Zweimal scheiterte ein Paar aus Brandenburg bereits vor Gericht, als es gegen die rauchenden Nachbarn klagte. Der Bundesgerichtshof hat nun anders entschieden: Zigarettenqualm müsse nicht immer geduldet werden.
Die Nichtraucher fühlten sich von dem Zigarettenqualm der unter ihnen wohnenden Nachbarn gestört und forderten, dass bestimmte Stunden am Tag rauchfrei bleiben müssen, damit sie ihren Balkon auch mal ohne Zigarettenqualm nutzen können. Sie hatten das Rauchen ihrer Nachbarn akribisch mit Zeitprotokollen und Fotos dokumentiert.
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irrenhaus deutschland! was kann man in zukunft den nachbarn noch verbieten?