Das ist aus mehreren Gründen nicht ganz richtig.
1. Zeigen Entstehung und Intention des sog. Grundgesetzes eine Abgrenzung zur Verfassung, eine in gewissem Umfang funktionierende Verwaltung gab es durchgängig bis Kriegsende und danach bis zur sog. Neugründung von Ländern usw. Die Demokratie wurde von den Alliierten im Übrigen nicht "mitgebracht".
2. Existierte bereits eine durch Nationalversammlung legitimierte Verfassung, eine Parallelverfassung wäre in jedem Falle verfassungswidrig
3. Wenn man eine provisorische Organisationsform eines Nachkriegszustandes akzeptiert, widersprechen zum einen Wahlen zu verschiedenen Körperschaften an sich nicht dem Verfassungsgedanken im Sinne notwendiger Organisation des öffentlichen Lebens. Grob rechts- und verfassungswidrig wurde die Sache einmal durch den Aufbau der Exukutivorgane des sog. Bundes, der sich de facto an Stelle des Reiches gesetzt hatte und vor allem durch die Verhinderung der Wiederherstellung des Reichseinheit.
4. Beruht die BRD prinzipiell auf Täuschung. Das heißt, der Souverän wurde über die rechtliche Situation in verbrecherischer Weise im Unklaren gehalten. Das betraf die eigene Verfasstheit nach innen (BRD, DDR) und die staatsrechtliche Situation nach außen. Dazu kommen die deutsche Teilung, Rechtlosigkeit, Schuldkult und Ohnmacht.
Die Ausgestaltung der gültigen Verfassung ist hier zwar sekundär, aber natürlich entsprechen plebiszitäre Elemente in Konsequenz einer Volkssouveränität (obwohl ich Volksentscheiden skeptisch gegenüber stehe).
Eine Übernahme von Elementen des GG in die weiterhin gültige Verfassung von 1919 ist möglich. Grundsätzlich gilt aber, dass durch die WRV der Souverän vom Kaiser auf das deutsche Volk in seiner Gesamtheit überging. Das macht ihr Primat gegenüber dem Grundgesetz aus. Die sog. deutsche Wiedervereinigung und der Beitritt können das nicht ändern. Auch die WRV ist zwar nicht unumstritten, aber irgendwo muss man ja anfangen, um zur Normalität zurückzukehren. Ein staats- und verfassungsrechtlicher Klärungsprozess durch unbelastete Juristen und Rechtswissenschaftler wäre da sicher sinnvoll.
Es mag Verfassungen geben, die eine andere Verfassungstradition als die Deutschen haben, aber das ist an dieser Stelle irrelevant, weil die Nationalversammlung sozusagen die größtmögliche "weltliche" Legitimation darstellt (wenn man ein Gottesgnadentum ablehnt).