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Thema: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Alter Preuße
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    Standard Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Wenn der Staat einem Teil der Bevölkerung (und wahrscheinlich sogar dem größeren Teil) den Krieg erklärt, indem er offiziell einen "Kampf gegen Rechts" ausruft und führt, steht da dem Angegriffenen nicht das Recht auf Verteidigung zu ? Zumal das Recht auf Widerstand ja sogar im GG verankert ist. Und da der Bürger ja dem Staat grenzenlos unterlegen ist, dürfte er m.E. auch zu weitreichenden Mittel greifen. Der gewaltlose Widerstand hat ja seit Jahrzehnten nicht gefruchtet.

    Was meint Ihr ?
    suum cuique

    Nur weil Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt das nicht, daß Du nicht verfolgt wirst !

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Nanu
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von Alter Preuße Beitrag anzeigen
    Wenn der Staat einem Teil der Bevölkerung (und wahrscheinlich sogar dem größeren Teil) den Krieg erklärt, indem er offiziell einen "Kampf gegen Rechts" ausruft und führt, steht da dem Angegriffenen nicht das Recht auf Verteidigung zu ? Zumal das Recht auf Widerstand ja sogar im GG verankert ist. Und da der Bürger ja dem Staat grenzenlos unterlegen ist, dürfte er m.E. auch zu weitreichenden Mittel greifen. Der gewaltlose Widerstand hat ja seit Jahrzehnten nicht gefruchtet.

    Was meint Ihr ?
    Der Putin wird das schon machen. Was sollen ein paar Rentner mit Walking-Sticks gegen die vereinigten Büttel, Antifa, Salafisten, Asylanten, Fachkräfte und Flüchtlinge schon machen? Es hilft nur ein echt großer Krieg.
    JE SUIS LONDON

  3. #3
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von Alter Preuße Beitrag anzeigen
    Wenn der Staat einem Teil der Bevölkerung (und wahrscheinlich sogar dem größeren Teil) den Krieg erklärt, indem er offiziell einen "Kampf gegen Rechts" ausruft und führt, steht da dem Angegriffenen nicht das Recht auf Verteidigung zu ? Zumal das Recht auf Widerstand ja sogar im GG verankert ist. Und da der Bürger ja dem Staat grenzenlos unterlegen ist, dürfte er m.E. auch zu weitreichenden Mittel greifen. Der gewaltlose Widerstand hat ja seit Jahrzehnten nicht gefruchtet.

    Was meint Ihr ?
    Nicht jeder, der gegen den Islamismus ist, ist gleichzeitig auch rechts.
    Ich halte z.B. nichts von "Rassenhygiene", bin antimilitaristisch und hasse festgefahrene Befehlsstrukturen und Personenkulte. Auch aggressive Glatzenskinheads, deren einzige Ausdrucksform die Prügelei ist, sind mir ein Gräuel.
    Und ich schätze nichtmuslimische Ausländer sehr und zähle viele zu meinem engsten Freundeskreis.

    Was der Staat nicht einsieht, ist, dass es zwar immer mehr Antiislamisten gibt, aber die Zahl der tatsächlich Rechten sich nicht vermehrt. Nach den nächsten Wahlen wird er es hingegen schon kapieren.
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Alter Preuße
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von alberich1 Beitrag anzeigen
    Nicht jeder, der gegen den Islamismus ist, ist gleichzeitig auch rechts.
    Jeder Konservative, Nationale, Monarchist, Nationalliberaler, Reaktionär ist ein Rechter. Man kann höchstens die Nationalsozialisten nicht wirklich zu den Rechten zählen, weil sie mit ihrer Verbindung zwischen Nationalismus und Sozialismus einen eigenen Standpunkz zw. Rechts und Lnks einnimmt. Die meisten Bürger, die für Recht und Ordnung sind, arbeiten gehen, gegen Schmarotzertum sind, sind Rechte, auch wenn sie sich heutzutage aufgrund des staatlichen Drucks nicht so bezeichnen. Aber die alle werden von unserem Staat bekämpft.
    suum cuique

    Nur weil Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt das nicht, daß Du nicht verfolgt wirst !

  5. #5
    Orderkrixlerwächterin Benutzerbild von batumi
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Nö. Wenn die rechtsorientierten Menschen meinen, sich verteidigen zu müssen, dann müssen sie sich besser verkaufen, wählen lassen und dann geht der ganze a la Führer wieder los, was Gott, und alle denkenden Wahlberechtigten dieser schönen bunten Republik verhindern mögen, und wenn die es nicht verhindern können, dann wird die nächste Regierung (so sie denn rechts ist) unser schönes Land in einen weiteren Krieg schicken, und alle, die hier so national aufrecht stehen um für ihr Land zu pegidieren, die werden (wie schon beim alten Adolf) als Kanonenfutter verwurstet. Ich jedoch würde (wenn es denn käme das rechte Deutschland) meine 7 Sachen packen und in mein Nebendomizil verschwinden, welches außerhalb der Reichweite von Angst, Hass und Neid liegt.
    Lebt Leute, haltet euch nicht mit Nebensächlichkeiten auf

  6. #6
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    :D AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    das gute "rechte Parteienspektrum" gehört zur Demokratie ganz genauso wie das andere
    (der verlogene, linke Dreck!)!

  7. #7
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    Daumen runter! AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von batumi Beitrag anzeigen
    ...

    dann wird die nächste Regierung (so sie denn rechts ist) unser schönes Land in einen weiteren Krieg schicken, und alle, die hier so national aufrecht stehen um für ihr Land zu pegidieren, die werden (wie schon beim alten Adolf) als Kanonenfutter verwurstet. Ich jedoch würde (wenn es denn käme das rechte Deutschland) meine 7 Sachen packen und in mein Nebendomizil verschwinden, welches außerhalb der Reichweite von Angst, Hass und Neid liegt.
    Nö, zu einem Führer wie beim Adolf Nazi muss das garantiert überhaupt nicht wieder führen!

  8. #8
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Nein...das darf nicht sein.
    Das ist intolerant und somit gerecht, wer...nicht nach Einheitsbrei/ Gesabbere mitmacht-hat hier Pech.
    In einer Demokratie darf nur, das als gut erachtet werden-was diese POlitik: erklärt. Andere Ansichten....sind abzuwerten.
    Oder einfach zu zensieren !...Sozialistischer Einheitsbrei....EU DSSR weut eingeführt, auf Kosten unserer Bürger von hier.

  9. #9
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von Alter Preuße Beitrag anzeigen
    Jeder Konservative, Nationale, Monarchist, Nationalliberaler, Reaktionär ist ein Rechter. Man kann höchstens die Nationalsozialisten nicht wirklich zu den Rechten zählen, weil sie mit ihrer Verbindung zwischen Nationalismus und Sozialismus einen eigenen Standpunkz zw. Rechts und Lnks einnimmt. Die meisten Bürger, die für Recht und Ordnung sind, arbeiten gehen, gegen Schmarotzertum sind, sind Rechte, auch wenn sie sich heutzutage aufgrund des staatlichen Drucks nicht so bezeichnen. Aber die alle werden von unserem Staat bekämpft.
    Viele Probleme unseres Landes werden aber auch von den Rechten instrumentalisiert, wie das der Islamisten.
    Wenn der Staat denselben Fehler macht, wie die Weimarer Republik und solche Themen beschönigt, verharmlost und unter den Tisch kehrt, dann wird es in ein paar Jahren allen Moslems, auch den gemäßigten ähnlich ergehen, wie einst den Juden!
    Nieder mit dem Kapitalismus!
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  10. #10
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Recht auf Verteidigung gegen "Kampf gegen Rechts" ?

    Zitat Zitat von Alter Preuße Beitrag anzeigen
    Wenn der Staat einem Teil der Bevölkerung (und wahrscheinlich sogar dem größeren Teil) den Krieg erklärt, indem er offiziell einen "Kampf gegen Rechts" ausruft und führt, steht da dem Angegriffenen nicht das Recht auf Verteidigung zu ? Zumal das Recht auf Widerstand ja sogar im GG verankert ist. Und da der Bürger ja dem Staat grenzenlos unterlegen ist, dürfte er m.E. auch zu weitreichenden Mittel greifen. Der gewaltlose Widerstand hat ja seit Jahrzehnten nicht gefruchtet.

    Was meint Ihr ?
    Es gibt zwei abendländische historische Entwicklungen des Rechts diesbzgl.

    1. die angelsächsische
    2. die kontinentaleuropäische, im Preussentum dann zur absoluten obrigkeitshörigen Perversion gesteigert, weil nie erfolgreiche Durchsetzung bürgerlicher Freiheitsrechte

    1. geht davon aus, daß es ein Individuum gibt, welches zur freien Persönlichkeitsentfaltung bestimmte Handlungsspielräume benötigt. Diese zu sichern ist Aufgabe der Regierung. Kann die Regierung dies nicht, weg mit ihr (vgl. Honratiorenrecht, direkte Wahl der Bürokratie usw). Grundlage des Waffenrechts in USA bis heute, daß sich jedes Individuum v.a. gegen die freiheitseinschränkenden Maßnahmen der Regierung zur Wehr setzen kann.
    --> Aufteilung bedrohlicher Staat - Individuum

    2. die kontinentaleuropäische Rechtstradition von Rousseau abgeleitet geht davon aus, daß das Individuum bösartig sei und nur durch den Staat zum Guten erzogen werden könnte, im Kollektiv. Im Staat kommt somit der allgemeine Wille zum Ausdruck, das Gute und Verbindliche. Soweit ist jegliches Abweichen von den Machtinteressen des Staates zum allgemeinen Wohle zu verfolgen.
    --> Staat sind wir alle. (Ja keine hohle Phrase ist dem blöden Untertanen hierzulande zu dumm, um sich alles gefallen zu lassen; brave Erziehung) Mittel zum Zweck hierzulande der deutsche Rechtsformalismus, der durch hohen Abstraktheitsgrad und staatlichem Rechtszirkus mehr oder minder Willkürherrrschaft ermöglicht.
    -------------------------------------------

    Besonders witzig ja, wenn ein Preusse dann über das sinniert was man rechtlich tun darf und was nicht. Ich würde erstmal den Staat hierzu befragen...

    Scherz beiseite. Die Mentalität ist hier seit Reichseinigung voll auf Untertan und Obrigkeitsstaat getrimmt, daß bis auf einzelne hier der Untertan sich eben wohl wieder brav alles gefallen läßt, bis es dann in der Katastrophe endet und dann wieder fatalistisch wird.

    In 1. dient das Recht dem Individuum, welches es legitimiert oder auch nicht
    in 2. dient der Untertan dem Recht, gemacht von wenigen Profiteuren in deren Interesse
    Geändert von Heinrich_Kraemer (09.01.2015 um 00:02 Uhr)
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

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