Ich kenne zwar nicht die französischen Gesetze, aber in Deutschland kann einem die Staatsangehörigkeit nur entzogen werden, wenn man sie rechtswidrig erhalten hat (etwa durch Täuschung). Grundsätzlich kann sie nicht entzogen werden. Jemandem, der als Deutscher geboren wurde, schon gar nicht, denn man kann bei seiner Geburt nicht rechtswidrig handeln. Wenn man jedem Verbrecher oder potentiellen Verbrecher die Staatsangehörigkeit entziehen würde, hätten alle Länder weit weniger Einwohner. (Oder gar keine - ein potentieller Verbrecher ist ja jeder von uns.)
Die Zeiten, in denen man beim Verlassen eines Landes ausführlich belegen und begründen musste, wo man hinwollte und warum und wie lange und ob man das denn darf und überhaupt und auch sonst, sind zum Glück überwunden.
Ich verstehe ja, was du willst, und halte dieses Ziel für gut, aber der Art. 18 GG eignet sich dafür meiner Meinung nach eben gar nicht. Oder kennst du einen Fall, in dem das BVerfG jemandem auf dieser Grundlage die Grundrechte abgesprochen hätte? Wie ich ja schon mal gefragt hatte.
Stimmt schon, aber wer in den Dschihad, in den Heiligen Krieg ziehen will, sollte auch nach gesondertem Kriegsrecht behandelt werden. Hoch- und Landesverrätern hat man früher bei der Verurteilung auch häufig die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt. Wenn sie schon bei der Abreise befürchten müssen, nie wieder heimkehren zu dürfen, überlegen sich das einige sicher zweimal. Sieh dir nur die hohe Zahl der Rückkehrer an. Das sind inzwischen ca. 800. Heißt: 800 potentielle Attentäter nach Pariser Muster. Ist das nicht unglaublich leichtsinnig und naiv, was sich dieser Staat damit bieten lässt?
Da Deutschland sich nicht im Krieg befindet, kann man kein Kriegsrecht anwenden. Dass jemand die Absicht hat, in fremde Streitkräfte einzutreten, ist kein Grund, einen Krieg anzufangen.
Ja, aber nicht die Staatsangehörigkeit, sondern gewisse damit verbundene Rechte, etwa das Wahlrecht.
Wie sollen wir denn dann ehemalige Fremdenlegionäre behandeln?
Rüganer, die Staaten, die für unsere Diskussion von Bedeutung sind haben in souveräner Entscheidung folgende Verträge unterzeichnet, ratifiziert und in die [Links nur für registrierte Nutzer] überführt:
Internationale Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961
Ob die deutsche Entscheidung souverän war, spielt für dies Thema keine Rolle, also brauchst du mit diesem Off Topic nicht anzufangen und die Frage der Kündigung wäre ein eigenes Thema.
Es bleibt also der Fakt, es ist geltendes Völkerrecht, das man nur die Staatsbürgerschaft entziehen kann, wenn es keine Staatenlosigkeit zur Folge hat.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Seltsam nur, daß kein Verantwortlicher, ob Exekutive oder Judikative, die Gesetze so anwendet, daß Recht und Ordnung für die Deutschen Einzug halten?
Muß der Michel von der Straße tatsächlich selbst dafür klagen?
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Glaub mir, ich würde auch lieber gern unbeschwert reisen. Aber in meinen Augen hat uns der Islam den Krieg erklärt. Und alle sind bemüht so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen. Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Hälfte aller Moscheen in Hamburg stehen wegen diverser Hasspredigten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Warum werden die Dinger nicht geschlossen und die Hassprediger ausgewiesen?
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