Zitat von
Hay
Zuzahlungen gelten nur für zuzahlungsfähige Medikamente. Inzwischen ist dies alles ein wenig unübersichtlich geworden. Kassen vereinbaren bestimmte Medikamente, andere sind ausgenommen. So ist es zum Beispiel bei mir in der Verwandtschaft passiert, daß ein Krebskranker, der über Magensonde ernährt wurde und nicht mehr schlucken konnte, die Arznei, die für ihn in Frage kam und in Flüssigkeit aufgelöst werden konnte, nicht in diesen Vertrag aufgenommen wurde und daher komplett selber gezahlt werden mußte (außer natürlich in der Zeit, in der er im Krankenhaus lag). Verbände werden zum Beispiel auch nicht mehr übernommen. Hilfs- und Heilmittel werden nur noch teilweise oder gar nicht mehr übernommen, was schon bei solchen Kleinigkeiten wie Brillen beginnt und sich nahtlos bis zu Rollstühlen hinzieht. Nötige Vorsorgeuntersuchungen gegen den gefährlichen Grünen Star werden nicht mehr übernommen, genauer: Die einzige Vorsorgeuntersuchung, die es gibt, ist die Augeninnendruckprüfung und die ist komplett selber zu zahlen. Somit greift die Zuzahlungsregelung an dieser Stelle nicht.