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Thema: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

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  1. #1
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

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    Na, endlich ist amtsgerichtlich festgestellt worden, dass wir Männer nach wie vor im Stehen pinkeln dürfen !
    Diese Urteil werde ich gleich mal meiner Frau unter die Nase halten !

    Hier ist es in vollem Wortlaut:
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    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #2
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
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    Na, endlich ist amtsgerichtlich festgestellt worden, dass wir Männer nach wie vor im Stehen pinkeln dürfen !
    Diese Urteil werde ich gleich mal meiner Frau unter die Nase halten !

    Hier ist es in vollem Wortlaut:
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    Zuhause pinkle ich nie im stehen weil ich dabei die Zeitung nicht halten kann. Und wenn ich pinkle kann das schon mal 10 Minuten dauern. Ist der einzige Ort an dem ich mal meine Ruhe habe.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #3
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
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    Na, endlich ist amtsgerichtlich festgestellt worden, dass wir Männer nach wie vor im Stehen pinkeln dürfen !
    Diese Urteil werde ich gleich mal meiner Frau unter die Nase halten !

    Hier ist es in vollem Wortlaut:
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    dann wird dir deine Frau sicher einen Putzlappen unter die Nase halten

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    dann wird dir deine Frau sicher einen Putzlappen unter die Nase halten
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    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Amtsgericht Düsseldorf das sind doch die selben mit dem Raucher Urteil,vermutlich wollten die nicht noch mal so eine Knallschote rauslassen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #6
    Hallo
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    BRD im Jahre 2015...

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
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    Na, endlich ist amtsgerichtlich festgestellt worden, dass wir Männer nach wie vor im Stehen pinkeln dürfen ! Diese Urteil werde ich gleich mal meiner Frau unter die Nase halten !
    Hier ist es in vollem Wortlaut:
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    Dieses Urteil hat die Welt gebraucht. Schlimm wie unsere Steuergelder für so einen Quatsch ausgegeben werden.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Dieses Urteil hat die Welt gebraucht. Schlimm wie unsere Steuergelder für so einen Quatsch ausgegeben werden.
    Steuergelder? Für einen Zivilprozess? Wäre mir neu, dass dafür der Staat aufkommt ...zumindest ist das alles, nur nicht die Regel.



    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist ein Armutzeugnis für die deutsche Justiz und ein Beleg für die mit Demenz geparte Dekadenz dieses Staates!
    Wo mit sich die deutschen Gerichte "beschäftigen" m ü s s e n ...........
    Was hat die deutsche Justiz und der Staat damit zu tun???
    Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und in einem solchen muss gewährleistet sein, Meinungsverschiedenheiten gerichtlich nach geltender Rechtslage klären zu lassen.

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
    Und gleichzeitig bekommen Mörder wegen "gute Führung im Knast (!) früher raus und betuchte; prominente
    Steuerhinterzieher bekommen Freigang während du wegen ein paar läppischen Tausend Euro keinerlei Hafterleichterung bekommst!

    Das ist Deutschland 2015 ..........
    "Armes Deutschland!"
    Nein, das ist (D)EIN falsches Verständnis davon! Zumal du hier zwei grundverschiedene Bereiche in höchst unzulässiger Weise vermengst, nämlich einerseits die Zivilgerichtsbarkeit und andererseits das Strafwesen. Dein Fazit ist vergleichbar, als würde man feststellen, dass in einer Klinik einerseits die Böden überpenibel gereinigt werden, zugleich aber häufig ärztliche Fehldiagnosen in der Ambulanz gestellt werden. Solch ein Vergleich macht schlichtweg keinen Sinn!

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Dalmatin Beitrag anzeigen
    Steuergelder? Für einen Zivilprozess? Wäre mir neu, dass dafür der Staat aufkommt ...zumindest ist das alles, nur nicht die Regel.
    Auch wenn die Kosten dem Verlierer aufgetragen wird oder auf beide Parteien geteilt wird kann es nicht sein, dass unsere von Steuergelder bezahlten Beamten sich mit solchen Fällen beschäftigen müssen. Wir sind doch keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme am Gericht. Kosten sind schließlich nicht nur der Prozess, sondern auch der ganze Apparat.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Düsseldorfer Amtsgericht: Mieter dürfen im Stehen pinkeln ! Az.: 42 c 10583/14

    Zitat Zitat von Carl von Cumersdorff Beitrag anzeigen
    Auch wenn die Kosten dem Verlierer aufgetragen wird oder auf beide Parteien geteilt wird kann es nicht sein, dass unsere von Steuergelder bezahlten Beamten sich mit solchen Fällen beschäftigen müssen.
    Wieso denn nicht? Der Streit ist rechtlich betrachtet eine völlig normale, absolut legitime und durchwegs begründete Angelegenheit, auch wenn das Thema oberflächlich betrachtet erstmal obskur erscheinen mag. Hätte sich der Streit um die gleichen Schäden, aber hervorgerufen durch ein Hobby oder eine bestimmte Gewohnheit/Eigenheit oder Eigenschaft des Mieters (z. B. eine bestimmte Erkrankung) gedreht, dann würden hier wohl nahezu alle sagen: "ne ganz normale, alltägliche Miet-/Kautionstreitigkeit halt". Weil es aber mit dem Pinkeln zu tun hat, erscheint es vielen als völlig obskur und krank. Das ist aber eine recht oberflächliche und kurzsichtige Betrachtung. Recht durchsetzt nunmal das gesamte menschliche Dasein. Die Legitimität einer gerichtlichen Klärung der Frage, wer einen Schaden und einen möglichen Ersatz desselbigen zu vertreten hat, bemisst sich nicht daran, ob die Schadensursache nun in einer vorsätzlichen, fahrlässigen Herbeiführung oder durch einen alltäglichen Gebrauch selbst einer Toilette herrührt.

    Was wäre denn deiner Meinung nach die Alternative dazu? Klage ablehnen, weil's mit Toilette und Pinkeln zu tun hat? Hört dann Recht vor der Klootüre auf? Oder wie wäre aus deiner Sicht sowas ansonsten zu lösen?

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