verunglimpfung bewirkt und damit geschieht das Ganze sowohl im natürlichen als auch im rechtlichen Sinne als Handlungseinheit statt, eine Handlung, ein Entschluss, eine Willensbetätigung verletzt ein Strafgesetz mehrmals und damit haben wir es nicht mehr mit [Links nur für registrierte Nutzer] Tatmehrheit zu tun, sondern mit [Links nur für registrierte Nutzer]t zu tun.
2. § 189 StGB ist ein Antragsdelikt, was bedeutet, das die Angehörigen der Opfer des Anschlages und der späteren Geiselnahme Strafantrag gegen Yilmaz stellen müssten. Da dabei auch Polizisten Opfer gewesen sind, bestände diese Möglichkeit auch für den Dienstherrn dieser Polizisten.
So leid es mir tut, nach deutschem Recht wäre die maximale zu verhängende Strafe, wie bereits erwähnt, 3 Jahre. Ich könnte mir zwar vorstellen, das hier auch französisches Recht theoretisch greifen könnte, hängt von den Möglichkeiten der Außenwirkung ab. Zusätzlich müsste aber das deutsche Verfahren ohne Auflagen oder Strafbefehl eingestellt worden sein, sonst wäre es doppelte Strafverfolgung.
Wie bereits gesagt würden aber auch nur 3 Jahre eine gewisse Signalwirkung haben.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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