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Thema: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

  1. #111
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Catholicus Romanus Beitrag anzeigen
    Ungefähr 1,6 Milliarden Muslime.
    Woher weiß man das so "genau", werden die Muslime bzw. Konvertierten irgendwo schriftlich erfasst ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  2. #112
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Von Mutwilligkeit habe ich nichts geschrieben.
    Wichtig ist wohl eher der Normalfall, d.h. wie häufig es vorkommt.
    Ist es selten, haben wir wieder eine Güterabwägung, nämlich den Schutz der Gesundheit einerseits und die persönliche Freiheit andererseits.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #113
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Bei unheilbaren Krankheiten ist es wohl so, vorausgesetzt, sie werden durch Viren, Bakterien,Pilze oder irgendwelche Kleinstlebewesen wie z.B. Fadenwürmer etc.verursacht.
    Aber vor allen Dingen wäre dies immer der sicherste Weg, einer Verbreitung vorzubeugen.
    Heute werden diese Leute nicht gekillt und dennoch hält sich die Verbreitung dererlei Krankheiten in Grenzen. Geht also auch anders.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  4. #114
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    "Religionen wurden allesamt von Menschen erdacht und dienen rein irdischen Zwecken."

    (Bruddler)
    Alle Zwecke sind irdische Zwecke (Trantor)

  5. #115
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Ist die Religionsfreiheit nicht shcon im Grundgesetz?
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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  6. #116
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Ist die Religionsfreiheit nicht shcon im Grundgesetz?
    Ist es und das ist gut so!

  7. #117
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Religionsfreiheit in Artikel 18 GG aufnehmen?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bevor jemand hier anmerkt die Artikel 1 bis 20 sind auf Grund der Ewigkeitsklausel von Artikel 79 GG nicht veränderbar, der irrt. Es heißt Änderungen sind unzulässig wenn die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden.
    Der Grundsatz von Artikel 18 wird dadurch nicht berührt, sondern er bleibt, wer seine Grundrechte missbraucht verwirkt diese Grundrechte.

    Nur so kann man erreichen, das man die jenigen, die ihre Religion unter der positiven Religionsfreiheit ausüben und die negative Religionsfreiheit achten, vor dem Unmut der Menschen schützt.

    IS-Sympanthisanten, Salafisten, aber auch Scientologen, Hassprediger egal welcher Coleur könnten wirkungsvoll bekämpft werden.

    Es wäre der längst notwendige rechtliche Arschtritt für Typen wie Pierre Vogel und eröffnet sinnvolle Möglichkeiten.
    Was heißt "Ewigkeitsklausel"? Es gilt immer alles, bis neue Gesetze, die alte Verfassung (Grundgesetz) ausser Kraft genommen wird oder eine neue Verfassung seine Gültigkeit bekommt. Dazu braucht man keine Mehrheiten, sondern nur Macht. Deshalb ist alles vergänglich.

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